Die Ziele des Aufbruchs: Wünsche, Hoffnungen, Befürchtungen
Ursula Conraths, Verein Psychiatrie-Erfahrener
Hannover (VPE) e.V.
Herzlichen Dank für die Einladung.
Ich spreche hier für den VPE Hannover als 1. Vorsitzende und für die
Landesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie Erfahrener Niedersachsen.
Ich möchte Ihnen berichten von
Wünschen, die in Erfüllung gegangen sind, von Wünschen, die vielleicht in naher
Zukunft in Erfüllung gehen und von Wünschen und Hoffnungen, die noch offen
sind.
Bundesweit wünschen wir uns die
Auflösung aller Großkrankenhäuser und -anstalten, denn sie stehen unserer
Meinung nach für die Ausgrenzung und Abspaltung psychisch erkrankter Menschen
wie sie im 19. und bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts praktiziert wurde.
Psychisch Erkrankte wurden als "gemeingefährliche Irre" verteufelt,
aus der menschlichen Gemeinschaft ausgestoßen, später dann, bei den Nazis,
getötet.
Was dabei herauskommt, wenn
eine Gesellschaft ihre psychischen Krankheiten nicht integrativ behandelt
sondern abspaltet und auf Minderheiten oder nach außen projeziert,
haben vor allem die Älteren von Ihnen ja noch real erlebt: Der Wahn kehrt in
der Maske der Ideologie von Übermenschen durch die Hintertür zurück, mit dem
Ergebnis, daß 60.000.000 Millionen Menschen auf
grausamste Weise dafür ihr Leben lassen mußten.
Die Demokratie hat dann ein
Umdenken gebracht; und die sozialpsychiatrische Reformbewegung der 70iger
Jahre dann den Durchbruch zu einer Reintegration psychisch Erkrankter dorthin,
wo alle Menschen leben: in ein Dorf, eine Gemeinde, in einen Stadtteil.
Italien hat damals im Zuge der
Reformbewegung Franco Basaglias und seiner
Mitstreiter/innen per Parlamentsbeschluß die Auflösung
aller psychiatrischen Anstalten beschlossen.
Das wünschen wir uns auch und
statt der Anstalten kleine gemeindenahe Wohn- und Pflegeheime, in denen auch
die Schwerstkranken Aufnahme finden und gut versorgt sind.
Genauso wichtig wie die
Auflösung der Großanstalten, ist uns der Wunsch nach Gleichstellung- und
Gleichbehandlung Psychiatrie-Erfahrener mit
körperlich Erkrankten.
Als weitere Diskriminierung
erleben wir die Einteilung psychisch Erkrankter in zwei Klassen: die sog.
therapierbaren, sprich neurotisch Erkrankten und die sog. untherapierbaren,
nämlich die psychotisch Erkrankten.
Forschungsgelder fließen in
Millionenhöhe in die Entwicklung von Medikamenten, die uns die Spätschäden -
die Diskinesien - bescheren, anstatt in die
Weiterentwicklung von PsychotherapieMethoden.
Bisher haben wir uns von den
anerkannten Therapiemethoden im Stich gelassen gefühlt, wie z.B. der
Psychoanalyse.
Hier scheint sich aber eine
Wende anzubahnen, die uns mit großer Hoffnung erfüllt. Ich selbst habe eine
psychoanalytische Therapie gemacht, und meine Therapeutin hat mich nicht
im Stich gelassen, als ich psychotische Episoden hatte. Das hat mir das Leben
gerettet.
Und im Psychotherapeutischen
Institut hier in Hannover, in der Geibelstraße, hat sich eine Ausbildungsgruppe
gebildet mit dem Schwerpunkt: Therapie von Psychosen.
Und seit 1 Jahr ist in die
psychiatrische Fachausbildung auch eine therapeutische Ausbildung integriert.
Da kommt Hoffnung auf!
Ein weiteres ungelöstes Problem
ist die Situation altersverwirrter Menschen.
Ein jeder von uns, wir alle,
können im Alter altersverwirrt werden. Eine Freundin,
die in einem Pflegeheim arbeitet, berichtet, daß die
Pflegeversicherung sich weigert, sich an den Pflegekosten zu beteiligten, mit
dem Hinweis darauf, die alte Dame/der alte Herr könne sich ja noch alleine
waschen, anziehen und essen.
Die Realität aber, wie
zeitaufwendig und kräfteraubend die ständig
notwendige erhöhte Aufmerksamkeit ist, die immer wieder notwendigen Gespräche
um Angst - und Unruhezustände zu mildern bzw. aufzulösen, diese Realität wird
völlig negiert. Ein unhaltbarer Zustand.
Auch hier sind unsere Wünsche
klar: Erweiterung der Kriterien, die zu Pflegegeldzahlungen berechtigen um das
Kriterium: intensive seelische Betreuung auf Grund geistig-seelischer Verwirrtheit.
Nun zum Niedersächsischen
Psychisch Kranken-Gesetz, das ja in diesem Jahr verabschiedet worden ist.
Wir möchten unserer
Enttäuschung Ausdruck geben, daß unserem
vorgetragenen Wunsch nach Einrichtung eines Patientenanwalts nicht nachgekommen
wurde. Auf der einen Seite heißt es zunehmend die Wünsche und Bedürfnisse der
Psychiatrie Erfahrenen sollen berücksichtigt werden, und wenn wir sie dann
äußern, dann werden sie ohne Kommentar übergangen.
Ich weise darauf hin, daß es die Einrichtung von Patientenanwälten in Holland
und Österreich schon seit längerem gibt und daß beide
Seiten dort ausgesprochen gute Erfahrungen
damit gemacht haben.
In bezug
auf unser Psychisch Kranken-Gesetz heißt es dann oft: in § 18, der die
Zwangseinweisung regelt, sei ja der/dem Erkrankten die Möglichkeit
zuerkannt, "eine Person ihrer Wahl zu benachrichtigen".
Das empfinde ich fast als
zynisch, denn zum einen sind wir in der Regel so durcheinander in dieser
Situation, daß es kaum möglich ist, einen klaren
Gedanken zu fassen. Zum anderen brächte ein Rechtsanwalt - selbst wenn wir
noch in der Lage sein sollten einen Rechtsanwalt herbeizurufen - nicht das
Know-how mit, das Patientenanwälte in Holland mitbringen: ein rechtliches und
psychiatrisches Fachwissen auf Grund besonderer Schulung. Patientenanwälte
sind keineswegs nur Juristen. Es können auch Psychologen, Sozialarbeiter oder
andere Menschen aus anderen Berufen diese Aufgabe übernehmen.
In Holland sind sie angestellt
bei einer staatlichen Stiftung und somit unabhängig von Gericht und Klinik. Sie
können sich ohne Voreingenommenheit in die Situation einbringen und darauf
achten, daß die Würde des Erkrankten gewahrt bleibt,
wie es ja auch das neue Psychisch Kranken-Gesetz ausdrücklich will.
Wird einem straffällig
gewordenen Menschen die Freiheit entzogen, so ist es selbstverständlich, daß er bei der Verhaftung seinen Rechtsanwalt hinzuziehen
kann, der seine Rechte wahrt.
Hier werden wir also nicht
locker lassen und weiterhin für die Einrichtung von Patientenanwälten kämpfen.
Nun noch zu unseren Wünschen
und Hoffnungen auf lokaler Ebene:
Die Vision, die die Psychiatrie-Erfahrenen in Hannover z.Zt.
am meisten bewegt, ist das Projekt Soteria der MHH.
Prof. Machleidt
hat zusammen mit seinen Mitstreiter/innen 1995 den Arbeitskreis Soteria ins Leben gerufen, der sich seit 2 Jahren
regelmäßig trifft und sich zur Aufgabe gemacht hat, ein Soteria
Haus in Hannover zu gründen. Soteria ist ein griechisches
Wort und heißt Rettung, Erlösung, Befreiung.
Die erste Soteria
wurde von Dr. Loren Mosher in Kalifornien gegründet. Soteria steht für ein alternatives Heilungskonzept für akut
psychotische Krisen. Dabei ist das heilende Element das sog. "to be with": bei jemandem sein,
mit jemandem durch die Krise gehen, die emotionale Begleitung durch Zustände
höchster Angst, Not und Verwirrung anstelle von medikamentöser Abblokung. Auch in diesem AK ist der VPE vertreten und
arbeitet mit an der Verwirklichung dieses Konzepts.
Der AK Soteria
steht z.Zt. kurz vor der Vereinsgründung, und wir
hoffen alle sehr, daß die Soteria
im Laufe des nächsten Jahres ihre Arbeit aufnehmen kann.
Ein großer Wunsch des Vereins
ist in diesem Jahr in Erfüllung gegangen, dank der finanziellen Unterstützung
der Stadt Hannover: Wir sind in neue, größere Räumlichkeiten umgezogen. Und
ein weiterer Wunsch hat sich erfüllt. Mit drei Kliniken haben wir
Behandlungsvereinbarungen abgeschlossen:
Mit der Klinik für Psychiatrie
und Psychotherapie Langenhagen, mit beiden psychiatrischen Abteilungen der MHH
und mit dem LKH Wunstorf.
Darüber sind wir sehr stolz und
glücklich.
Eine Behandlungsvereinbarung
kann ein(e) Psychiatrie-Erfahrene(r) im stabilen
Zustand mit ihrer/seiner Klinik abschließen und zu verschiedenen Themen
ihre/seine Wünsche für die Krise bestimmen: z.B. welche Medikamente gut, welche
schlecht vertragen werden, ob die Aufnahme lieber von einer Frau oder einem
Mann geschehen soll, was in der Krise hilft: z.B. ein Gespräch, oder besser in
Ruhe gelassen werden, Musik oder ein Spaziergang usw.
Und das Allerwichtigste für
uns: sie/er kann eine Vertrauensperson bestimmen, die in die Behandlung
miteinbezogen werden soll (vielleicht ist das ja eine Vorläufer des Patientenanwalts).
Mit dem Klinikum Wahrendorff waren wir ebenfalls schon gut ins Gespräch
gekommen. Leider hat Dr. Cornelsen seine Arbeit dort beendet. So sind die
Gespräche ins Stocken geraten. Aber wir werden im neuen Jahr einen neuen
Versuch machen, den Gesprächsfaden wieder aufzunehmen.
Nun zum Allerwichtigsten und
letzten Wunsch:
Der VPE Hannover wünscht sich
seit langem ein oder zwei hauptamtliche Fachkräfte.
Während der zwei Jahre, in
denen die Diplompädagogin Frau Wilkens - viele werden
sie kennen - im Rahmen einer ABM-Maßnahme für den Verein tätig war, ist das
Vereinsleben aufgeblüht und hat Struktur bekommen: Die Teestube konnte öfters
geöffnet und Beratungsgespräche geführt werden. Arbeitsgruppen zu psychiatriepolitischen
Themen bildeten sich und wir nahmen teil an der Arbeit der
sozialpsychiatrischen Gremien von Stadt und Land. Die Mitgliederzahl wuchs auf
130 an.
Es zeigte sich, daß die Befürchtungen einzelner Mitglieder, die
Hauptamtlichkeit würde den Selbsthilfecharakter des Vereins beeinträchtigen,
nicht eintrafen. Im Gegenteil:
Gerade die Mischstruktur von
haupt- und ehrenamtlichen Aktivitäten hat dem Vereinsleben gut getan.
Immer mehr Organisationen
wünschen unsere Mitarbeit. Das freut uns sehr, wir empfinden das auch als Anerkennung.
Aber:
Die von Herrn Holler geleitete
Studie zur Psychiatrieplanung Hannovers, die wir sehr begrüßen, sieht die
Mitwirkung der Psychiatrie-Erfahrenen in vier
verschiedenen Hauptfachgruppen vor:
-
im kommunalen Fachbeirat (dort sind wir auch heute schon dabei)
-
in den sog. Fachgruppen
-
in den Sektorarbeitsgemeinschaften
-
im Forum sozialpsychiatrischer Verbund.
Mal abgesehen davon, daß sich diese Hauptgruppen womöglich noch in themenzentrierte Untergruppen aufteilen werden, ich frage
Sie:
Wenn es Ihnen wirklich ernst
ist mit unserer Mitwirkung, wie sollen wir das alles leisten. Das geht über
unsere ehrenamtlichen Möglichkeiten und Kräfte weit hinaus.
Wir bitten daher die
Verantwortlichen in Stadt und Land herzlich, gemeinsam eine Möglichkeit zu
finden, das von uns beantragte Kontaktstellenmodell, das zunächst auf drei
Jahre angelegt ist, Wirklichkeit werden zu lassen.
Vielen Dank
Die Ziele des Aufbruchs:
Wünsche, Hoffnungen und Befürchtungen der Angehörigen psychisch Kranker
Rose-Marie Seelhorst,
Arbeitsgemeinschaft der Angehörigen psychisch Kranker in Niedersachsen und
Bremen e.V.
Sehr geehrte Damen und Herren,
es hat sich sehr viel verändert
in den vergangenen 20 Jahren, seit ich mich als Mutter eines psychisch
erkrankten Sohnes um Hilfe und Beistand bemühe:
Damals gab es wenig
niedergelassene Nervenärzte, besonders wenige für Kinder und Jugendliche und
keine ambulanten, unterstützenden Angebote. Das psychiatrische Krankenhaus,
die Anstalt, war für Schwerkranke das Zentrum der Versorgung.
Diese Krankenhäuser waren in
einem miserablen Zustand. Es gab große Schlafsäle, teilweise mit Etagenbetten,
unzureichende sanitäre Anlagen, wenige Waschbecken für einen großen Raum, die
einzige Dusche im Keller. Die Kranken hatten keine Rückzugsmöglichkeiten, um
Ruhe zu finden. Viel zu wenig Ärzte waren für zu viele
Patienten zuständig, usw. usf.
Der für jedermann sichtbare
Aufbruch der Psychiatrie begann - wie nicht anders zu erwarten war - mit der
Sanierung der psychiatrischen Krankenhäuser, vor allem der Gebäude. Sehr
verändert hat sich bei den Ärzten die Einstellung zum Patienten, zur Behandelbarkeit
der Krankheit und auch zu den Angehörigen. In der Bevölkerung vollzieht sich -
trotz aller Rückschläge in der letzten Zeit - langsam aber stetig ein Bewußtseinswandel.
Wir Angehörigen bemühen uns
seit Jahren, das psychiatrische Krankenhaus zu entmythologisieren, damit
Kranke sich im Bedarfsfall rechtzeitig dort behandeln lassen, damit Angehörige
ihre Kranken dort besuchen, wie sie es in jedem anderen Krankenhaus täten.
Deshalb haben sich Angehörige, Psychiatrie-Erfahrene
und professionelle Mitarbeiter aus psychiatrischen Einrichtungen in den
vergangenen Jahren intensiv auf mehreren Tagesveranstaltungen unserer
Arbeitsgemeinschaft mit der Frage auseinandergesetzt, wie sie sich die
stationäre Behandlung wünschten. Dabei wurde klar, daß
die üblichen Konzepte stationärer psychiatrischer Behandlung nicht den
Wünschen der Betroffenen entsprechen.
Vor allem ging es immer wieder
um die Frage, wie die “geschlossene Unterbringung” aussehen sollte. Für die
meisten Kranken und ihre Angehörigen beinhaltet das Weggeschlossensein eine
Horrorvorstellung. Wenn wir Angehörige uns bei unseren Gruppentreffen so oft
mit dem Problem der Krankheitseinsicht und Behandlungsbereit-schaft
auseinandersetzen müssen, so hat das auch etwas mit dem Nimbus des
psychiatrischen Krankenhauses und nicht selten mit den ängstigenden
Erfahrungen einer geschlossenen Unterbringung zu tun.
Was empfindet wohl ein Nichtbetroffener
bei der Vorstellung “geschlossene Unterbringung”? Der Umgang mit psychisch
kranken Straftätern zeigt sehr kraß, wie unsicher die
Bürger und die politisch Verantwortlichen im Umgang mit psychischer Erkrankung
sind. Die Medien, die sich als öffentliche Meinungsmacher verstehen, sind
schnell bereit, “Triebtäter” in psychiatrische Krankenhäuser - immer häufiger
wieder Anstalten genannt - zu schieben. Auch von Therapie wird gesprochen.
Wie wirkt sich dieser
öffentliche Druck nun auf den mühsamen Aufbau einer menschlichereren
Psychiatrie aus? Wie jedermann aus der Presse entnehmen kann, nimmt die Zahl
der zu behandelnden psychisch kranken Rechtsbrecher zu, ohne daß die Länder über genügend Therapieplätze verfügen.
Es entspricht nicht psychiatrie-reformerischen
Überlegungen, psychisch kranke Rechtsbrecher - das sind vor allem Männer - weit
weg von ihren Bezugsgemeinden unterzubringen. Wohin mit ihnen? Die Verlegung in
ganz “normale” schlossene Stationen zusammen mit
Patienten, die dort nach dem PsychKG untergebracht
sind, macht in dem inzwischen erreichten Umfang keinen Sinn. In den vergangenen
Monaten bin ich wiederholt von betroffenen Angehörigen auf diese Situation
angesprochen worden.
Wir fragen uns, “welches Konzept verfolgt die Landesregierung
eigentlich?”
Das Klima der betroffenen
Stationen hat sich fühlbar verändert. Die Patienten haben Angst, die
Angehörigen haben Angst und - wie ich erfuhr - auch das Personal. Trotzdem
werden weiter Maßregelvollzugspatienten in diese Stationen verlegt. Wir
Angehörigen finden es nicht hinnehmbar, daß in einer
geschlossenen Station die Zahl der Maßregelvollzugspatienten ebenso groß oder
evtl. inzwischen größer ist als die der übrigen Kranken.
Und nun zur ambulanten
Versorgung:
Immer noch sind wir hier in
Niedersachsen weit weg vom Ziel, allen oder wenigstens den meisten chronisch
psychisch Kranken durch geeignete ambulante Hilfen ein Verbleiben in ihrer gewohnten
Umgebung zu ermöglichen, ihnen ihr “Privatleben” zu erhalten.
Eine Zeitlang sah es so aus,
als ob die psychiatrischen Krankenhäuser ihre Vormachtstellung einbüßen
würden. Leider zeigt sich aber, daß die Anbieter
ambulanter Angebote die im Krankenhaus begonnene Behandlung außerhalb der
Klinik nicht einfach weiterführen können. Deshalb erlebt die Mehrzahl der
Patienten nach der Entlassung aus dem psychiatrischen Krankenhaus zu Hause ein Vacuum an Hilfe und Unterstützung.
In kritischen Phasen sind
psychisch Kranke nicht in der Lage, sich um Hilfe außerhalb ihrer Wohnung zu
bemühen. Deshalb ist es für uns Angehörige unverständlich, daß
sich Hilfeleister nicht in erster Linie als
Hilfeerbringer verstehen.
Wir Angehörigen vermissen bei
der von uns allen gewünschten Schwerpunktverlagerung aus dem stationären in den
ambulanten Bereich die nötigen Konsequenzen der Kostenträger. Unverständlich
ist für uns die Einstellung der Krankenkassen, für die es wohl so aussieht, als
ob der Kranke nach der Entlassung aus stationärer Behandlung keine krankenpflegerische
Hilfe mehr braucht. In den Augen der Angehörigen ist der Bedarf und Nutzen von
aufsuchender Hilfe durch krankenpflegerische Fachkräfte sehr groß. Diese Form
der Hilfe ist neben der ärztlichen Behandlung auch die Voraussetzung, um eine
größere Zahl Schwerkranker zur Akzeptanz weiterführender Hilfen zu motivieren.
Unsere Arbeitsgemeinschaft der
Angehörigen psychisch Kranker hatte im vergangenen Jahr zu einer Informationstagung zum Thema “ambulante Hilfen und deren
Finanzierung” nach Oldenburg eingeladen. Dort wurde von Herrn Beins aus Celle
der Bedarf an aufsuchender Hilfe dargestellt und von zwei Einrichtungen aus
dem nördlichen Niedersachsen, Varel und Wittmund, berichtet, wie erfolgreich
dort diese verrückterweise eher exotisch anmutende
Form der Hilfe-Erbringung praktiziert wird.
Wir haben mit der finanziellen
Hilfe der Firma Janssen-Cilag eine Dokumentation
dieser Tagung erstellt. Den Rest unserer 600-fachen Auflage habe ich Ihnen
mitgebracht. Bitte bedienen Sie sich und lesen Sie und überlegen Sie mit
Kollegen und Freunden, wie Kranke auch in anderen Teilen Niedersachsens in den Genuß so qualifizierter Hilfeerbringung kommen könnten!
Die niedergelassenen Fachärzte
werden den Schwerkranken nicht gerecht, weil sie den nötigen Zeitaufwand nicht
abrechnen können. Das zieht verheerende Konsequenzen nach sich. Eine große
Zahl von Kranken wird einfach nicht mehr fachgerecht behandelt. Wenn Niedergelassene
Nervenärzte sich in Zukunft aus der Behandlung z.B. Schizophrener zurückziehen,
werden sie bald auch nicht mehr über die nötige Erfahrung und Kompetenz verfügen.
Die neue Kultur im Umgang mit psychischer Krankheit basiert aber auf einer ausreichenden
Zahl niedergelassener Psychiater mit hoher Behandlungskompetenz.
Während - wie kürzlich Herr
Professor Rüther im Rahmen einer Veranstaltung in der
Ärztekammer sagte - die Position “Medikamente” im Rahmen einer stationären
Behandlung kostenmäßig nur einen eher bescheidenen Anteil ausmacht, und somit
die Ärzte bei einem Klinikaufenthalt Gottlob die Medikamente verordnen können,
die sie für den Patienten in der jeweiligen Lage für die geeignetsten
halten, sieht das für den Niedergelassenen Arzt anders aus.
Es muß
dringend dafür gesorgt werden, daß Patienten nach der
Entlassung aus dem Krankenhaus keinesfalls weniger therapeutische Zuwendungen
erhalten - und dazu gehören natürlich auch die für ihn geeignetsten
Medikamente.
In der Stadt Hannover werden
viele psychisch Schwerkranke schon seit Jahren erfolgreich durch die
Sozialpsychiatrischen Dienste versorgt, die für einen Teil ihres Klientels über die nötige Behandlungsermächtigung verfügen.
Die Voraussetzung dafür war und ist die Tatsache, daß
diese unter der Leitung eines Psychiaters stehen. Wir Angehörigen hier in der
Landeshauptstadt sind froh über diese Behandlungsmöglichkeit von Patienten,
die gerade unter den gegenwärtigen Bedingungen keine Chance auf adäquate
Behandlung durch niedergelassene Psychiater hätten.
Das seit dem 1. Juli gültige
Nds. PsychKG sagt in § 7, Absatz 2, daß alle SpDs des Landes von
einem Facharzt für Psychiatrie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie geleitet
werden sollen. Wir Angehörigen psychisch Kranker würden es sehr begrüßen, wenn
alle diese Dienste in Zukunft die psychisch Kranken in ihrem Einzugsgebiet
selbst behandeln würden, die besonders viel Zuwendung brauchen, und beim
Niedergelassenen Arzt nicht ausreichend Hilfe finden.
Auf die Sozialpsychiatrischen
Dienste kommen neue, große und wichtige organisatorische Aufgaben zu. Sie sollen
die Verknotungsstellen für die zu gründenden Sozialpsychiatrischen Verbünde
werden.
Jeder Angehörige, der sich zum erstenmal mit uns, der Selbsthilfeorganisation der
Angehörigen in Niedersachsen und Bremen, in Verbindung setzt, nimmt an, daß es einen solchen Verbund wie er im § 8 des Nds. PsychKGs beschrieben wird, längst gibt, weil er die unbedingte
Voraussetzung für eine bedarfsgerechte Hilfeleistung vor Ort darstellt. Nur gemeinsam
in einem Verbund, an dem auch die Vertreter der Selbsthilfe der Psychiatrie-Erfahrenen und der Angehörigen beteiligt
sind, können die nötigen Strukturen aufgebaut werden, um besonders den Schwerkranken
im Einzugsbereich die nötigen Hilfen zu gewährleisten.
Bisher sieht es für uns
Angehörige häufig so aus, als ob die Mitarbeiter des einen Hilfsvereins nur
ungenau über die Existenz, bzw. das Angebot des andern Bescheid wüßten, bisher ist es durchaus möglich, daß
Betroffene an verschiedenen Stellen gleichzeitig beraten werden - u.U. auch unterschiedlich - und Schwerkranke keine Hilfe
erhalten, weil sie erst bequemer, d.h. gesünder werden müssen, um ins jeweilige
Konzept zu passen.
Die Kranken und die Angehörigen
wissen, welche Art von Hilfe gebraucht wird. Aber sie kennen die zugänglichen
Angebote nicht. Deshalb ist es dringend nötig, daß
die Kreise und Kreisfreien Städte aktuelle Listen über die verfügbaren Angebote
und deren Konzepte erstellen.
An dieser Stelle möchte ich
bemerken, daß es schon traurig macht, zu erfahren,
welche Verbände es waren, die die Verabschiedung des PsychKGs
verhindern wollten. Ja, es kostet Geld, psychisch Kranken ein Leben in der
Gemeinde zu erhalten, und darüber hinaus kostet es die Bereitschaft, sich
diesen besonders hilfebedürftigen Menschen innerhalb des Gemeinwesens zuzuwenden.
Um beides geht es hier.
Zu den wichtigsten Bedürfnissen
nicht nur der Erkrankten selbst sondern auch der Angehörigen und der Nachbarn
gehört ein psychosozialer Krisendienst, der vor allem nach Dienstschluß
der Sozialpsychiatrischen Dienste und der Niedergelassenen Nervenärzte
erreichbar ist.
Und nun ein Beispiel, wie es um
die Beweglichkeit, um die Kooperationsbereitschaft verantwortlicher Stellen
aussieht. Zuerst ein positives Beispiel: Die Landeshauptstadt Hannover hat mit
dem Landkreis einen psychosozialen Dienst (PPKD) unter der Trägerschaft eines
Selbsthilfevereins (Der Steg e.V.) wenigstens für einige Stunden an
Wochenenden und Feiertagen eingerichtet. Die Mitarbeiter dieses Dienstes,
alles Profis mit großer psychiatrischer Erfahrung, aber keine Ärzte, hatten
vom ersten Tag an viel zu tun. Das ist ein gelungenes Beispiel für
Zusammenarbeit zweier Gebietskörperschaften.
Und nun das negative Beispiel:
Für die Stadt Hannover hat die Kassenärztliche Vereinigung ab 1. Oktober einen
Fachärztlichen Hintergrunddienst eingerichtet, der rund um die Uhr zur Verfügung
steht. Aber für den Landkreis Hannover scheiterte die Einrichtung dieses
Dienstes bisher am Mangel an Fachärzten. Wir Angehörigen sind aber sicher, daß die zuständigen KV-Stellen durch Kooperation von
Niedergelassenen Fachärzten des Landkreises, der Stadt und mit solchen der
Krankenhäuser auch für den Landkreis einen fachärztlichen Hintergrunddienst auf
die Beine stellen könnten.
Ohne Bereitschaft zur Kooperation werden wir trotz des PsychKGs nicht weiter kommen!
Erlauben Sie mir jetzt bitte
noch ein paar Worte zu den gebräuchlichen Hilfeangeboten:
Beim Betreuten Wohnen sieht der
landesübliche Personalschlüssel einen Hilfeerbringer auf 12 Hilfeempfänger
(1:12) vor. Das ist zu wenig für Zeiten erhöhten Hilfebedarfs und stellt in
häufig langdauernden stabilen Phasen eine
Überversorgung dar.
Abschreckend ist, daß der Kranke diese Hilfe aus der eigenen Tasche bezahlen muß oder - was die Regel ist - in die Abhängigkeit der
Sozialhilfeträger gerät.
Wo sollen/können also psychisch
Kranke leben, für die das Betreute Wohnen (jedenfalls in Zeiten erhöhten
Hilfebedarfs) keine ausreichende Hilfe bietet?
Wohl dem, der die nötige Hilfe durch Angehörige erfährt!
Viele Menschen werden wegen des
möglicherweise vorübergehenden Bedarfs an intensiver Hilfe in Heime verlegt und
schaffen nur im Ausnahmefall den Auszug in eine offenere Wohnform.
Und nun zum Schluß
erlauben Sie mir bitte, noch ein paar Überlegungen über den steinigen Weg
psychisch Kranker zurück zu ein bißchen Normalität zu
formulieren.
Irgendwann steht nicht nur für
die Erkrankten sondern auch für die Angehörigen - für die ich hier spreche -
die Frage an, wie das Leben unter den neuen Bedingungen zu gestalten ist. Das
ist meistens ein schmerzhafter Prozeß, für alle
Seiten.
Viele Angehörige haben die
Vorstellung, der Kranke möge das alte Leben einfach wieder aufnehmen, andere
haben Angst, daß gar nichts mehr geht. Sie sehen die
Krankheitssymptome und erleben die Reaktionen darauf im gesamten
Beziehungsbereich des Erkrankten.
Aus Erfahrung sage ich, für
diesen wichtigen Prozeß ist das Gespräch mit ähnlich
Betroffenen von unersetzbarer Bedeutung. Psychisch Kranke brauchen genauso wie
ihre Angehörigen einen Ort und Personen für die Auseinandersetzung mit der
Krankheit, mit den erlittenen Verletzungen und Beeinträchtigungen, mit den
Konsequenzen der Behandlung und mit den Veränderungen im Lebensumfeld.
Während es in Niedersachsen z.Zt. zwischen 50 und 60 Angehörigengruppen gibt, sieht
das Angebot für Psychiatrie-Erfahrene noch recht dünn
aus.
Es liegt bei den
Verantwortlichen in den Kreisen und kreisfreien Städten, Sorge zu tragen, daß es in ihrem Bereich attraktive Begegnungsstätten für
psychisch Kranke gibt.
Arbeit und Beschäftigung
stellen sicher für jeden Menschen ein Grundbedürfnis dar und werden unter
besonderen Umständen auch als Therapie verstanden. Welche Beschäftigung, welche
Arbeit für einen psychisch Kranken gut ist, muß für
den einzelnen und seine jeweilige Situation entschieden werden.
Aber um dem Grundbedürfnis
psychisch Kranker nach Tätigsein im weitesten Sinne gerecht zu werden, werden
für die einzelnen Erkrankten in der jeweiligen Phase sehr unterschiedliche Angebote
gebraucht. Sicher ist, daß nicht nur die
medizinische Behandlung für den einzelnen Patienten stimmen muß, auch die Rück- oder Heranführung an sinnvolle
Beschäftigung muß auf eine Art geschehen, die dem
Kranken Lust macht, ihn motiviert, die Kräfte und Hoffnungen weckt.
Die Realität sieht leider sehr
anders aus, wenn wir uns beispielsweise die typischen Angebote der Werkstätten
ansehen. Dort wird meist nur langweilige und stumpfsinnige Arbeit angeboten.
Und das schizophrene an der Lage ist, daß der dort Beschäftigte
für die nervenstrapazierende Langeweile nur ein geringes
Entgeld erhält, weil der Arbeitsplatz so teuer ist.
Also stumpfsinnige Arbeit für besonders motivationsbedürftige Menschen,
geringes Entgeld weil aufwendig geförderter Arbeitsplatz.
So unterschiedlich wie die
Krankheitsverläufe und die betroffenen Menschen sind, so vielfälig
müssen auch die Hilfen sein, die psychisch Kranke brauchen, um wieder tätig zu
werden.
Gerade die Situation WfB macht
deutlich, daß es falsch ist, vom psychisch Kranken zu
verlangen, daß er sich dem Konzept des
Hilfeerbringers anpaßt. Vielmehr müssen die Konzepte
der Vereine so flexibel sein, daß sie sich den sehr
unterschiedlichen Bedürfnissen der Hilfe und Unterstützung suchenden kranken
Menschen anpassen!