Vorwort

 

Der Landesfachbeirat legt nunmehr den 4. Jahresbericht vor, der ebenso wie die früheren Berichte eine aktuali­sierte Einschätzung der Lage der Psychiatrie in Nieder­sachsen wieder­gibt. Er stellt auch die ersten Erfahrungen des Landesfachbeirats auf die im Berichtszeitraum erfolgte Novellierung des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) dar. Dabei konzen­triert sich der Landesfachbeirat vorrangig auf die Umsetzung der den Sozialpsych­iatrischen Ver­bund betreffenden gesetzlichen Vor­gaben. Darauf sind auch die im Bericht abgedruckten Empfehlungen des Landesfachbeirats für die Umsetzung der gesetzlichen Maßgaben abgestimmt.

 

Der Landesfachbeirat Psychiatrie hat nie einen Hehl daraus ge­macht, daß ihm gerade an der landesweiten Nutzung des Verbund­konzeptes sehr gelegen ist; er erwartet sich davon eine erhebliche Qualitätssteigerung der Sozialpsychiatrie in Nieder­sachsen. Nach allen Erfahrun­gen hängt das Gelingen einer der­artigen Neuorientierung in bezug auf umfassende gemeindli­che Versorgungsverantwortung und verbindliche Aufgabenwahrnehmung durch einzelne Träger wesentlich davon ab, wie die ersten Wei­chenstellungen erfolgen. Die An­bahnung des Sozial­psychiatrischen Verbunds muß immer das Wohl der umfassend Hilfebe­dürftigen im Auge haben, die komplexer Versorgungsmaßnahmen bedürfen. Wenn es gelingt, für diesen Perso­nenkreis Alternativen zur stationären Versorgung zu etablieren, hat der Sozialpsych­iatrische Verbund seine wichtigste Bewährungsprobe bestanden. Die gegenwärtige Ver­sorgungs­realität, die bezogen auf diese Patientengruppe im stationären Bereich den Hang zur Über­versorgung hat - was insbesondere die Zeitdauer des Aufenthaltes betrifft - und im ambulanten Bereich die Tendenz zur Unterversorgung toleriert, bedarf dringend einer Korrektur. Das Miteinander von stationärer und ambulanter Behandlung ist gefragt. Dieses gezielt herbeizuführen, wird durch die gesetzli­chen Vorgaben zur kommunalen Pflicht­aufgabe.

 

Dem Landesfachbeirat liegt viel daran, daß die gesetzlich ver­anlaßte Versorgungsvernetzung in personenzentrierte Hilfepro­gramme mündet, an denen jeder Leistungsanbieter nach seinem Vermögen und mit den von ihm übernommenen Versorgungsverpflich­tungen aktiv mitwirkt. Die Arbeit in den relevanten Gremien und in Fachgruppen muß diesem Zweck dienen und darf nicht aus sich heraus schon legitimiert sein. Den einschlägigen Bestimmungen des NPsychKG darf nicht ein vergleichbares Schicksal beschert sein, wie anderen gesetzlichen Bestimmun­gen, die ein größeres Miteinander der Leistungsanbieter zum Gegenstand haben: Weder wurden diesbezügliche Bestimmungen des REHA-Angleichungsgesetzes (§ 5, Abs. 3) im Hinblick auf eine Rehabilitationsgesamtplanung umgesetzt; noch sind die Bestimmungen von § 45 BSHG, die den Kostenträgern aufgeben ihre Finanzierungsleistungen auf der Grundlage eines Hilfeplans zu erbringen, bislang konsequent angewandt. Außerdem blieben die Chan­cen, die die Gründung von Arbeitsgemeinschaften  der Sozialhilfeträger entspre­chend § 75 BSHG oder der Rehabilitationsleistungsträger entsprechend § 94 SGB 10 bieten könnten, ebenfalls weitgehend ungenutzt.

 

In dieser Situation ist sich der Landesfachbeirat Psychiatrie darüber klar, daß der Sozial­psychiatrische Verbund auf Wider­stände und Irritationen stoßen wird, ob des sehr weitgehen­den Kooperationsprogramms, das sich damit verbindet. Das Handicap, daß Psychiatrie­innova­tionen häufig im Konzeptionellen stecken blieben, darf sich hier nicht wiederholen. Zumal im Hinblick auf die inhaltlich strukturellen Vorgaben hier nichts originär Neues gefordert wird. Der gemeindepsychiatrische Verbund, eine noch viel weitergehend kon­zeptionierte Forderung, ist ein Kernstück der Expertenempfehlungen auf Bundesebene von 1988 und bislang fachlich nicht in Frage gestellt.

 

Alle Beteiligten können nunmehr durch Umsetzung fachlich abgesi­cherter Vorgaben auf Landesebene neue Zeichen setzen. Der Lan­desfachbeirat Psychiatrie hat keine administrative Befugnis, und ihm sind auch keine Aufgaben durch Ausführungsbestimmungen zum PsychKG übertragen worden. Vielmehr haben Gesetzgeber und Admi­nistration bewußt auf solche Ausführungsbestimmungen verzichtet. Diese offene Gestaltungssituation bietet durchaus Chancen, die regionalen Besonderheiten ins Spiel zu bringen, ohne die eigent­liche Zielset­zung zu vernachlässigen. Der Landesfachbeirat stellt eine Lobby für die Belange psychisch Kranker und seelisch Behinderter dar und wird auf dieser Grundlage zwischen den In­teressen der Landesregierung, den Kommunen und den freien und privaten Trägern vermitteln, sofern diese - was vorrauszusetzen ist - die Optimierung der Versorgungsqualität nach den Vor­stellungen der Psychiatriereform im Sinne haben.

 

 

Wichtig ist, daß Lagerbildungen in stationäre und ambulante Versorgungsfelder vermieden und medizinische Versorgung und soziale Hilfesysteme miteinander vernetzt werden. Auf regionaler Ebene muß dies nun sichergestellt werden; insofern hat der Lan­desfachbeirat insbesondere den örtlichen Sozialpsychiatrischen Verbünden seine Unterstützung und Bera­tung angeboten.

 

Um den mit dem NPsychKG verbundenen Aufschwung der Psychiatrie auch inhaltlich zu fördern, hat der Landesfachbeirat seine Ar­beit auf den traditionellen Feldern weiter verstärkt. Im einzel­nen wurde auf den verschiedenen Ebenen folgendes bewerkstelligt:

 

Auf der konzeptionellen Ebene geht es dem Landesfachbeirat vor­rangig darum, die primären Kostenträger stärker für ambulante Versorgungselemente zu verpflichten. Damit ließe sich Entschei­dendes für eine bessere Gleichstellung zwischen psychisch Kran­ken und somatisch Kranken bewirken und das Primat der Kranken­hilfe gegenüber der Behindertenhilfe stärken. Der Landesfachbei­rat erwartet sich aus der Tatsache, daß der Sozialpsychiatrische Verbund alle relevanten Hilfeanbieter einschließlich niederge­lassener Ärzte, Pflegedienste, nichtärzt­liche Therapeuten (Psy­chotherapeuten, Ergotherapeuten) einbindet, ein neues Miteinan­der, das weit über die bisherige PSAG-Abstimmungspraxis zwischen örtlicher und überörtlicher Sozialhilfe hinausgeht. Dies bietet wichtige Chancen, um die Empfehlungen zur ambulanten psychiatri­schen Pflege sowie Verbesserungen der Pflegesituation psychisch kranker alter Menschen im ambulanten wie teilstationären Bereich voranzubringen.

 

Die Ebene einer landesweiten Ausgestaltung zukunftsorientierter Positionen: Im Rahmen eines niedersachsenweit gut besuchten Fachforums wurde im Abgleich mit "Sozialpsychiatri­schen Visio­nen" eine Bilanz des gegenwärtig Möglichen vorgenommen. Dabei kamen kon­zeptionelle Entwürfe ebenso auf den Prüfstand wie Um­setzungsbarrieren, die in der Alltags­realität vieles verhindern. Die wichtigsten Beiträge dieser Tagung sind in diesem Jahres­bericht zusammengefaßt. Die stark auseinanderklaffende Schere zwischen konzeptionel­len Groß­entwürfen und faktischer Einschrän­kung des Versorgungsradius im Alltag muß frei von ideologischem Ballast kritisch überprüft werden. Wenn kreativ operative und finanzielle Strategien entwickelt und umgesetzt werden, läßt sich vieles bewirken. Psychiatriereform ist keine Frage von Kongressen und Tagungen, sondern der Nutzung realer Gestaltungs­möglich­keiten im Sozialpsychiatrischen Verbund. Erfahrungen aus dem Atriumhaus in München und exponierten Orten in Niedersachsen können hierfür wegweisend und wegbestärkend sein. Der von der "Aktion psychisch Kranke" entwickelte personenzentrierte Hilfe­ansatz gibt anhand der mittlerweile vorliegenden Materialien gute Möglichkeiten zur Qualitätssicherung und Erfolgs­kontrolle bei der Konzentration auf die individuellen Bedürfnisse der Patienten, verbunden mit einer präventiven Vermeidung von Rück­schlägen.


 

Die dritte Ebene bildet die regionale Beratung: Zwar ist es nicht gelungen, hier schon landesweit mit der gleichen Intensi­tät für Impulse und der Abklärung von Standpunkten zu sorgen, aber durch die Mitwirkung bei zahlreichen Verbundsgründungen vor Ort ließen sich wichtige Ansatzpunkte einbringen. Eine erste Zwischenbilanz dieser Erfahrungen wurde anläßlich des Besuchs des niedersächsischen Sozialministers Dr. Weber beim Plenum des Landesfachbeirats am 15. Dezember 1997 vorgenommen. Dabei wurden die einzelnen Ver­sorgungselemente spezifisch bewertet. In Über­stimmung mit dem Minister wurde festgestellt, daß das Gebot gemeindenaher Hilfegestaltung für alle Versorgungselemente un­eingeschränkt gilt. Stationäre wie ambulante Versorgungsmaßnah­men müssen sich in dieser Richtung orientieren und strukturie­ren. Der Umfang der Leistungen primärer Kostenträger in bezug auf ambulante psychiatrische Krankenpflege und die Sicherung einer adäquaten medizinischen und beruflichen Rehabilitation muß den regionalen Bedarfssituationen entsprechen.

 

Der Landesfachbeirat sieht in der Beibehaltung und Förderung solcher Prozesse eine gute Chance, Niedersachsen eine besondere Leitposition bei der Umsetzung der Psychiatriereform zu ver­schaffen.

 

Bei der Anwendung der Leistungsgesetze sind noch entscheidende Schritte zu tun. Stärker als bislang müssen die Möglichkeiten, die sich aus dem zweiten Neuordnungsgesetz  für die Krankenver­sicherungen ergeben, auf die Belange der Psychiatrie Anwendung finden. Dabei ist insbesondere an die Weiterentwicklung der Versorgung im Rahmen von Modellvorhaben entsprechend der §§ 63-65 SGB V zu denken, aber auch an die Möglichkeiten, Struktur­verträge (§ 73 a SGB V) seitens der Krankenkassen abzuschließen. Die mit der dritten Reformstufe verbundene Vorfahrt für die Selbstverwaltung der Krankenversicherung gibt hier spezifische Ansatzpunkte, die insbesondere aufgrund bestehender Defizite bei der ambulanten Versorgung psychisch Kranker genutzt werden soll­ten.


 

Vergleichbares gilt bei der Umsetzung des novellierten BSHG. Von besonderem Belang ist dabei die Ausgestaltung der neuen Finan­zierungsmodalitäten entsprechend § 93  BSHG. Im Hinblick auf die Bildung von Leistungstypen und Gruppen mit vergleichbarem Lei­stungs­bedarf kann aus den schon erwähnten konzeptionellen Vor­arbeiten der Psychiatrie zum personenzentrierten Hilfeansatz wesentliches entnommen werden.

 

Der Landesfachbeirat ist sich darüber im Klaren, daß bis zum 1.01.1999 noch eine größere Wegstrecke zu bewältigen ist. Seine Arbeit ist daher mittelfristig angelegt. Die schon im laufenden Jahr 1998 vorgenommene Weiterführung der hier thematisierten Gebiete, soll auch während der nächsten Jahre die Schwerpunkte der Arbeit bilden.

 

gez. Holler