Die Ziele des Aufbruchs: Wünsche, Hoffnun­gen, Befürchtun­gen

 

Ursula Conraths, Verein Psychiatrie-Erfahre­ner Hannover (VPE) e.V.

 

 

Herzlichen Dank für die Einladung. Ich spreche hier für den VPE Hannover als 1. Vor­sitzende und für die Landesarbeitsgemein­schaft Psychiatrie Erfahrener Niedersachsen.

 

Ich möchte Ihnen berichten von Wünschen, die in Erfüllung gegan­gen sind, von Wünschen, die vielleicht in naher Zukunft in Er­füllung gehen und von Wünschen und Hoffnungen, die noch offen sind.

 

Bundesweit wünschen wir uns die Auflösung aller Großkrankenhäu­ser und -anstalten, denn sie stehen unserer Meinung nach für die Ausgrenzung und Abspaltung psychisch erkrankter Menschen wie sie im 19. und bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts praktiziert wur­de. Psychisch Erkrankte wurden als "gemeingefährliche Irre" verteu­felt, aus der menschlichen Gemeinschaft ausgestoßen, spä­ter dann, bei den Nazis, getötet.

 

Was dabei herauskommt, wenn eine Gesellschaft ihre psychischen Krankheiten nicht integra­tiv behandelt sondern abspaltet und auf Minderheiten oder nach außen projeziert, haben vor allem die Älteren von Ihnen ja noch real erlebt: Der Wahn kehrt in der Maske der Ideologie von Übermenschen durch die Hintertür zurück, mit dem Ergebnis, daß 60.000.000 Millionen Menschen auf grausam­ste Weise dafür ihr Leben lassen mußten.

 

Die Demokratie hat dann ein Umdenken gebracht; und die sozial­psychiatrische Reformbewe­gung der 70iger Jahre dann den Durch­bruch zu einer Reintegration psychisch Erkrankter dorthin, wo alle Menschen leben: in ein Dorf, eine Gemeinde, in einen Stadt­teil.

Italien hat damals im Zuge der Reformbewegung Franco Basaglias und seiner Mitstreiter/­innen per Parlamentsbeschluß die Auflö­sung aller psychiatrischen Anstalten beschlossen.

Das wünschen wir uns auch und statt der Anstalten kleine gemein­denahe Wohn- und Pflege­heime, in denen auch die Schwerstkranken Auf­nahme finden und gut versorgt sind.

 

Genauso wichtig wie die Auflösung der Großanstalten, ist uns der Wunsch nach Gleich­stellung- und Gleichbehandlung Psychiatrie-Erfahrener mit körperlich Erkrankten.

 

Als weitere Diskriminierung erleben wir die Einteilung psychisch Erkrankter in zwei Klassen: die sog. therapierbaren, sprich neu­rotisch Erkrankten und die sog. untherapierbaren, näm­lich die psychotisch Erkrankten.

Forschungsgelder fließen in Millionenhöhe in die Entwicklung von Medikamenten, die uns die Spätschäden - die Diskinesien - be­scheren, anstatt in die Weiterentwicklung von Psycho­therapie­Methoden.

Bisher haben wir uns von den anerkannten Therapiemethoden im Stich gelassen gefühlt, wie z.B. der Psychoanalyse.

Hier scheint sich aber eine Wende anzubahnen, die uns mit großer Hoffnung erfüllt. Ich selbst habe eine psychoanalytische Thera­pie gemacht, und meine Therapeutin hat mich nicht im Stich ge­las­sen, als ich psychotische Episoden hatte. Das hat mir das Leben gerettet.

 

Und im Psychotherapeutischen Institut hier in Hannover, in der Geibelstraße, hat sich eine Ausbildungsgruppe gebildet mit dem Schwerpunkt: Therapie von Psychosen.

Und seit 1 Jahr ist in die psychiatrische Fachausbildung auch eine therapeutische Ausbildung integriert.

Da kommt Hoffnung auf!

 

Ein weiteres ungelöstes Problem ist die Situation altersverwirr­ter Menschen.

Ein jeder von uns, wir alle, können im Alter altersverwirrt werden. Eine Freundin, die in einem Pflegeheim arbeitet, berich­tet, daß die Pflegeversicherung sich weigert, sich an den Pfle­gekosten zu beteiligten, mit dem Hinweis darauf, die alte Da­me/der alte Herr könne sich ja noch alleine waschen, anziehen und essen.

Die Realität aber, wie zeitaufwendig und kräfteraubend die stän­dig notwendige erhöhte Aufmerksamkeit ist, die immer wieder notwendigen Gespräche um Angst - und Unruhezu­stände zu mildern bzw. aufzulösen, diese Realität wird völlig negiert. Ein unhalt­barer Zustand.

 

 

Auch hier sind unsere Wünsche klar: Erweiterung der Kriterien, die zu Pflegegeldzahlungen berechtigen um das Kriterium: inten­sive seelische Betreuung auf Grund geistig-seelischer Verwirrt­heit.

 

Nun zum Niedersächsischen Psychisch Kranken-Gesetz, das ja in diesem Jahr ver­abschiedet worden ist.

Wir möchten unserer Enttäuschung Ausdruck geben, daß unserem vorgetragenen Wunsch nach Einrichtung eines Patientenanwalts nicht nachgekommen wurde. Auf der einen Seite heißt es zunehmend die Wünsche und Bedürfnisse der Psychiatrie Erfahrenen sollen berück­sichtigt werden, und wenn wir sie dann äußern, dann werden sie ohne Kommentar über­gangen.

Ich weise darauf hin, daß es die Einrichtung von Patientenanwäl­ten in Holland und Österreich schon seit längerem gibt und daß beide Seiten dort ausgesprochen gute Erfahrungen  damit gemacht haben.

In bezug auf unser Psychisch Kranken-Gesetz heißt es dann oft: in § 18, der die Zwangsein­weisung regelt, sei ja der/dem Er­krankten die Möglich­keit zuerkannt, "eine Person ihrer Wahl zu benachrichtigen".

Das empfinde ich fast als zynisch, denn zum einen sind wir in der Regel so durcheinander in dieser Situation, daß es kaum möglich ist, einen klaren Gedanken zu fassen. Zum anderen bräch­te ein Rechtsanwalt - selbst wenn wir noch in der Lage sein sollten einen Rechts­anwalt herbeizurufen - nicht das Know-how mit, das Patien­tenanwälte in Holland mitbringen: ein rechtliches und psychia­trisches Fachwissen auf Grund besonderer Schulung. Patienten­anwälte sind keineswegs nur Juristen. Es können auch Psycholo­gen, Sozialarbeiter oder andere Menschen aus anderen Berufen diese Aufgabe übernehmen.

In Holland sind sie angestellt bei einer staatlichen Stiftung und somit unabhängig von Gericht und Klinik. Sie können sich ohne Voreingenommenheit in die Situation einbringen und darauf achten, daß die Würde des Erkrankten gewahrt bleibt, wie es ja auch das neue Psychisch Kranken-Gesetz ausdrücklich will.

 

Wird einem straffällig gewordenen Menschen die Freiheit entzo­gen, so ist es selbstver­ständlich, daß er bei der Verhaftung seinen Rechtsanwalt hinzuziehen kann, der seine Rechte wahrt.

Hier werden wir also nicht locker lassen und weiterhin für die Einrichtung von Patienten­anwälten kämpfen.

 

Nun noch zu unseren Wünschen und Hoffnungen auf lokaler Ebene:

 

Die Vision, die die Psychiatrie-Erfahrenen in Hannover z.Zt. am meisten bewegt, ist das Projekt Soteria der MHH.

Prof. Machleidt hat zusammen mit seinen Mitstreiter/innen 1995 den Arbeitskreis Soteria ins Leben gerufen, der sich seit 2 Jahren regelmäßig trifft und sich zur Aufgabe gemacht hat, ein Soteria Haus in Hannover zu gründen. Soteria ist ein griechi­sches Wort und heißt Rettung, Erlösung, Befreiung.

Die erste Soteria wurde von Dr. Loren Mosher in Kalifornien gegründet. Soteria steht für ein alternatives Heilungskonzept für akut psychotische Krisen. Dabei ist das heilende Element das sog. "to be with": bei jemandem sein, mit jemandem durch die Krise gehen, die emotio­nale Begleitung durch Zustände höchster Angst, Not und Verwirrung anstelle von medika­mentöser Abblo­kung. Auch in diesem AK ist der VPE vertreten und arbeitet mit an der Verwirklichung dieses Konzepts.

Der AK Soteria steht z.Zt. kurz vor der Vereinsgründung, und wir hoffen alle sehr, daß die Soteria im Laufe des nächsten Jahres ihre Arbeit aufnehmen kann.

 

Ein großer Wunsch des Vereins ist in diesem Jahr in Erfüllung gegangen, dank der finanziel­len Unterstützung der Stadt Hanno­ver: Wir sind in neue, größere Räumlichkeiten umgezogen. Und ein weiterer Wunsch hat sich erfüllt. Mit drei Kliniken haben wir Behandlungsverein­barungen abge­schlossen:

Mit der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Langenhagen, mit beiden psychiatrischen Abteilungen der MHH und mit dem LKH Wunstorf.

Darüber sind wir sehr stolz und glücklich.

 

Eine Behandlungsvereinbarung kann ein(e) Psychiatrie-Erfahre­ne(r) im stabilen Zustand mit ihrer/seiner Klinik abschließen und zu verschiedenen Themen ihre/seine Wünsche für die Krise bestimmen: z.B. welche Medikamente gut, welche schlecht vertra­gen werden, ob die Aufnahme lieber von einer Frau oder einem Mann geschehen soll, was in der Krise hilft: z.B. ein Gespräch, oder besser in Ruhe gelassen werden, Musik oder ein Spaziergang usw.

Und das Allerwichtigste für uns: sie/er kann eine Vertrauensper­son bestimmen, die in die Behandlung miteinbezogen werden soll (vielleicht ist das ja eine Vorläufer des Patienten­anwalts).

 

Mit dem Klinikum Wahrendorff waren wir ebenfalls schon gut ins Gespräch gekommen. Leider hat Dr. Cornelsen seine Arbeit dort beendet. So sind die Gespräche ins Stocken geraten. Aber wir werden im neuen Jahr einen neuen Versuch machen, den Gesprächs­faden wieder aufzunehmen.

 

Nun zum Allerwichtigsten und letzten Wunsch:

Der VPE Hannover wünscht sich seit langem ein oder zwei haupt­amtliche Fachkräfte.

Während der zwei Jahre, in denen die Diplompädagogin Frau Wil­kens - viele werden sie kennen - im Rahmen einer ABM-Maßnahme für den Verein tätig war, ist das Vereinsleben aufgeblüht und hat Struktur bekommen: Die Teestube konnte öfters geöffnet und Beratungs­gespräche geführt werden. Arbeitsgruppen zu psychia­triepolitischen Themen bildeten sich und wir nahmen teil an der Arbeit der sozialpsychiatrischen Gremien von Stadt und Land. Die Mitgliederzahl wuchs auf 130 an.

Es zeigte sich, daß die Befürchtungen einzelner Mitglieder, die Hauptamtlichkeit würde den Selbsthilfecharakter des Vereins beeinträchtigen, nicht eintrafen. Im Gegenteil:

Gerade die Mischstruktur von haupt- und ehrenamtlichen Aktivitä­ten hat dem Vereinsleben gut getan.

Immer mehr Organisationen wünschen unsere Mitarbeit. Das freut uns sehr, wir empfinden das auch als Anerkennung. Aber:

Die von Herrn Holler geleitete Studie zur Psychiatrieplanung Hannovers, die wir sehr begrüßen, sieht die Mitwirkung der Psychiatrie-Erfahrenen in vier verschiedenen Hauptfach­gruppen vor:

 

-          im kommunalen Fachbeirat (dort sind wir auch heute schon dabei)

-          in den sog. Fachgruppen

-          in den Sektorarbeitsgemeinschaften

-          im Forum sozialpsychiatrischer Verbund.

 

Mal abgesehen davon, daß sich diese Hauptgruppen womöglich noch in themenzentrierte Untergruppen aufteilen werden, ich frage Sie:

Wenn es Ihnen wirklich ernst ist mit unserer Mitwirkung, wie sollen wir das alles leisten. Das geht über unsere ehrenamtli­chen Möglichkeiten und Kräfte weit hinaus.

 

Wir bitten daher die Verantwortlichen in Stadt und Land herz­lich, gemeinsam eine Möglich­keit zu finden, das von uns bean­tragte Kontaktstellenmodell, das zunächst auf drei Jahre ange­legt ist, Wirklichkeit werden zu lassen.

Vielen Dank

 

 

 

 

 

Die Ziele des Aufbruchs: Wünsche, Hoffnungen und Befürchtungen der Angehörigen psychisch Kranker

 

Rose-Marie Seelhorst, Arbeitsgemeinschaft der Angehörigen psy­chisch Kranker in Nie­der­sachsen und Bremen e.V.

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

es hat sich sehr viel verändert in den vergangenen 20 Jahren, seit ich mich als Mutter eines psychisch erkrankten Sohnes um Hilfe und Beistand bemühe:

 

Damals gab es wenig niedergelassene Nervenärzte, besonders we­nige für Kinder und Jugend­liche und keine ambulanten, unter­stützenden Angebote. Das psychiatrische Krankenhaus, die An­stalt, war für Schwerkranke das Zentrum der Versorgung.

 

Diese Krankenhäuser waren in einem miserablen Zustand. Es gab große Schlafsäle, teilweise mit Etagenbetten, unzureichende sanitäre Anlagen, wenige Waschbecken für einen großen Raum, die einzige Dusche im Keller. Die Kranken hatten keine Rückzugsmög­lichkeiten, um Ruhe zu finden. Viel zu wenig Ärzte waren für zu viele Patienten zuständig, usw. usf.

 

Der für jedermann sichtbare Aufbruch der Psychiatrie begann - wie nicht anders zu erwarten war - mit der Sanierung der psych­iatrischen Krankenhäuser, vor allem der Gebäude. Sehr verändert hat sich bei den Ärzten die Einstellung zum Patienten, zur Be­handelbarkeit der Krankheit und auch zu den Angehörigen. In der Bevölkerung vollzieht sich - trotz aller Rückschläge in der letzten Zeit - langsam aber stetig ein Bewußtseinswandel.

 

Wir Angehörigen bemühen uns seit Jahren, das psychiatrische Krankenhaus zu entmythologi­sieren, damit Kranke sich im Be­darfsfall rechtzeitig dort behandeln lassen, damit Angehörige ihre Kranken dort besuchen, wie sie es in jedem anderen Kran­kenhaus täten. Deshalb haben sich Angehörige, Psychiatrie-Er­fahrene und professionelle Mitarbeiter aus psychiatrischen Ein­richtungen in den vergangenen Jahren intensiv auf mehreren Ta­gesveranstaltungen unserer Arbeitsgemeinschaft mit der Frage auseinandergesetzt, wie sie sich die stationäre Behandlung wünschten. Dabei wurde klar, daß die üblichen Konzepte statio­närer psychiatrischer Behand­lung nicht den Wünschen der Betrof­fenen entsprechen.

 

Vor allem ging es immer wieder um die Frage, wie die “geschlos­sene Unterbringung” aussehen sollte. Für die meisten Kranken und ihre Angehörigen beinhaltet das Weggeschlos­sensein eine Horror­vorstellung. Wenn wir Angehörige uns bei unseren Gruppen­treffen so oft mit dem Problem der Krankheitseinsicht und Be­handlungs­bereit-schaft auseinandersetzen müssen, so hat das auch etwas mit dem Nimbus des psychiatrischen Krankenhauses und nicht sel­ten mit den ängstigenden Erfahrungen einer geschlossenen Unter­brin­gung zu tun.

 

Was empfindet wohl ein Nichtbetroffener bei der Vorstellung “geschlossene Unterbringung”? Der Umgang mit psychisch kranken Straftätern zeigt sehr kraß, wie unsicher die Bürger und die politisch Verantwortlichen im Umgang mit psychischer Erkrankung sind. Die Medien, die sich als öffentliche Meinungsmacher ver­stehen, sind schnell bereit, “Triebtäter” in psych­iatrische Krankenhäuser - immer häufiger wieder Anstalten genannt - zu schieben. Auch von Therapie wird gesprochen.

 

Wie wirkt sich dieser öffentliche Druck nun auf den mühsamen Aufbau einer menschlichere­ren Psychiatrie aus? Wie jedermann aus der Presse entnehmen kann, nimmt die Zahl der zu behandeln­den psychisch kranken Rechtsbrecher zu, ohne daß die Länder über genügend Therapieplätze verfügen.

 

Es entspricht nicht psychiatrie-reformerischen Überlegungen, psychisch kranke Rechtsbrecher - das sind vor allem Männer - weit weg von ihren Bezugsgemeinden unterzubringen. Wohin mit ihnen? Die Verlegung in ganz “normale” schlossene Stationen zusammen mit Patienten, die dort nach dem PsychKG untergebracht sind, macht in dem inzwischen erreichten Umfang keinen Sinn. In den vergangenen Monaten bin ich wiederholt von betroffenen An­gehörigen auf diese Situation angesprochen worden.

 

Wir fragen uns, “welches Konzept verfolgt die Landesregierung eigentlich?”

Das Klima der betroffenen Stationen hat sich fühlbar verändert. Die Patienten haben Angst, die Angehörigen haben Angst und - wie ich erfuhr - auch das Personal. Trotzdem werden weiter Maß­regel­vollzugspatienten in diese Stationen verlegt. Wir Angehö­rigen finden es nicht hinnehmbar, daß in einer geschlossenen Station die Zahl der Maßregelvollzugspatienten ebenso groß oder evtl. inzwischen größer ist als die der übrigen Kranken.

 

Und nun zur ambulanten Versorgung:

 

Immer noch sind wir hier in Niedersachsen weit weg vom Ziel, allen oder wenigstens den meisten chronisch psychisch Kranken durch geeignete ambulante Hilfen ein Verbleiben in ihrer ge­wohnten Umgebung zu ermöglichen, ihnen ihr “Privatleben” zu erhalten.

Eine Zeitlang sah es so aus, als ob die psychiatrischen Kran­kenhäuser ihre Vormachtstellung einbüßen würden. Leider zeigt sich aber, daß die Anbieter ambulanter Angebote die im Kranken­haus begonnene Behandlung außerhalb der Klinik nicht einfach weiterführen können. Des­halb erlebt die Mehrzahl der Patienten nach der Entlassung aus dem psychiatrischen Krankenhaus zu Hause ein Vacuum an Hilfe und Unterstützung.

 

In kritischen Phasen sind psychisch Kranke nicht in der Lage, sich um Hilfe außerhalb ihrer Wohnung zu bemühen. Deshalb ist es für uns Angehörige unverständlich, daß sich Hilfelei­ster nicht in erster Linie als Hilfeerbringer verstehen.

 

Wir Angehörigen vermissen bei der von uns allen gewünschten Schwerpunktverlagerung aus dem stationären in den ambulanten Bereich die nötigen Konsequenzen der Kostenträger. Unverständ­lich ist für uns die Einstellung der Krankenkassen, für die es wohl so aussieht, als ob der Kranke nach der Entlassung aus stationärer Behandlung keine krankenpflegerische Hilfe mehr braucht. In den Augen der Angehörigen ist der Bedarf und Nut­zen von auf­suchender Hilfe durch krankenpflegerische Fachkräf­te sehr groß. Diese Form der Hilfe ist neben der ärztlichen Be­handlung auch die Voraussetzung, um eine größere Zahl Schwer­kranker zur Akzeptanz weiterführender Hilfen zu motivie­ren.

 

Unsere Arbeitsgemeinschaft der Angehörigen psychisch Kranker hatte im vergangenen Jahr zu einer Informationstagung zum The­ma “ambulante Hilfen und deren Finanzierung” nach Oldenburg einge­laden. Dort wurde von Herrn Beins aus Celle der Bedarf an auf­suchender Hilfe dargestellt und von zwei Einrichtungen aus dem nördlichen Niedersachsen, Varel und Wittmund, berichtet, wie erfolgreich dort diese verrückterweise eher exotisch anmu­tende Form der Hilfe-Erbringung praktiziert wird.

 

Wir haben mit der finanziellen Hilfe der Firma Janssen-Cilag eine Dokumentation dieser Tagung erstellt. Den Rest unserer 600-fachen Auflage habe ich Ihnen mitgebracht. Bitte bedienen Sie sich und lesen Sie und überlegen Sie mit Kollegen und Freunden, wie Kranke auch in anderen Teilen Niedersachsens in den Genuß so qualifizierter Hilfeerbringung kommen könnten!

 

Die niedergelassenen Fachärzte werden den Schwerkranken nicht gerecht, weil sie den nötigen Zeitaufwand nicht abrechnen kön­nen. Das zieht verheerende Konsequenzen nach sich. Eine große Zahl von Kranken wird einfach nicht mehr fachgerecht behan­delt. Wenn Nieder­gelassene Nervenärzte sich in Zukunft aus der Be­handlung z.B. Schizophrener zurückziehen, werden sie bald auch nicht mehr über die nötige Erfahrung und Kompetenz ver­fügen. Die neue Kultur im Umgang mit psychischer Krankheit basiert aber auf einer ausreichenden Zahl niedergelassener Psychiater mit hoher Behandlungskompetenz.

 

Während - wie kürzlich Herr Professor Rüther im Rahmen einer Veranstaltung in der Ärztekammer sagte - die Position “Medikamente” im Rahmen einer stationären Behandlung kostenmä­ßig nur einen eher bescheidenen Anteil ausmacht, und somit die Ärzte bei einem Klinikaufenthalt Gottlob die Medikamente ver­ordnen können, die sie für den Patienten in der jeweiligen Lage für die geeignet­sten halten, sieht das für den Niedergelassenen Arzt anders aus.

Es muß dringend dafür gesorgt werden, daß Patienten nach der Entlassung aus dem Kranken­haus keinesfalls weniger therapeuti­sche Zuwendungen erhalten - und dazu gehören natürlich auch die für ihn geeignetsten Medikamente.

 

In der Stadt Hannover werden viele psychisch Schwerkranke schon seit Jahren erfolgreich durch die Sozialpsychiatrischen Dienste versorgt, die für einen Teil ihres Klientels über die nötige Behandlungsermächtigung verfügen. Die Voraussetzung dafür war und ist die Tatsa­che, daß diese unter der Leitung eines Psych­iaters stehen. Wir Angehörigen hier in der Landes­hauptstadt sind froh über diese Behandlungsmöglichkeit von Patienten, die gera­de unter den gegenwärtigen Bedingungen kei­ne Chance auf adäquate Behandlung durch nieder­gelassene Psych­iater hätten.

 

Das seit dem 1. Juli gültige Nds. PsychKG sagt in § 7, Absatz 2, daß alle SpDs des Landes von einem Facharzt für Psychiatrie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie geleitet werden sollen. Wir Ange­hörigen psychisch Kranker würden es sehr begrüßen, wenn alle diese Dienste in Zukunft die psychisch Kranken in ihrem Einzugs­gebiet selbst behandeln würden, die besonders viel Zu­wendung brauchen, und beim Niedergelassenen Arzt nicht ausrei­chend Hilfe finden.

 

Auf die Sozialpsychiatrischen Dienste kommen neue, große und wichtige organisatorische Aufgaben zu. Sie sollen die Verkno­tungsstellen für die zu gründenden Sozialpsychiatrischen Ver­bünde werden.

 

Jeder Angehörige, der sich zum erstenmal mit uns, der Selbst­hilfeorganisation der Angehöri­gen in Niedersachsen und Bremen, in Verbindung setzt, nimmt an, daß es einen solchen Verbund wie er im § 8 des Nds. PsychKGs beschrieben wird, längst gibt, weil er die unbe­dingte Voraussetzung für eine bedarfsgerechte Hilfe­leistung vor Ort darstellt. Nur gemeinsam in einem Ver­bund, an dem auch die Vertreter der Selbsthilfe der Psychia­trie-Erfahre­nen und der Angehörigen beteiligt sind, können die nötigen Strukturen aufgebaut werden, um beson­ders den Schwer­kranken im Einzugsbereich die nötigen Hilfen zu gewährleisten.

 

Bisher sieht es für uns Angehörige häufig so aus, als ob die Mitarbeiter des einen Hilfsver­eins nur ungenau über die Existenz, bzw. das Angebot des andern Bescheid wüßten, bisher ist es durchaus möglich, daß Betroffene an verschiedenen Stel­len gleichzeitig beraten werden - u.U. auch unterschiedlich - und Schwerkranke keine Hilfe erhalten, weil sie erst bequemer, d.h. gesünder werden müssen, um ins jeweilige Konzept zu pas­sen.

 

Die Kranken und die Angehörigen wissen, welche Art von Hilfe gebraucht wird. Aber sie kennen die zugänglichen Angebo­te nicht. Deshalb ist es dringend nötig, daß die Kreise und Kreis­freien Städte aktuelle Listen über die verfügbaren Ange­bote und deren Konzepte erstellen.

 

An dieser Stelle möchte ich bemerken, daß es schon traurig macht, zu erfahren, welche Verbände es waren, die die Verab­schiedung des PsychKGs verhindern wollten. Ja, es kostet Geld, psychisch Kranken ein Leben in der Gemeinde zu erhalten, und darüber hinaus kostet es die Bereitschaft, sich diesen beson­ders hilfebedürftigen Menschen innerhalb des Gemein­wesens zu­zu­wenden. Um beides geht es hier.

 

Zu den wichtigsten Bedürfnissen nicht nur der Erkrankten selbst sondern auch der Angehöri­gen und der Nachbarn gehört ein psy­chosozialer Krisendienst, der vor allem nach Dienst­schluß der Sozialpsychiatrischen Dienste und der Niedergelas­senen Nerven­ärzte erreichbar ist.

 

Und nun ein Beispiel, wie es um die Beweglichkeit, um die Ko­operationsbereitschaft ver­antwortlicher Stellen aussieht. Zu­erst ein positives Beispiel: Die Landeshauptstadt Hannover hat mit dem Landkreis einen psychosozialen Dienst (PPKD) unter der Trä­gerschaft eines Selbsthilfevereins (Der Steg e.V.) wenig­stens für einige Stunden an Wochenenden und Feiertagen einge­richtet. Die Mitarbeiter dieses Dienstes, alles Profis mit gro­ßer psych­iatri­scher Erfahrung, aber keine Ärzte, hatten vom ersten Tag an viel zu tun. Das ist ein gelunge­nes Beispiel für Zusammenarbeit zweier Gebietskörperschaften.

 

Und nun das negative Beispiel: Für die Stadt Hannover hat die Kassenärztliche Vereinigung ab 1. Oktober einen Fachärztlichen Hintergrunddienst eingerichtet, der rund um die Uhr zur Ver­fü­gung steht. Aber für den Landkreis Hannover scheiterte die Ein­richtung dieses Dienstes bisher am Mangel an Fachärzten. Wir Angehörigen sind aber sicher, daß die zuständigen KV-Stel­len durch Kooperation von Niedergelassenen Fachärzten des Landkrei­ses, der Stadt und mit solchen der Krankenhäuser auch für den Landkreis einen fachärztlichen Hintergrunddienst auf die Beine stellen könnten.

 

Ohne Bereitschaft zur Kooperation werden wir trotz des PsychKGs nicht weiter kommen!

 

Erlauben Sie mir jetzt bitte noch ein paar Worte zu den ge­bräuchlichen Hilfeangeboten:

Beim Betreuten Wohnen sieht der landesübliche Personalschlüs­sel einen Hilfeerbringer auf 12 Hilfeempfänger (1:12) vor. Das ist zu wenig für Zeiten erhöhten Hilfebedarfs und stellt in häufig langdauernden stabilen Phasen eine Überversorgung dar.

 

Abschreckend ist, daß der Kranke diese Hilfe aus der eigenen Tasche bezahlen muß oder - was die Regel ist - in die Abhän­gig­keit der Sozialhilfeträger gerät.

 

Wo sollen/können also psychisch Kranke leben, für die das Be­treute Wohnen (jedenfalls in Zeiten erhöhten Hilfebedarfs) kei­ne ausreichende Hilfe bietet?

 

Wohl dem, der die nötige Hilfe durch Angehörige erfährt!

 

Viele Menschen werden wegen des möglicherweise vorübergehenden Bedarfs an intensiver Hilfe in Heime verlegt und schaffen nur im Ausnahmefall den Auszug in eine offenere Wohnform.

 

Und nun zum Schluß erlauben Sie mir bitte, noch ein paar Über­legungen über den steinigen Weg psychisch Kranker zurück zu ein bißchen Normalität zu formulieren.

 

Irgendwann steht nicht nur für die Erkrankten sondern auch für die Angehörigen - für die ich hier spreche - die Frage an, wie das Leben unter den neuen Bedingungen zu gestalten ist. Das ist meistens ein schmerzhafter Prozeß, für alle Seiten.

 

Viele Angehörige haben die Vorstellung, der Kranke möge das alte Leben einfach wieder aufnehmen, andere haben Angst, daß gar nichts mehr geht. Sie sehen die Krankheitssym­ptome und er­leben die Reaktionen darauf im gesamten Beziehungsbereich des Erkrank­ten.

 

Aus Erfahrung sage ich, für diesen wichtigen Prozeß ist das Gespräch mit ähnlich Betroffe­nen von unersetzbarer Bedeutung. Psychisch Kranke brauchen genauso wie ihre Angehörigen einen Ort und Personen für die Auseinandersetzung mit der Krankheit, mit den erlittenen Verletzungen und Beeinträchtigungen, mit den Konsequenzen der Behandlung und mit den Veränderungen im Le­bensumfeld.

 

Während es in Niedersachsen z.Zt. zwischen 50 und 60 Angehöri­gengruppen gibt, sieht das Angebot für Psychiatrie-Erfahrene noch recht dünn aus.

 

Es liegt bei den Verantwortlichen in den Kreisen und kreis­frei­en Städten, Sorge zu tragen, daß es in ihrem Bereich at­traktive Begegnungsstätten für psychisch Kranke gibt.

 

Arbeit und Beschäftigung stellen sicher für jeden Menschen ein Grundbedürfnis dar und werden unter besonderen Umständen auch als Therapie verstanden. Welche Beschäftigung, welche Arbeit für einen psychisch Kranken gut ist, muß für den einzelnen und seine jeweilige Situation entschieden werden.

 

Aber um dem Grundbedürfnis psychisch Kranker nach Tätigsein im weitesten Sinne gerecht zu werden, werden für die einzelnen Erkrankten in der jeweiligen Phase sehr unterschiedliche Ange­bote ge­braucht. Sicher ist, daß nicht nur die medizinische Be­handlung für den einzelnen Patienten stimmen muß, auch die Rück- oder Heranführung an sinnvolle Beschäftigung muß auf eine Art ge­schehen, die dem Kranken Lust macht, ihn motiviert, die Kräf­te und Hoff­nungen weckt.

 

Die Realität sieht leider sehr anders aus, wenn wir uns bei­spielsweise die typischen Angebote der Werkstätten ansehen. Dort wird meist nur langweilige und stumpfsinnige Arbeit ange­boten. Und das schizophrene an der Lage ist, daß der dort Be­schäftigte für die nervenstrapa­zierende Langeweile nur ein ge­ringes Entgeld erhält, weil der Arbeitsplatz so teuer ist. Also stumpfsinnige Arbeit für besonders motivationsbedürftige Men­schen, geringes Entgeld weil aufwendig geförderter Arbeits­platz.

 

So unterschiedlich wie die Krankheitsverläufe und die betrof­fe­nen Menschen sind, so vielfälig müssen auch die Hilfen sein, die psychisch Kranke brauchen, um wieder tätig zu werden.

 

Gerade die Situation WfB macht deutlich, daß es falsch ist, vom psychisch Kranken zu verlangen, daß er sich dem Konzept des Hilfeerbringers anpaßt. Vielmehr müssen die Konzepte der Ver­eine so flexibel sein, daß sie sich den sehr unterschiedli­chen Be­dürfnissen der Hilfe und Unterstützung suchenden kran­ken Men­schen anpassen!