Die Leistungsfähigkeit des Sozialpsychiatrischen Verbunds: Was ist Realität und was ist Vision?
Dr. Christa Widmaier-Berthold,
Psychiatriekoordinatorin des Landkreises Esslingen
Meine Damen und Herren,
aus der Sicht eines
süddeutschen Landkreises möchte ich schildern, wo ich - bei nur teilweise befriedigende
Rahmenbedingungen - das Erreichbare sehe und wo nicht.
Ich will zuerst unsere
Rahmenbedingungen schildern, dann unsere Verbunderfahrungen
darstellen und am Schluß in Thesen zusammenfassen,
welche Voraussetzungen aus meiner Sicht für den Verbundaufbau notwendig sind,
sei es in der Region, sei es auf Landesebene.
1. Ziele des Verbundes in
Baden-Württemberg
Wir sehen es als Ziel des
Verbunds, in einem gemeinsamen, schrittweisen Planungsprozeß die ambulanten und stationären Teile der
Versorgung zusammenzurücken, ihre Bausteine und Ressourcen zusammenzufügen und
auf personenzentrierte Hilfeplanung und -erbringung hinzuarbeiten. Grundlage
des Verbunds ist die vertragliche Versorgungsverpflichtung.
Der Verbund soll auf den
folgenden Ebenen verwirklicht werden:
-
vertragliche Versorgungsverpflichtungen
-
Kooperationsvertrag gemeinsam erstellen
-
verbindliche gemeinsame Qualitätssicherung
-
gemeinsame Ziele aufstellen und entwickeln
-
verbindliche gemeinsame Fall-Koordination
-
für die eigene Region passende Formen finden
-
verbindliche gemeinsame Bedarfserhebung und Planung
-
mit-moderierende Rollen
-
stationäre und ambulante Ressourcen und Bausteine zusammenführen
-
gemeinsam gestalten, Arbeitsaufträge, mit-moderierende
Rolle
-
Leistungsprofile und abgestimmter Umgang mit Kostenträgern
2. Praktische Verbunderfahrungen:
Ausgangsfrage: Was ist bei
durchschnittlichen Rahmenbedingungen in einem Landkreis erreichbar?
Im Landkreis Esslingen (ca.
500.000 Einwohner) streben wir die Entwicklung
je eines Verbunds in Regionen mit je 100.000 Einwohnern an. Jede Region
entwickelt ihren eigenen Verbund. Daneben verlaufen zwei Verbundentwicklungen
auf Landkreisebene: ein Arbeitsverbund und ein Wohnverbund.
Zuerst einige Erfahrungen aus den örtlichen Verbünden am Beispiel der Stadt Esslingen:
Erreicht wurde bisher: Ein trägerübergreifendes ambulantes Großteam; es umfaßt den Sozialpsychiatrischen Dienst, das ambulante
Wohnen, die Tagesstätte, den Psychosozialen Dienst der Hauptfürsorgestelle.
Ein Kooperationsvertrag verknüpft die beiden Träger. Hinzu
kommen werden bald als neue Vertragspartner eine Tagesklinik und die
Sektorstation der psychiatrischen Abteilung. Der Kreis der am Verbund
beteiligten Träger wird sich damit auf vier erweitern (siehe folgende Grafik).
Der Verbund in Esslingen hat seine eigene Gremienstruktur entwickelt (mit
Partizipation der Nutzung). Ein Verbund-Sprecher vertritt den Verbund im
Psychiatriearbeitskreis auf Landkreisebene und im Esslinger Gemeinderat. In
der Beschwerdekommission auf Landkreisebene steht ein Ansprechpartner für
Nutzer aus dem Esslinger Verbund zur Verfügung.
Auf Landkreisebene wurde vier
Jahre lang als Modell ein Arbeitsverbund erprobt, seit zwei Jahren arbeiten
wir auf einen Wohnverbund hin (Teil der örtlichen gemeindepsychiatrischen
Verbünde).
a) Ziele des Arbeitsverbundes:
-
bessere ideelle Förderung und Casemanagement
-
geschützte Arbeitsangebote schrittweise zusammenfassen und ausbauen
-
gemeinsame Auftragsakquisition
-
gemeinsame Planung
b) Ziele des Wohnverbundes/Gemeindespsychiatrischen
Verbundes:
-
bessere individuelle Förderung und Casemanagement
-
ambulante und stationäre Angebote der verschiedenen Träger schrittweise
zusammenfügen
-
gemeinsame Planung
Erfahrungen aus den beiden
Bereichen bis heute:
zu a) Arbeitsverbund:
Probleme:
-
großer Zeitaufwand für Abstimmungen ohne Rechtsform - Vorwurf der
Ineffizienz
-
das vereinbarte Casemanagement lies sich
klären: Uneinigkeit der Kostenträger (Konkurrenz zur Werkstatt) und Angst
großer Träger vor Transparenz
-
trotz der Absprache, gemeinsam verbindlich zu planen, blieben Träger
und Kostenträger bei bilateralen Abstimmungen; kollektive Voten des
Verbundgremiums für Planungsabsprachenträger/Kostenträger waren nicht möglich
Erfolge:
-
Erfolge auf der Nutzerseite waren sichtbar
-
gemeinsame Auftragsakquisitionen für die kleinen Träger brachten
Erfolge
-
verbesserte Information und Kooperation; breite, gemeinsame
Öffentlichkeitsarbeit
Fazit:
Die Schwierigkeiten überwogen die Erfolge.
zu b) Wohnverbund/Gemeindepsychiatrischer Verbund
Schwierigkeiten:
-
großer Zeitaufwand
-
fallbezogene Hilfeplanung und -erbringung/größere Flexibilität
der Mitarbeiter im Alltag
-
allgemeine Planung und Koordination
-
zwei große Träger müssen kontinuierlich umworben werden, halten sich
noch nicht an die Erwartung, daß kollektive Voten den
Vorrang vor bilateralen Absprachen haben sollten
Erfolge:
-
auf Trägerebene: große Gemeinsamkeit; vor allem die kleinen Träger
tragen die Entwicklungen, verhalten sich kontinuierlich und sehen die Erfolge
auf der Klientenebene, eine neue Kultur
der Verbindlichkeit entwickelt sich. Alle kleinen Träger beachten strikt die
Spielregel, daß vor bilateralen Absprachen mit
Kostenträgern Verbund-Voten einzuholen sind.
-
auf Klientenebene: effektivere gemeinsame Krisenbegleitungen,
geringere Klinikeinweisungen; insgesamt bedarfsgerechtere individuelle Hilfen
Fazit:
Die Erfolge überwiegen die Schwierigkeiten.
3. Notwendige Voraussetzungen für den Verbund (Thesen):
Landesebene:
materielle Unterstützung:
-
finanzielle Förderung des Verbundes
-
Psychiatrie
-
Rechtsform, Förderung, Koordinatoren-Stelle
politische Unterstützung:
-
Ministerium (Konzept + Dokumentation)
-
Kostenträger
-
Liga
-
Landtag- und Städtetag
-
Nutzerorganisationen
Regionale Ebene:
Die kreiskommunale Verwaltung
übernimmt Verantwortung und richtet ein Verbund-Gremium ein.
Meinungsbildung:
-
Konzept und Stufenplan “Gemeindepsychiatrischer Verbund” aufstellen
-
Vor- und Nachteile des Verbunds offen diskutieren
-
mit kleinen Schritten beginnen und diese sorgfältig abstimmen:
Dokumentation und Casemanagement eignen sich als Einstieg
-
realistische Kriterien für den “Erfolg” der Verbundschritte aufstellen
und überprüfen (Jahresprogramme)
-
Rechtsform zügig anstreben
Träger:
-
müssen als wichtige Verbund-Akteure gewonnen und der Kontakt muß kontinuierlich gepflegt werden
-
an sie müssen neue Erwartungen gerichtet werden: Sie müssen sich Arbeit
und Verbindlichkeit auch untereinander abverlangen und aufteilen.
-
Nutzerkontrolle zur Qualitätssicherung
Rolle der
Psychiatrie-Koordination:
-
Werben, Moderieren, Verhandeln, Themenfelder aktiv angeben,
Federführung für wichtige Themen beanspruchen und übernehmen
-
Verbund-Unterstützer gewinnen
-
Verbund-Spielregeln pflegen
-
Direktzuordnung zum Sozial- oder Gesundheitsdezernenten
-
Stellenbeschreibung mit Kompetenzen und Grundaufgaben (Krisen- und
Notfalldienst)
-
mit möglicher Funktion als “Service”-Stelle
verhandelnd umgehen (als Anschub positiv, später nur
im Austausch gegen deutliche “Verbund-Investitionen” der Vertragspartner)
Fazit:
Viele wichtige Voraussetzungen
für die Verbundentwicklungen auf der regionalen Ebene könnten sich selbst entwickeln.