Vorwort
Der Landesfachbeirat legt
nunmehr den 4. Jahresbericht vor, der ebenso wie die früheren Berichte eine
aktualisierte Einschätzung der Lage der Psychiatrie in Niedersachsen wiedergibt.
Er stellt auch die ersten Erfahrungen des Landesfachbeirats auf die im Berichtszeitraum
erfolgte Novellierung des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und
Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) dar. Dabei konzentriert sich
der Landesfachbeirat vorrangig auf die Umsetzung der den Sozialpsychiatrischen
Verbund betreffenden gesetzlichen Vorgaben. Darauf sind auch die im Bericht
abgedruckten Empfehlungen des Landesfachbeirats für die Umsetzung der
gesetzlichen Maßgaben abgestimmt.
Der Landesfachbeirat
Psychiatrie hat nie einen Hehl daraus gemacht, daß ihm gerade an der
landesweiten Nutzung des Verbundkonzeptes sehr gelegen ist; er erwartet sich
davon eine erhebliche Qualitätssteigerung der Sozialpsychiatrie in Niedersachsen.
Nach allen Erfahrungen hängt das Gelingen einer derartigen Neuorientierung in
bezug auf umfassende gemeindliche Versorgungsverantwortung und verbindliche
Aufgabenwahrnehmung durch einzelne Träger wesentlich davon ab, wie die ersten
Weichenstellungen erfolgen. Die Anbahnung des Sozialpsychiatrischen Verbunds
muß immer das Wohl der umfassend Hilfebedürftigen im Auge haben, die komplexer
Versorgungsmaßnahmen bedürfen. Wenn es gelingt, für diesen Personenkreis
Alternativen zur stationären Versorgung zu etablieren, hat der Sozialpsychiatrische
Verbund seine wichtigste Bewährungsprobe bestanden. Die gegenwärtige Versorgungsrealität,
die bezogen auf diese Patientengruppe im stationären Bereich den Hang zur Überversorgung
hat - was insbesondere die Zeitdauer des Aufenthaltes betrifft - und im ambulanten
Bereich die Tendenz zur Unterversorgung toleriert, bedarf dringend einer Korrektur.
Das Miteinander von stationärer und ambulanter Behandlung ist gefragt. Dieses
gezielt herbeizuführen, wird durch die gesetzlichen Vorgaben zur kommunalen
Pflichtaufgabe.
Dem Landesfachbeirat liegt viel
daran, daß die gesetzlich veranlaßte Versorgungsvernetzung in
personenzentrierte Hilfeprogramme mündet, an denen jeder Leistungsanbieter
nach seinem Vermögen und mit den von ihm übernommenen Versorgungsverpflichtungen
aktiv mitwirkt. Die Arbeit in den relevanten Gremien und in Fachgruppen muß
diesem Zweck dienen und darf nicht aus sich heraus schon legitimiert sein. Den
einschlägigen Bestimmungen des NPsychKG darf nicht ein vergleichbares Schicksal
beschert sein, wie anderen gesetzlichen Bestimmungen, die ein größeres
Miteinander der Leistungsanbieter zum Gegenstand haben: Weder wurden
diesbezügliche Bestimmungen des REHA-Angleichungsgesetzes (§ 5, Abs. 3) im
Hinblick auf eine Rehabilitationsgesamtplanung umgesetzt; noch sind die
Bestimmungen von § 45 BSHG, die den Kostenträgern aufgeben ihre
Finanzierungsleistungen auf der Grundlage eines Hilfeplans zu erbringen,
bislang konsequent angewandt. Außerdem blieben die Chancen, die die Gründung
von Arbeitsgemeinschaften der
Sozialhilfeträger entsprechend § 75 BSHG oder der
Rehabilitationsleistungsträger entsprechend § 94 SGB 10 bieten könnten,
ebenfalls weitgehend ungenutzt.
In dieser Situation ist sich
der Landesfachbeirat Psychiatrie darüber klar, daß der Sozialpsychiatrische
Verbund auf Widerstände und Irritationen stoßen wird, ob des sehr weitgehenden
Kooperationsprogramms, das sich damit verbindet. Das Handicap, daß Psychiatrieinnovationen
häufig im Konzeptionellen stecken blieben, darf sich hier nicht wiederholen.
Zumal im Hinblick auf die inhaltlich strukturellen Vorgaben hier nichts originär
Neues gefordert wird. Der gemeindepsychiatrische Verbund, eine noch viel weitergehend
konzeptionierte Forderung, ist ein Kernstück der Expertenempfehlungen auf
Bundesebene von 1988 und bislang fachlich nicht in Frage gestellt.
Alle Beteiligten können nunmehr
durch Umsetzung fachlich abgesicherter Vorgaben auf Landesebene neue Zeichen
setzen. Der Landesfachbeirat Psychiatrie hat keine administrative Befugnis,
und ihm sind auch keine Aufgaben durch Ausführungsbestimmungen zum PsychKG
übertragen worden. Vielmehr haben Gesetzgeber und Administration bewußt auf
solche Ausführungsbestimmungen verzichtet. Diese offene Gestaltungssituation
bietet durchaus Chancen, die regionalen Besonderheiten ins Spiel zu bringen,
ohne die eigentliche Zielsetzung zu vernachlässigen. Der Landesfachbeirat
stellt eine Lobby für die Belange psychisch Kranker und seelisch Behinderter
dar und wird auf dieser Grundlage zwischen den Interessen der Landesregierung,
den Kommunen und den freien und privaten Trägern vermitteln, sofern diese - was
vorrauszusetzen ist - die Optimierung der Versorgungsqualität nach den Vorstellungen
der Psychiatriereform im Sinne haben.
Wichtig ist, daß Lagerbildungen
in stationäre und ambulante Versorgungsfelder vermieden und medizinische
Versorgung und soziale Hilfesysteme miteinander vernetzt werden. Auf regionaler
Ebene muß dies nun sichergestellt werden; insofern hat der Landesfachbeirat
insbesondere den örtlichen Sozialpsychiatrischen Verbünden seine Unterstützung
und Beratung angeboten.
Um den mit dem NPsychKG
verbundenen Aufschwung der Psychiatrie auch inhaltlich zu fördern, hat der
Landesfachbeirat seine Arbeit auf den traditionellen Feldern weiter verstärkt.
Im einzelnen wurde auf den verschiedenen Ebenen folgendes bewerkstelligt:
Auf der konzeptionellen Ebene
geht es dem Landesfachbeirat vorrangig darum, die primären Kostenträger
stärker für ambulante Versorgungselemente zu verpflichten. Damit ließe sich
Entscheidendes für eine bessere Gleichstellung zwischen psychisch Kranken und
somatisch Kranken bewirken und das Primat der Krankenhilfe gegenüber der
Behindertenhilfe stärken. Der Landesfachbeirat erwartet sich aus der Tatsache,
daß der Sozialpsychiatrische Verbund alle relevanten Hilfeanbieter
einschließlich niedergelassener Ärzte, Pflegedienste, nichtärztliche
Therapeuten (Psychotherapeuten, Ergotherapeuten) einbindet, ein neues Miteinander,
das weit über die bisherige PSAG-Abstimmungspraxis zwischen örtlicher und überörtlicher
Sozialhilfe hinausgeht. Dies bietet wichtige Chancen, um die Empfehlungen zur
ambulanten psychiatrischen Pflege sowie Verbesserungen der Pflegesituation
psychisch kranker alter Menschen im ambulanten wie teilstationären Bereich
voranzubringen.
Die Ebene einer landesweiten
Ausgestaltung zukunftsorientierter Positionen: Im Rahmen eines
niedersachsenweit gut besuchten Fachforums wurde im Abgleich mit "Sozialpsychiatrischen
Visionen" eine Bilanz des gegenwärtig Möglichen vorgenommen. Dabei kamen konzeptionelle
Entwürfe ebenso auf den Prüfstand wie Umsetzungsbarrieren, die in der Alltagsrealität
vieles verhindern. Die wichtigsten Beiträge dieser Tagung sind in diesem Jahresbericht
zusammengefaßt. Die stark auseinanderklaffende Schere zwischen konzeptionellen
Großentwürfen und faktischer Einschränkung des Versorgungsradius im Alltag
muß frei von ideologischem Ballast kritisch überprüft werden. Wenn kreativ
operative und finanzielle Strategien entwickelt und umgesetzt werden, läßt sich
vieles bewirken. Psychiatriereform ist keine Frage von Kongressen und Tagungen,
sondern der Nutzung realer Gestaltungsmöglichkeiten im Sozialpsychiatrischen
Verbund. Erfahrungen aus dem Atriumhaus in München und exponierten Orten in
Niedersachsen können hierfür wegweisend und wegbestärkend sein. Der von der
"Aktion psychisch Kranke" entwickelte personenzentrierte Hilfeansatz
gibt anhand der mittlerweile vorliegenden Materialien gute Möglichkeiten zur
Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle bei der Konzentration auf die
individuellen Bedürfnisse der Patienten, verbunden mit einer präventiven
Vermeidung von Rückschlägen.
Die dritte Ebene bildet die
regionale Beratung: Zwar ist es nicht gelungen, hier schon landesweit mit der
gleichen Intensität für Impulse und der Abklärung von Standpunkten zu sorgen,
aber durch die Mitwirkung bei zahlreichen Verbundsgründungen vor Ort ließen
sich wichtige Ansatzpunkte einbringen. Eine erste Zwischenbilanz dieser Erfahrungen
wurde anläßlich des Besuchs des niedersächsischen Sozialministers Dr. Weber
beim Plenum des Landesfachbeirats am 15. Dezember 1997 vorgenommen. Dabei
wurden die einzelnen Versorgungselemente spezifisch bewertet. In Überstimmung
mit dem Minister wurde festgestellt, daß das Gebot gemeindenaher Hilfegestaltung
für alle Versorgungselemente uneingeschränkt gilt. Stationäre wie ambulante
Versorgungsmaßnahmen müssen sich in dieser Richtung orientieren und strukturieren.
Der Umfang der Leistungen primärer Kostenträger in bezug auf ambulante
psychiatrische Krankenpflege und die Sicherung einer adäquaten medizinischen
und beruflichen Rehabilitation muß den regionalen Bedarfssituationen
entsprechen.
Der Landesfachbeirat sieht in
der Beibehaltung und Förderung solcher Prozesse eine gute Chance, Niedersachsen
eine besondere Leitposition bei der Umsetzung der Psychiatriereform zu verschaffen.
Bei der Anwendung der
Leistungsgesetze sind noch entscheidende Schritte zu tun. Stärker als bislang
müssen die Möglichkeiten, die sich aus dem zweiten Neuordnungsgesetz für die Krankenversicherungen ergeben, auf
die Belange der Psychiatrie Anwendung finden. Dabei ist insbesondere an die
Weiterentwicklung der Versorgung im Rahmen von Modellvorhaben entsprechend der
§§ 63-65 SGB V zu denken, aber auch an die Möglichkeiten, Strukturverträge (§
73 a SGB V) seitens der Krankenkassen abzuschließen. Die mit der dritten
Reformstufe verbundene Vorfahrt für die Selbstverwaltung der
Krankenversicherung gibt hier spezifische Ansatzpunkte, die insbesondere
aufgrund bestehender Defizite bei der ambulanten Versorgung psychisch Kranker genutzt
werden sollten.
Vergleichbares gilt bei der
Umsetzung des novellierten BSHG. Von besonderem Belang ist dabei die
Ausgestaltung der neuen Finanzierungsmodalitäten entsprechend § 93 BSHG. Im Hinblick auf die Bildung von
Leistungstypen und Gruppen mit vergleichbarem Leistungsbedarf kann aus den
schon erwähnten konzeptionellen Vorarbeiten der Psychiatrie zum
personenzentrierten Hilfeansatz wesentliches entnommen werden.
Der Landesfachbeirat ist sich darüber
im Klaren, daß bis zum 1.01.1999 noch eine größere Wegstrecke zu bewältigen
ist. Seine Arbeit ist daher mittelfristig angelegt. Die schon im laufenden Jahr
1998 vorgenommene Weiterführung der hier thematisierten Gebiete, soll auch
während der nächsten Jahre die Schwerpunkte der Arbeit bilden.
gez. Holler