Die Leistungsfähigkeit des Sozialpsychiatrischen Ver­bunds: Was ist Realität und was ist Vision?

 

Dr. Christa Widmaier-Berthold, Psychiatriekoordinatorin des Land­kreises Esslingen

 

Meine Damen und Herren,

 

aus der Sicht eines süddeutschen Landkreises möchte ich schil­dern, wo ich  - bei nur teilwei­se befriedigende Rahmenbedingun­gen - das Erreichbare sehe und wo nicht.

 

Ich will zuerst unsere Rahmenbedingungen schildern, dann unsere Verbunderfahrungen darstellen und am Schluß in Thesen zusammen­fassen, welche Voraussetzungen aus meiner Sicht für den Verbund­aufbau notwendig sind, sei es in der Region, sei es auf Landes­ebene.

 

 

1.         Ziele des Verbundes in Baden-Württem­berg

 

Wir sehen es als Ziel des Verbunds, in einem gemeinsamen, schrittweisen Planungsprozeß die ambulanten und stationären Teile der Versorgung zusammenzurücken, ihre Bausteine und Res­sourcen zusammenzufügen und auf personenzentrierte Hilfeplanung und -erbringung hinzuarbeiten. Grundlage des Verbunds ist die vertragliche Versorgungsverpflichtung.

 

Der Verbund soll auf den folgenden Ebenen verwirklicht werden:

 

-          vertragliche Versorgungsverpflichtungen

-          Kooperationsvertrag gemeinsam erstellen

 

-          verbindliche gemeinsame Qualitätssicherung

-          gemeinsame Ziele aufstellen und entwickeln

 

-          verbindliche gemeinsame Fall-Koordination

-          für die eigene Region passende Formen finden

 

-          verbindliche gemeinsame Bedarfserhebung und Planung

-          mit-moderierende Rollen

 

-          stationäre und ambulante Ressourcen und Bausteine zusammen­führen

-          gemeinsam gestalten, Arbeitsaufträge, mit-moderierende Rolle

 

-          Leistungsprofile und abgestimmter Umgang mit Kostenträgern

 

 

2.         Praktische Verbunderfahrungen:

 

Ausgangsfrage: Was ist bei durchschnittlichen Rahmenbedingungen in einem Landkreis erreichbar?

 

Im Landkreis Esslingen (ca. 500.000 Einwohner) streben wir die Entwicklung  je eines Verbunds in Regionen mit je 100.000 Einwohnern an. Jede Region entwickelt ihren eigenen Verbund. Daneben verlaufen zwei Verbundentwicklungen auf Landkreisebene: ein Arbeits­verbund und ein Wohnverbund.

 

Zuerst einige Erfahrungen aus den örtlichen Verbünden am Bei­spiel der Stadt Esslingen:

Erreicht wurde bisher: Ein trägerübergreifendes ambulantes Groß­team; es umfaßt den Sozialpsychiatrischen Dienst, das ambulante Wohnen, die Tagesstätte, den Psychosozialen Dienst der Hauptfürsor­gestelle. Ein Kooperationsvertrag verknüpft die beiden Träger. Hinzu kommen werden bald als neue Vertragspartner eine Tages­klinik und die Sektorstation der psych­iatrischen Abteilung. Der Kreis der am Verbund beteiligten Träger wird sich damit auf vier erweitern (siehe folgende Grafik). Der Verbund in Esslingen hat seine eigene Gremien­struktur entwickelt (mit Partizipation der Nutzung). Ein Ver­bund-Sprecher vertritt den Verbund im Psychiatriearbeits­kreis auf Landkreisebene und im Esslinger Gemeinderat. In der Be­schwerdekommission auf Landkreisebene steht ein Ansprechpartner für Nutzer aus dem Esslinger Verbund zur Ver­fügung.

 


Auf Landkreisebene wurde vier Jahre lang als Modell ein Arbeits­verbund erprobt, seit zwei Jahren arbeiten wir auf einen Wohn­verbund hin (Teil der örtlichen gemeindepsychiatrischen Verbün­de).

 

a)         Ziele des Arbeitsverbundes:

 

-          bessere ideelle Förderung und Casemanagement

-          geschützte Arbeitsangebote schrittweise zusammenfassen und ausbauen

-          gemeinsame Auftragsakquisition

-          gemeinsame Planung

 

b)        Ziele des Wohnverbundes/Gemeindespsychiatrischen Verbundes:

 

-          bessere individuelle Förderung und Casemanagement

-          ambulante und stationäre Angebote der verschiedenen Träger schrittweise zusammen­fügen

-          gemeinsame Planung

 

Erfahrungen aus den beiden Bereichen bis heute:

 

zu a)   Arbeitsverbund:

 

Probleme:

 

-          großer Zeitaufwand für Abstimmungen ohne Rechtsform - Vor­wurf der Ineffizienz

-          das vereinbarte Casemanagement lies sich klären: Uneinig­keit der Kostenträger (Kon­kurrenz zur Werkstatt) und Angst großer Träger vor Transparenz

-          trotz der Absprache, gemeinsam verbindlich zu planen, blie­ben Träger und Kosten­träger bei bilateralen Abstimmungen; kollektive Voten des Verbundgremiums für Planungs­abspra­chenträger/Kostenträger waren nicht möglich

 

 


Erfolge:

 

-          Erfolge auf der Nutzerseite waren sichtbar

-          gemeinsame Auftragsakquisitionen für die kleinen Träger brachten Erfolge

-          verbesserte Information und Kooperation; breite, gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit

 

Fazit:

 

Die Schwierigkeiten überwogen die Erfolge.

 

zu b)   Wohnverbund/Gemeindepsychiatrischer Verbund

 

Schwierigkeiten:

 

-          großer Zeitaufwand

-          fallbezogene Hilfeplanung und -erbringung/größere Flexibi­lität der Mitarbeiter im Alltag

-          allgemeine Planung und Koordination

-          zwei große Träger müssen kontinuierlich umworben werden, halten sich noch nicht an die Erwartung, daß kollektive Voten den Vorrang vor bilateralen Absprachen­ haben sollten

 

Erfolge:

 

-          auf Trägerebene: große Gemeinsamkeit; vor allem die kleinen Träger tragen die Entwick­lungen, verhalten sich kontinuier­lich und sehen die Erfolge auf  der Klienten­ebene, eine neue Kultur der Ver­bindlichkeit entwickelt sich. Alle klei­nen Träger beachten strikt die Spielregel, daß vor ­bilatera­len Absprachen mit Kostenträgern Verbund-Voten einzuholen sind.

 

-          auf Klientenebene: effektivere gemeinsame Krisenbegleitun­gen, geringere Klinik­einweisungen; insgesamt bedarfsgerech­tere individuelle Hilfen

 

Fazit:

 

Die Erfolge überwiegen die Schwierigkeiten.

 

 

3.         Notwendige Voraussetzungen für den Verbund (Thesen):

 

Landesebene:

 

materielle Unterstützung:

 

-          finanzielle Förderung des Verbundes

-          Psychiatrie

-          Rechtsform, Förderung, Koordinatoren-Stelle

 

politische Unterstützung:

 

-          Ministerium (Konzept + Dokumentation)

-          Kostenträger

-          Liga

-          Landtag- und Städtetag

-          Nutzerorganisationen

 

Regionale Ebene:

 

Die kreiskommunale Verwaltung übernimmt Verantwortung und rich­tet ein Verbund-Gremi­um ein.

 

Meinungsbildung:

 

-          Konzept und Stufenplan “Gemeindepsychiatrischer Verbund” aufstellen

-          Vor- und Nachteile des Verbunds offen diskutieren

-          mit kleinen Schritten beginnen und diese sorgfältig abstim­men: Dokumentation und Casema­nagement eignen sich als Ein­stieg

-          realistische Kriterien für den “Erfolg” der Verbundschritte aufstellen und überprüfen (Jahresprogramme)

-          Rechtsform zügig anstreben


Träger:

 

-          müssen als wichtige Verbund-Akteure gewonnen und der Kontakt muß kontinuierlich gepflegt werden

-          an sie müssen neue Erwartungen gerichtet werden: Sie müssen sich Arbeit und Ver­bind­lich­keit auch untereinander abver­langen und aufteilen.

-          Nutzerkontrolle zur Qualitätssicherung

 

Rolle der Psychiatrie-Koordination:

 

-          Werben, Moderieren, Verhandeln, Themenfelder aktiv angeben, Federführung für wichtige Themen beanspruchen und überneh­men

-          Verbund-Unterstützer gewinnen

-          Verbund-Spielregeln pflegen

-          Direktzuordnung zum Sozial- oder Gesundheitsdezernenten

-          Stellenbeschreibung mit Kompetenzen und Grundauf­gaben (Krisen- und Notfall­dienst)

-          mit möglicher Funktion als “Service”-Stelle verhandelnd umgehen (als Anschub positiv, später nur im Austausch gegen deutliche “Verbund-Investitio­nen”  der Vertragspartner)

 

Fazit:

 

Viele wichtige Voraussetzungen für die Verbundentwicklungen auf der regionalen Ebene könnten sich selbst entwickeln.