I. Quantitative Angaben zur Versor­gungssituation psychisch Kranker und seelisch Behinderter

 

Der Landesfachbeirat hatte im Jahresbericht 1995 Daten zur Versorgungssituation in Nieder­sachsen zusammengestellt. Vor dem Hintergrund der Novellierung des Niedersächsi­schen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch kranke (NPsychKG) im Juni 1997 und der damit verbundenen Aufgabe der Kommunen Sozialpsychiatrische Verbünde zu gründen, in denen alle Versorger ihre Hilfean­gebote bündeln und koordinieren, erschien es sinnvoll, diese Bestandsaufnahme auf den neuesten Stand zu bringen, um so zu zeigen, was in den einzelnen Kommunen - sprich "Verbundsgrenzen" - bereits an Regionalinventar vorhanden ist.

 

Der aktuelle Stand der Versorgung psychisch Kranker in Niedersachsen ist in den nachfol­genden Tabellen dokumen­tiert.

 

 

Betreutes Wohnen

 

Die Aufstellung der vom Land geförderten Plätze des Betreuten Wohnens konnte dieses mal nicht nach Plätzen für seelisch bzw. geistig behinderte Menschen ausdifferenziert werden. Nach Einschätzung des Niedersächsischen Sozialministeriums liegt der Prozentsatz der geförderten Plätze des betreuten Wohnens für geistig sowie seelisch Behinderte bei jeweils ca. 50 Prozent. Dies dürfte sich aber - wie schon in der Auf­stellung im Jahresbericht 1995 dokumentiert - nur auf die Gesamtzahl aller in Niedersachsen geförderten Plätze beziehen. Zu vermuten ist, daß in den einzelnen Kommunen auch weiterhin unterschiedliche Gewichtun­gen bestehen.

 

Die neuen Finanzierungssysteme, die ab 01.01.1999 im Zuge der Novellierung des § 93 BSHG Anwendung finden werden, führen gerade im Bereich des betreu­ten Wohnens zu erhebli­chen Unsi­cherheiten. Hinzu kommt, daß die bislang erfolgte freiwillige Mitfinanzie­rung des Landes von 50 % der Betreuungskosten im ambulanten betreuten Wohnen nach dem Schlüssel von 1:12 wegfällt.

 

Aus den nachfolgenden Zahlenangaben geht hervor, daß momentan keine Abstriche, sondern das Erfüllen gundle­gender Forderungen angezeigt sind.

 

Insgesamt zeigen die Daten so­wohl im Hin­blick auf die Regierungsbezirke als auch auf die Kommunen weiterhin höchst unter­schied­liche Ver­sorgungs­niveaus.

 

Für den Landesfachbeirat ist aber unverzichtbare Forderung, daß der Bereich Wohnen in einer Art und Weise so ausgebaut werden muß, daß er für Personen, die trotz hohem Pflege- und Betreuungsbedarf nicht in einer stationären Einrichtung leben wollen, aufnahmebereit ist.

 


Aufstellung über Art und Standort der vom Land Niedersachsen geförderten Wohnge­mein­schaften für geistig und seelisch Behinderte in Niedersachsen

 

 

Tabelle 1: Regierungsbezirk Hannover

 

Örtlicher Trä­ger

Einwohner­zahl1)

Wohngemeinschaften für gei­stig und seelisch  Be­hin­der­te

Platzzahl2)

Stadt Hannover

  522.124

2

LK Diepholz

  206.925

 -

LK Hameln-Pyrmont

  163.782

-

LK Hannover

  592.162

 54

LK Hildesheim

  292.705

-

LK Holzminden

    83.213

-

LK Nienburg

   124.986

 24

LK Schaumburg

  163.875

 24

insgesamt

2.149.772

104

 

1)Quelle: Statistische Berichte Niedersachsen (Stand 06/1997)

2)Quelle: Niedersächsisches Sozialministerium (Stand 12/1997)

 


Tabelle 2: Regierungsbezirk Lüneburg

 

Örtlicher Trä­ger

Einwohner­zahl

Wohngemeinschaften für gei­stig und seelisch  Be­hin­der­te

Platzzahl

LK Celle

  179.980

24

LK Cuxhaven

  199.882

-

LK Harburg

  220.838

24

LK Lüchow Dannenberg

   51.944

-

LK Lüneburg

  158.801

66

LK Osterholz

  106.180

-

LK Rotenburg (Wüm­me)

  155.353

-

LK Soltau-Fal­lingbo­stel

  136.822

40

LK Stade

  186.390

4

LK Uelzen

    96.264

-

LK Verden

  130.024

15

insgesamt

1.622.478

173

 

 

 

Tabelle 3: Regierungsbezirk Braun­schweig

 

Örtlicher Trä­ger

Einwohner­zahl

Wohngemeinschaften für gei­stig und seelisch  Be­hin­der­te

Platzzahl

Stadt Braun­schweig

  250.423

 42

Stadt Salzgitter

  116.309

-

Stadt Wolfs­burg

  123.928

 61

LK Gifhorn

  164.772

 30

LK Göttingen

  267.706

 12

LK Goslar

  159.417

 12

LK Helmstedt

  101.091

 12

LK Northeim

  153.402

 36

LK Osterode

    87.905

 12

LK Peine

  128.079

 16

LK Wolfenbüttel

  122.906

-

insgesamt

1.675.938

233

 

 


Tabelle 4: Regierungsbezirk Weser-Ems

 

Örtlicher Trä­ger

Einwohnerzahl

Wohngemeinschaften für gei­stig und seelisch  Be­hin­der­te

Platzzahl

Stadt Delmenhorst

   78.245

-

Stadt Emden

   51.623

-

Stadt Oldenburg

  153.321

 60

Stadt Osnabrück

  166.755

 56

Stadt Wilhelmsha­ven

   89.477

15

LK Ammerland

  105.734

-

LK Aurich

  182.324

24

LK Cloppenburg

  143.995

32

LK Emsland

  296.492

 56

LK Friesland

   98.940

24

LK Grafschaft Bent­heim

  127.055

  13

LK Leer

  156.413

12

LK Oldenburg

  115.047

-

LK Osnabrück

  347.192

 12

LK Vechta

  121.099

12

LK Wesermarsch

   94.465

-

LK Wittmund

   55.888

-

insgesamt

2.384.065

316

 

 


Bildungs-, Arbeits- und Betreuungsangebote im Einzugsgebiet des Landes­arbeits­amtes Nieder­sachsen-Bremen

 

Das Angebot an Hilfen in Nie­der­sachsen konnte weiter verbessert werden. Die geplanten RPK-Einrichtungen in Göttingen, Dannenberg und Königslutter haben mitt­lerweile ihren Betrieb aufgenommen. Das Angebot der Berufsförderungswerke für psychisch Behinderte ist um zwei Standorte erweitert worden. Bei den Werkstätten für Behinderte, die ein spezielles Angebot für psychisch Behinderte anbieten, ist ein starker Anstieg zu ver­zeichnen.

 

Auch wenn im Hinblick auf Rehabilitationsangebote in Niedersachsen insgesamt Beispielhaf­tes geleistet wurde, gibt es immer noch ein paar weiße Flecken auf der Land­karte, so daß für die auch dort zu gründenden Sozialpsychiatrischen Verbünde - deren integraler Bestandteil die Rehabilitationsangebote sind - noch Nachholbedarf besteht. Nachdem auf überregionaler Ebene große Bereitschaft durch die Förderung verschiedenster Initiativen unter Beweis gestellt wurde, ist nun die örtliche Planungskompetenz gefragt. Besonders auffällig sind Defizite in den Regionen Emsland, Cloppenburg, Rotenburg, Lüchow-Dannenberg, Holzmin­den und Northeim.

 

 

 

Berufsbegleitende Dienste und Integrationsfachdienste der Hauptfürsorge­stel­le

 

Die Ausstattung mit Berufsbegleitenden Diensten - vormals Psychosozialen Diensten - und deren Einzugsbereiche sind konstant geblieben. Zu begrüßen ist, daß mit der Einrichtung von Integrations­fachdiensten - zwei für seelisch Behinderte in Braunschweig und Göttin­gen sowie einem Fachdienst für geistig Behinderte in Oldenburg - begonnen wurde.

 

Dies trägt dem Sachverhalt Rechnung, daß Niedersachsen - wie oben gesagt - in bezug auf Rehabilitationsangebote eine Vorreiterrolle hat, es an weiterführenden Angeboten zur Integra­tion psychisch Kranker und seelisch Behinderter in dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse aber noch mangelt.

 

Erst ein flächendeckendes Netz von Integrationsfachdiensten, Selbsthilfefirmen und So­zialen Betrieben würde die vielfältigen Rehabilitations- und Förderungsmaßnahmen voll zur Geltung kommen lassen.

 

Der Landesfachbeirat wird daher in Kürze Empfehlungen zur Einrichtung derartiger Dienste formulieren. Die Entscheidungen über die Verwendung des Mittelaufkommens der Hauptfür­sorge­stelle muß fortlaufend den aktuellen Prioritäten angepaßt werden. Weil auf dem ersten Arbeits­markt wenig Chancen angesichts hoher Arbeitslosigkeit bestehen, werden alternative Beschäf­tigungsangebote auf dem zweiten Arbeitsmarkt benötigt. Hierzu bedarf es Kreativität und Fördermittel sowie Diensten, die mit den Rehabilitationseinrichtungen eng zusammen­arbeiten.

 


Tagesstätten für psychisch Kranke

 

In den letzten zwei Jahren wurde der Bestand an Tagesstätten verdreifacht (!), so daß jetzt insgesamt 21 Tagesstätten in Betrieb sind. Damit wurde der Tatsache Rechnung getragen, daß Tagesstätten eine notwendige Voraussetzung für die Integration umfassend hilfsbedürftiger seelisch Behinderter in außerstationäre Hilfenetze darstellen. Der Landesfachbeirat begrüßt daher die Kapazitätsausweitung sehr. Für die Zukunft sollte der Funktionsradius der Tages­stätten im Sinne umfassender teilstationärer Hilfsangebote erweitert werden. Sie sollte im Sinne des mit der Novellierung des BSHG ermöglichten personenzentrierten Hilfeansatzes mehrere Leistungstypen unter einem institutionellen Dach vereinen und somit Personen sukzessive zu dem ihnen angemessenen System von Tagesstruktur, Belastbarkeit, zielgerichte­ter Beschäftigung und Gruppenintegration verhelfen.

 

Die jetzt noch bestehenden Versorgungslücken in den Regionen Emsland, Cuxhaven, Roten­burg, Lüchow-Dannenberg, Uelzen und Gifhorn sollten in den nächsten Jahren sukzessive geschlossen werden.

 


Stationärer Bereich

 

Für den stationären Bereich haben sich die Zahlen kaum verändert. Zwar ist die Übernahme der Vollver­sorgung für den westlichen Teil des Einzugsgebietes des NLKH Lüneburg durch das Diakonie­kranken­haus Rotenburg geplant, gleichwohl besteht der dringliche Neuordnungs­bedarf auch in dieser Region weiterhin (siehe hierzu auch Punkt IV. dieses Berichtes).

 

Im Jahresbericht 1996 legte der Landesfachbeirat "Kriterien für die Weiterentwick­lung der stationären psychiatri­schen Versorgung" vor. Der Landes­fachbeirat Psychiatrie ist weiterhin dringend daran interessiert, mit der Niedersächsischen Landesregierung und weiteren Beteilig­ten ins Gespräch darüber zu kommen, wie dem Erfordernis gemeindenaher stationärer Behandlung besser Rechnung zu tragen ist.

 

Der Auf- und Ausbau von Abtei­lungen an Allge­meinkrankenhäu­sern, die eine regionale Vollversorgung übernehmen können, stellt weiterhin eine uneingelöste Anforderung dar, die vor dem Hintergrund der jetzt zu gründenden Sozialpsychiatrischen Verbünde und der damit geforderten Regionalisierung noch dringlicher hervortritt.

 


Niedergelassene Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie

 

In den letzten zwei Jahren ist die Anzahl der Nervenärzte in Niedersachsen zwar um gut acht Prozent angestiegen (von 303 auf 328); allerdings verteilt sich dieser Anstieg überwiegend auf schon bisher gut ausgestattete, vornehmlich städtische Regionen. Die Nervenarztdichte differiert von einem Arzt auf 10.000 Einwohner in den Städten Osnabrück und Oldenburg bis hin zu einem Arzt auf 80.000 Einwohner im Landkreis Gifhorn.

 

Das 1995 festgestellte Stadt-Land-Gefälle hat sich noch weiter verstärkt. In vielen ländlichen Regionen besteht weiterhin ein erhebliches Defizit. Besonders gravierend ist die Situation in den Landkreisen Vechta (1 Nervenarzt auf 40.000 Einwohner), Leer (1:50.000)  Wittmund (1:55.00 Einohner) und - wie schon erwähnt - Gifhorn (1:80.000).

 

Der Landesfachbeirat setzt darauf, daß es landesweit sukzessive gelingt, niedergelassene Fachärzte in die Sozialpsych­iatrischen Verbünde zu integrieren. Die in den Empfehlungen der Fachkommission Psychiatrie angesprochene Notwendigkeit vermehrter Fallkonferenzen und Assessments ist hierfür maßgebend. Die Hinwendung der niedergelassenen Fachärzte auch zu den schwer psychisch Erkrankten kann nur im Rahmen eines Therapieverbunds erfolgen. Daher ist es wichtig, daß die weiter hinten abgedruckten Empfehlungen zur ambulanten psychiatrischen Krankenpflege flächendeckend umgesetzt werden. Außerdem sollten in Tagesstätten angestellte Ergothera­peuten vermehrt mit niedergelassenen Nervenärzten zusammenarbeiten.

 


Niedergelassene Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie im Bereich der Kassenärzt­lichen Vereinigung Nieder­sachsen (ohne Privatpraxen; und ohne Kennzeichnung des Praxis­schwer­punktes)

 

Tabelle 5: Regierungsbezirk Braun­schweig

 

 

Einwohner­zahl1)

Anzahl nieder­gelas­sener

Nervenärzte2)

Stadt Braun­schweig

  250.423

16

Stadt Salzgitter

  116.309

 8

Stadt Wolfs­burg

  123.928

 4

LK Gifhorn

  164.772

 2

LK Göttingen

  267.706

28

LK Goslar

  159.417

 6

LK Helmstedt

  101.091

 3

LK Northeim

  153.402

 4

LK Osterode

    87.905

 3

LK Peine

  128.079

 4

LK Wolfenbüttel

  122.906

4

insgesamt

1.675.938

82

 

 

Tabelle 6: Regierungsbezirk Lüneburg

 

 

Einwohner­zahl

Anzahl nieder­gelas­sener

Nervenärzte

LK Celle

  179.980

 8

LK Cuxhaven

  199.882

 4

LK Harburg

  220.838

 6

LK Lüchow Dan­nen­berg

   51.944

 2

LK Lüneburg

  158.801

 6

LK Osterholz

  106.180

 3

LK Rotenburg (Wüm­me)

  155.353

 6

LK Soltau-Fal­ling­bo­stel

  136.822

 4

LK Stade

  186.390

 5

LK Uelzen

    96.264

 5

LK Verden

  130.024

 6

insgesamt

1.622.478

55


 

1)Quelle: Statistische Berichte Niedersachsen (Stand 6/1997)

2)Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (Stand 12/1997)


Tabelle 7: Regierungsbezirk Weser-Ems

 

Örtlicher Trä­ger

Einwohnerzahl

Anzahl nieder­gelas­sener

Nervenärzte

Stadt Delmenhorst

   78.245

 5

Stadt Emden

   51.623

 2

Stadt Oldenburg

  153.321

15

Stadt Osnabrück

  166.755

16

Stadt Wilhelmsha­ven

   89.477

 6

LK Ammerland

  105.734

 6

LK Aurich

  182.324

 8

LK Cloppenburg

  143.995

 4

LK Emsland

  296.492

 8

LK Friesland

   98.940

 3

LK Grafschaft Bent­heim

  127.055

 4

LK Leer

  156.413

 3

LK Oldenburg

  115.047

 2

LK Osnabrück

  347.192

10

LK Vechta

  121.099

 3

LK Wesermarsch

   94.465

 3

LK Wittmund

   55.888

 1

insgesamt

2.384.065

99

 

 

Tabelle 8: Regierungsbezirk Hannover

 

 

Einwohner­zahl

Anzahl nieder­gelas­sener

Nervenärzte

Stadt Hannover

  522.124

36

LK Diepholz

  206.925

 6

LK Hameln-Pyrmont

  163.782

 8

LK Hannover

  592.162

17

LK Hildesheim

  292.705

13

LK Holzminden

    83.213

 3

LK Nienburg

   124.986

 4

LK Schaumburg

  163.875

 5

insgesamt

2.149.772

92