IV. Zwischenbilanzierung wichtiger Versorgungsbereiche
durch Mitglieder des Landesfachbeirats anläßlich des
Besuchs von Minster Dr. Weber am 15.12.1997
Erfahrungen bei der Beratung
von Kommunen im Hinblick auf die Umsetzung des Niedersächsischen
Psychischkrankengesetzes (Wolfram Beins)
"Sehr geehrter Herr Minister Dr. Weber,
zunächst einmal möchte auch ich
an dieser Stelle ausdrücklich begrüßen, daß es endlich
gelungen ist, für Niedersachsen ein neues PsychKG in
Kraft zu setzen, und es gilt Ihnen ein besonderer Dank dafür, denn schließlich
hatten Sie in der entscheidenden Phase der Beratungen über diese
Gesetzesnovelle wesentlichen Anteil daran, daß es
dann doch zur Verabschiedung des NPsychKG gekommen ist.
Daß das Inkrafttreten des Gesetzes
dann so schnell erfolgte, hat uns ein wenig überrascht und zunächst vor
Probleme gestellt. Von den einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften, die uns
zur Frage der Umsetzung des NPsychKG angesprochen haben, wurde immer wieder
betont, ihnen sei zu wenig Zeit geblieben, um das Gesetz im einzelnen prüfen
und intern die Umsetzung der neuen Bestimmungen vorbereiten zu können. So kam
es dann auch, daß wir in der Anfangsphase mit einer
Fülle von Erlassen aus Ihrem Hause konfrontiert waren, die zunächst eher zur
Verunsicherung beitrugen als daß sie Klärung in die
Umsetzung des NPsychKG gebracht hätten. Plötzlich rückten damit Inhalte des Gesetzes
in den Vordergrund, die aus unserer Sicht gar nicht an die erste Stelle der
Betrachtung gehörten. Ich erinnere an die unterschiedlichen Anfragen zum § 18
NPsychKG.
Aber auch die Umsetzung der
nach Ansicht des Landesfachbeirates wesentlichen Neuerung des Gesetzes, nämlich
des Sozialpsychiatrischen Verbundes, führte anfangs vielerorts zur
Ratlosigkeit. Unser Anliegen war es, möglichst landesweit einen einheitlichen
Standard in der Ausgestaltung Sozialpsychiatrischer Verbünde zu erreichen. Die
Verlockungen der einmaligen Finanzzuweisung an die Landkreise und kreisfreien
Städte für den Fall der Gründung eines Sozialpsychiatrischen Verbundes führten
allerdings dazu, daß unkoordiniert Gründungen
erfolgten, die zunächst nicht aus fachlichen Überlegungen konzipiert waren,
sondern lediglich der Sicherung der Finanzzuweisung dienen sollten. Die
Fehlinterpretation des Erlasses aus Ihrem Haus durch die Bezirksregierung,
wonach die Landkreise und kreisfreien Städte bis September 1997 den Verbund
gründen sollten, anstatt wie ursprünglich gemeint nur die Gründungsabsicht zu
erklären, verstärkte überdies die Neigung zur Überreaktion.
Somit waren wir auf dem Wege
der Reform in der psychiatrischen Versorgung in Niedersachsen bezüglich des
Sozialpsychiatrischen Verbundes mit einigen drohenden Fehlentwicklungen
konfrontiert:
a) Es zeigte sich in einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften
eine Tendenz zur “Aufblähung” des Sozialpsychiatrischen Verbundes. So wurde
uns berichtet, daß z.T.
über 80 Teilnehmer zu einer Gründungsversammlung geladen wurden, womit auch
jeder Anbieter sozialer Dienstleistungen angesprochen wurde und der Schwerpunkt
der sozialpsychiatrischen Versorgung an Bedeutung verlieren dürfte. Es besteht
die Gefahr, daß solch ein Verbund nicht mehr
arbeitsfähig sein wird.
b) Andere kommunale Gebietskörperschaften versuchten den Sozialpsychiatrischen
Verbund in enge Strukturen zu zwängen, so daß
aufgrund einer Tendenz zur Überregulierung im Zusammenwirken der
verschiedenen Anbieter psychiatrischer Hilfen die Arbeitsfähigkeit des
Verbundes behindert wurde.
c) Vereinzelt ließ sich die Tendenz zur Störung gewachsener
tragfähiger Strukturen in der Zusammenarbeit der verschiedenen psychiatrischen
Hilfeanbieter erkennen. Insbesondere die Träger der Freien Wohlfahrtspflege
begegnen dem Sozialpsychiatrischen Verbund mit Mißtrauen
oder gar Ablehnung. Sie fürchten eine übermäßige Reglementierung ihrer Tätigkeit
durch den koordinierenden Sozialpsychiatrischen Dienst des Landkreises oder
der kreisfreien Stadt. In der Tat zeigt sich an manchen Orten ein starkes
Begehren bei den Leitern der Sozialpsychiatrischen Dienste über den Verbund
auf die Strukturen der Freien Wohlfahrtspflege Einfluß
zu nehmen. Es besteht die Gefahr, daß hiermit
wichtige Partner in der sozialpsychiatrischen Versorgung verprellt werden.
d) Auf der anderen Seite führt die Skepsis gegenüber dem Sozialpsychiatrischen
Verbund bei den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege dazu, daß
sie sich nicht verbindlich in die Abstimmung einbringen wollen und im Verbund
eher eine Fortsetzung der alten Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft sehen, in der
eine konstruktive Abstimmung der Hilfen und die frühzeitige Information über
Änderungen im Angebot aufgrund von einzelnen Trägerinteressen nicht ausreichend
stattfinden konnte.
e) Große Träger der Freien Wohlfahrtspflege zeigen die Tendenz,
den Sozialpsychiatrischen Verbund zu dominieren und kleinere Anbieter zu
benachteiligen. Machtvolle Auftritte und ein Eroberungsverhalten großer
Träger führen dann auch dazu, daß eine am Bedarf des
Klienten orientierte Abstimmung der Hilfen nicht stattfinden kann und wieder
einmal Trägerinteressen in den Vordergrund rücken.
f) Die mit dem NPsychKG intendierte Zusammenfassung und Bündelung
von Hilfen wird von einigen kommunalen Gebietskörperschaften insbesondere im Bereich
Weser-Ems mit der Tendenz aufgenommen, den Sozialpsychiatrischen Dienst aus dem
Gesundheitsamt herauszunehmen und in einem neu geschaffenen Amt für Beratung
und Betreuung anzusiedeln. Wir sehen hierin die Gefahr, daß
mit dieser Struktur Aufgaben mit sehr unterschiedlichem gesetzlichen
Auftrag zusammengefaßt werden und zwangsläufig
Interessenkollisionen entstehen können, die der mit dem NPsychKG angestrebten
Entwicklung der sozialpsychiatrischen Versorgung entgegenwirken.
g) Viele Sozialpsychiatrische Dienste äußern, sie seien nicht
in der Lage, die Bildung eines Sozialpsychiatrischen Verbundes voranzutreiben,
weil sie personell nicht hinreichend ausgestattet sind. Die personellen
Ressourcen würden in intensiven Klientenbetreuungen benötigt, die ärztliche
Tätigkeit sei nur noch geprägt durch die Erstellung von Gutachten insbesondere
nach dem Betreuungsgesetz.
h) Die freiberuflichen Anbieter sozialpsychiatrischer Hilfen,
die niedergelassenen Psychiater und die Berufsbetreuer, nehmen nur sehr
zögernd an den Sitzungen des Sozialpsychiatrischen Verbundes teil, weil sie
diese Tätigkeit nicht vergütet bekommen.
Der Landesfachbeirat
Psychiatrie setzt sich nachhaltig für eine an einheitlichen Qualitätsstandards
orientierte Entwicklung des Sozialpsychiatrischen Verbundes ein. Ihr Haus hat
inzwischen das angeforderte Papier “Empfehlungen zur Einrichtung des Sozialpsychiatrischen
Verbundes” erhalten, wir gehen davon aus, daß dieses
Papier des Landesfachbeirates Psychiatrie über Ihr Psychiatriereferat an alle
kommunalen Gebietskörperschaften verteilt wird und somit eine Orientierung zur
Entwicklung der Sozialpsychiatrischen Verbünde vorliegt. Der Landesfachbeirat
Psychiatrie will hierzu ergänzend Anregungen und Hinweise für eine
Geschäftsordnung des Sozialpsychiatrischen Verbundes nachreichen.
Aus Sicht des Landesfachbeirat
Psychiatrie wird sich das Profil des Sozialpsychiatrischen Dienstes verändern.
Einzelne Betreuungsaufgaben sollten vermehrt an andere Hilfeanbieter delegiert
werden, die diese Hilfen nach den Bestimmungen der Sozialleistungsgesetze erbringen.
Die Aufgabe des Sozialpsychiatrischen Dienstes wird zukünftig stärker in einer
Koordination der sozialpsychiatrischen Versorgung aber auch der einzelnen
Hilfeerfordernisse liegen müssen.
Wir erkennen weiter einen
erheblichen Beratungsbedarf vor Ort. Hierzu wäre eine Unterstützung durch die
Bezirksregierungen hilfreich. Dieses wird von einzelnen Bezirksregierungen
auch gewünscht. Das Angebot des Landesfachbeirates Psychiatrie, in
Dienstbesprechungen mit den Sozialpsychiatrischen Diensten auf der Ebene der Regierungsbezirke
zu beraten, wird allerdings sehr unterschiedlich angenommen.
Der Landesfachbeirat
Psychiatrie hat inzwischen Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden
begonnen, um auch hier für eine aktive Umsetzung des NPsychKG zu werben. Das
Gespräch mit der Liga der Freien Wohlfahrtspflege soll demnächst aufgenommen
werden. Für uns ist die Gestaltung des Sozialpsychiatrischen Verbundes der
zentrale Schritt für der Psychiatrieentwicklung in
Niedersachsen. Darum gilt es, an allen relevanten Stellen für den
Sozialpsychiatrischen Verbund zu werben.
Wir hoffen, daß das niedersächsische Sozialministerium diesen begonnenen Prozeß auch in der Fortsetzung aktiv unterstützt und die Arbeiten des Landesfachbeirates Psychiatrie weiterhin in Anspruch nimmt. Schließlich hat die niedersächsische Landesregierung in ihrer "Sozialbilanz" dem Sozialpsychiatrischen Verbund einen hohen Stellenwert eingeräumt. Wir hoffen weiterhin, daß die verschiedenen Aktivitäten zur Qualitätssicherung in der psychosozialen Versorgung alsbald zusammengeführt werden können und beispielsweise die Arbeiten zum “Benchmarking” in der Suchtkrankenhilfe mit der Entwicklung des Sozialpsychiatrischen Verbundes vernetzt werden."
Umsetzung der Konzeption des
Landesfachbeirats zur ambulanten psychiatrischen Krankenpflege (Gerhard
Holler)
"Sehr geehrter Herr Minister Dr. Weber,
dem Erfordernis ambulanter
psychiatrischer Pflege ist in einem verstärkten Umfange Geltung zu verschaffen.
Dies ist nunmehr unschwer möglich, denn es liegen - herausgegeben vom Landesfachbeirat
Psychiatrie Niedersachsen - die “Niedersächsischen Empfehlungen zur Umsetzung
der ambulanten psychiatrischen Pflege” vor.
Das Besondere dieser
Empfehlungen läßt sich folgendermaßen charakterisieren:
-
Sie definieren die Leistungen,
die im Rahmen der Krankenpflege nach SGB V sowie der Pflegeversicherung nach
SGB XI zu erbringen sind und berücksichtigen auch die BSHG-Leistungen.
Insofern liegen hier die schon lange geforderten kostenträgerpräzisierenden
und auf den Bedarf und die Bedürfnisse psychisch Kranker abgestimmten
Leistungsbeschreibungen vor, aus denen dann die Finanzierungspflichten, wie
sie die Sozialgesetzgebung vorgibt, ganz konkret abgeleitet werden.
-
Bei der Erstellung der Empfehlung haben Experten der Praxis sowie
Mitarbeiter des Sozialministeriums und der Kranken- sowie Pflegekassen
mitgewirkt. Das vorliegende Papier ist einvernehmlich von der Arbeitsgruppe
verabschiedet worden. Von daher kann mit einer hohen Akzeptanz gerechnet
werden.
-
Eine flächendeckende Versorgung mit psychiatrischer Pflege ist
überfällig. Bei den sich jetzt bildenden Sozialpsychiatrischen Verbünden muß die für somatisch Kranke längst übliche Hilfeleistung
auch für psychisch Kranke zum Regelangebot werden. Sollten sich die
Strukturen der Sozialpsychiatrischen Verbünde ohne solche Angebote konsolidieren,
dürfte es schwer fallen, später zusätzliche Angebote zu integrieren. Die
bisherige Vernachlässigung ambulanter psychiatrischer Pflege bei der
kommunalen Versorgungsplanung, bei den Festlegungen der Sicherstellungspflichten
zwischen Krankenkassen und Kassenärztlicher Vereinigung sowie bei den Vorgaben
für die Festlegung der Pflegeversicherungsleistungen durch den medizinischen
Dienst ist für keinen Insider nachvollziehbar. Die Betroffenen und ihre
Angehörigen müssen daraus den Schluß ziehen, daß es bislang an ernsten Anstrengungen gefehlt hat, die langgeforderte Gleichstellung von psychisch Kranken mit
somatisch Kranken zu realisieren.
-
Gerade die in dem Empfehlungstext vorgenommene Abgleichung zwischen Leistungen
der primären Kostenträger und Leistungen der Sozialhilfe hat Schlüsselcharakter
für die nun allenthalben nachzuholende Neuorientierung, derzufolge
der Subsidiaritätscharakter der Sozialhilfe herzustellen ist. Dabei können den
gegenwärtigen Bestimmungen der Gesundheitsreformgesetze durchaus wichtige
Impulse entnommen werden: Die Maßgabe des Vorrangs ambulanter Versorgung vor
stationärer ist schon seit Enquete-Zeiten eine wichtige Forderung der Psychiatriereform.
Dem Landesfachbeirat
Psychiatrie ist deshalb sehr daran gelegen, daß die
niedersächsische Landesregierung durch ihre Möglichkeiten als
Aufsichtsbehörde über die Kranken- und Pflegekassen sowie als maßgebliche
Instanz für die Umsetzung der Bundesgesetze alles tun möge, daß Kranken- und Pflegekassen die Finanzierung ambulanter
psychiatrischer Pflege entsprechend diesen Maßgaben ermöglichen und erleichtern.
Die an den Empfehlungen tatkräftig mitarbeitenden drei Pflegedienste - Ambulantes
Gesundheitszentrum Artland, Aufsuchender psychiatrischer Fachpflegedienst
Bersenbrück, Freie soziale Dienste Friesland e.V. - haben schon jetzt wichtige
psychiatrische Pflegeaufgaben mit großem Erfolg übernommen. Die als Anlage
den Empfehlungen beigefügten Praxisbeispiele unterstreichen die Notwendigkeit
sowie die Wirtschaftlichkeit dieses Vorgehens."
Konsequenzen der Bildung
Sozialpsychiatrischer Verbünde für die Regionalisierung der stationären
psychiatrischen Behandlung (Edmund Bode)
"Sehr geehrter Herr Minister Dr. Weber,
vor mir liegt der Bericht der
Fachkommission Psychiatrie, die auf den Seiten 79 - 95 zur stationären
Versorgung in Niedersachsen Stellung genommen hat.
Nach Beendigung der
Kommissionsarbeit beschlich mich zunächst eine ziemliche Frustration, weil nach
Fertigstellung des Berichtes die PsychPV-stationär
in Kraft getreten war und das Krankenhausreferat Ihres Hauses einen
eigenständigen Bericht zur Krankenhausversorgung im Lande Niedersachsen
vorgelegt hatte. Diese beiden Tatsachen und die gleichzeitige Einleitung der
Gesundheitsstrukturreform beeinflußten die psychiatrische
Landschaft auch in unserem Lande erheblich mehr, als dies unser umfangreicher
Bericht tat. Nachdem ich dann auch in den neu gegründeten Landesfachbeirat
Psychiatrie berufen wurde, haben wir versucht, auf die vom Krankenhausreferat
durchgeführten Strukturgespräche fachlichen Einfluß
zu nehmen, dies ist uns leider nicht gelungen. Hier im Lande, und inzwischen
wohl im ganzen Bundesgebiet, ist zu beobachten, daß
im Rahmen der Gesundheitsreform, somatische Krankenhausbetten abgebaut
werden. Weil Krankenhäuser leider die Eigenschaft haben, Prestigeobjekte
der jeweiligen Landräte, Oberkreisdirektoren und Chefärzte zu sein, wird nun
die Psychiatrie als "Bettenfüller" entdeckt.
Die Bundesdirektorenkonferenz
hat im Juni diesen Jahres ebenfalls auf diese Problematik
hingewiesen. Für unseren Geschäftsbericht für das Jahr 1996 haben wir mit der
Arbeitsgruppe "Stationäre psychiatrische Krankenhausversorgung"
einen Kriterienkatalog erarbeitet, wie die Dezentralisierung der stationären
Krankenhausversorgung im Sinne des Berichtes der Fachkommission weiter vorangetrieben
werden kann und was dabei aus fachlicher Sicht zu berücksichtigen ist.
Bezogen auf mein persönliches
Anliegen geht es unter anderem um die Verlegung der Klinik Häcklingen
an den fachlich richtigen Standort, ohne daß diese
notwendige Verlegung primär zur vorübergehenden Standortrettung eines kleinen
Allgemein-krankenhauses benutzt wird.
Ein weiteres Beispiel ist die
von Ihnen auf der Einweihung des Wohnheimes in Celle ins Gespräch gebrachte
private Klinik in Bremen, wo überlegt werden sollte, ob diese nicht einen
Vollversorgungsauftrag für die Landkreise Verden und
Osterholz-Scharnbeck übernehmen könnte.
Wir gehen davon aus, daß derartige Entscheidungen der intensiven Beratung mit
den betroffenen Krankenhäusern und mit dem Landesfachbeirat bedürfen. Hier
ist in beiden Fällen neben der Häcklinger Klinik
natürlich in erster Linie das LKH Lüneburg gefordert.
Das LKH Lüneburg hat ja bereits
im Sinne der Fachkommission die Vollversorgung für Lüchow-Dannenberg an die
Psychiatrische Klinik Häcklingen abgegeben und sich
dafür stark gemacht, daß die Vollversorgung für den
westlichen Teil seines Einzugsgebietes durch den Standort Rotenburg
übernommen wird. Der jetzt geplante Beginn mit zunächst 20 Betten im
Diakoniekrankenhaus in Rotenburg soll lediglich als Einstieg in die Vollversorgung
dienen und muß in den nächsten Jahren auf mindestens
60 Betten ausgeweitet werden. Um dies zu erreichen, wäre eine Standortentscheidung
für Bremen mehr als hinderlich."
Verlagerung von Versorgungsressourcen
vom stationären in den ambulanten Bereich (Dr. Jürgen-Helmut Mauthe)
"Sehr geehrter Herr Minister,
ursprünglich hatte ich im
geschäftsführenden Ausschuß des Landesfachbeirates
vorgesehen, mich - als Leiter der entsprechenden Arbeitsgruppe - zum Thema der
Rehabilitation psychisch Kranker zu äußern. Dennoch will ich als Klinikarzt
gerne auch zur vorliegenden Frage Stellung nehmen.
Diese Fragestellung ist an der
hergebrachten ideologischen Dichotomie von "intra-"
und "extramural" orientiert, wobei sich
allerdings die praktischen Voraussetzungen derart geändert haben, daß allein mit dem Vokabular der 70er Jahre heute nur noch
unscharf argumentiert werden kann.
Als
sozialpsychiatrisch-ideologische Vorstellungen gelten jedoch nach wie vor:
-
die Vollversorgung, das heißt die Versorgung aller Personengruppen die
von psychischer Erkrankung oder Behinderung betroffen sind,
-
die Wohnortnähe der Versorgung,
-
die Vollständigkeit der Versorgungsangebote und
-
die Orientierung an den chronisch Kranken und deren Netzwerken.
Zunächst ist zu
berücksichtigen, daß stationäre Patienten nur noch
zum Teil im Krankenhaus behandelt werden, denn die Verweildauer ist
zwischenzeitlich auf rund 30 Tage abgesunken. Mit der Einführung und Umsetzung
der sog. "Psychiatrie-Personalverordnung", die nach wie vor und
auch über die Budgetobergrenze hinaus gilt, haben sich die personellen Voraussetzungen
insbesondere in Niedersachsen erheblich und entscheidend verbessert.
Auch die baulichen Bedingungen
sind überwiegend so, daß wir heute im Krankenhaus
grundsätzlich nicht mehr den Hauptansatzpunkt für dringende Veränderungen
sehen können. Die zeitlich überschaubare Behandlung in einer
sozialpsychiatrisch orientierten Klinik bringt das Risiko der sozialen
Entwurzelung und der Deformierung durch Hospitalisierungsschäden
nicht mehr mit sich.
Nach der weitgehenden Auflösung
sogenannter "Langzeitstationen" in den
größeren psychiatrischen Krankenhäusern, ist stationäre Versorgung von
chronisch psychisch Kranken im umfassenden Sinne vor allem bei Unterbringung
in einem der sehr heterogenen Langzeitheime, die bekanntlich bis zu mehreren
hundert Bewohner umfassen können, gegeben, wo die Aufenthaltsdauern praktisch
nicht begrenzt sind. Dies gilt auch für die Heimbereiche an psychiatrischen
Krankenhäusern, da natürlich auch dort die Gefahr des Überdauerns oder Wiederauflebens
überkommener Anstalts- und Asylstrukturen nicht auszuschließen ist. Nach wie
vor gibt es im Heimbereich ebenso engagierte und kompetente Betreuung in Kleingruppen
wie uniforme Massenquartiere und Bettensäle.
Daher muß
es jetzt und in Zukunft insbesondere um die schrittweise
"Verlagerung" von Ressourcen aus großen Heimbereichen in den
wohnortnahen Bereich, das heißt möglichst in die Gemeinde oder die
Bezugsregion gehen. Die Veränderung muß dahin gehen, daß die Versorgung von chronisch psychisch Kranken mit
Wohn-, Freizeit-, Arbeits- und sonstigen ambulanten therapeutischen und
sozialen Hilfen in möglichst normalen Bezügen erfolgt.
Alle Erkrankungs- oder
Behinderungsgruppen, aber insbesondere diejenigen Menschen, die ausgrenzungsgefährdet sind, müssen dabei ins Blickfeld
rücken. Um es klar zu formulieren: alle, einschließlich der
"schwierigen" Jugendlichen, der Langzeitsuchtkranken, der Menschen
mit Mehrfachstörungen, und auch der entlassenen Maßregelvollzugspatienten.
Das sollte sich jede Gemeinde
im Zuge der Bildung Sozialpsychiatrischer Verbünde zur Aufgabe machen, denn
sie hat insbesondere darauf zu achten, daß
umfassende ambulante Angebote auf- und ausgebaut werden, damit keine der
Versorgungsgruppen von der Möglichkeit der außerstationären Betreuung
ausgeschlossen wird.
Hierzu gehören auch innovative
regionalisierte Verbundlösungen, wie wir sie in einem ehemaligen großen
Industriebetrieb in Königslutter mit der Verbindung
zwischen Rehabilitationseinrichtung, Werkstatt für psychisch Behinderte und
Krankenhausteil als "Arbeitstherapeutisches Zentrum" versuchen. So
lassen sich sozialpsychiatrische Forderungen durchaus mit unternehmerischen
Bemühungen zwar mühsam, aber auf hoffentlich erfolgreiche Art verbinden.
Im Zuge dieser Entwicklungen
ist die weitere Verkleinerung nicht nur der größeren Heime sondern auch der
psychiatrischen Krankenhäuser vertretbar und richtig. Ansonsten geht es eben
nicht um die "Bettendiskussion", es geht vielmehr in diesem differenzierten
Sinne um den Auf- und Ausbau ambulanter Versorgungsstrukturen. Und es geht vor
allem um die chronisch Kranken, die bislang fast immer zum erklärten Ausgangspunkt
von Veränderungsbemühungen gemacht und am Schluß
als sozialpsychiatrische "Reservearmee" doch nur Dispositionsmasse
für letztlich ökonomisch begründete Lastenverteilungen geworden und geblieben
sind.
Wir haben auch jetzt, mit der
Gründung der Sozialpsychiatrischen Verbünde, wieder eine Art historische
Chance, uns für die chronisch Kranken, die von der Gefahr der Ausgrenzung und
Isolation bedroht sind, einzusetzen und ihre Lebens- und Versorgungssituation,
die an den normalen Freizeit-, Wohn- und Arbeitsbedingungen orientiert sein
sollen, nachhaltig zu verbessern.
Letztlich wird die
Versorgungsqualität für psychisch Kranke Gradmesser sein für das System, in dem
die Versorgung erfolgt, und die Geschichte zeigt entsprechend, daß man an und mit den chronisch Kranken nichts anderes
demonstrieren wird, als die Art des vorherrschenden Menschenbildes."
Stationäre und ambulante Versorgung psychisch kranker Rechtsbrecher (Dr. Klaus-Dieter Simmert)
"Herr Minister Weber,
ich möchte Ihnen kurz über die
Tätigkeit der Arbeitsgruppe Forensik berichten.
Wir haben uns in den letzten
beiden Jahren mit folgenden Themen beschäftigt:
a) Bestandsaufnahme beim
Maßregelvollzug
b) Überbelegung in allen
Einrichtungen
c) Warteschlange in der
Regelpsychiatrie
d) Dezentralisierungsmöglichkeiten
e) offener Maßregelvollzug und
ambulante Versorgung
f) Novellierung des
Maßregelvollzugsgesetzes
zu a) In Niedersachsen gab es vier zentrale Einrichtungen für den
Maßregelvollzug, zwei im Süden des Landes (Moringen und Göttingen) und die
beiden Suchtkliniken in Bad Rehburg und Brauel. Das
führte zu Problemen bei Beurlaubungen, bei der Einbindung Angehöriger in die
Therapie und erschwerte die soziale und berufliche Reintegration.
zu b) Die gerichtlich angeordneten Unterbringungen von Straftätern im
Maßregelvollzug sind in den letzten Jahren erheblich angestiegen, darunter
sind viele schwerst persönlichkeitsgestörte
Patienten mit langen Unterbringungszeiten infolge hoher Parallelstrafen. Worin
die Ursachen dafür zu sehen sind, ist noch nicht klar. Ein Teil dieser
Straftäter ist schwerst sozial gestört und gehört
eigentlich in sozialtherapeutische Einrichtungen. Vermutlich ist auch ein
Teil der beauftragten Gutachter nicht erfahren genug. Dies alles führte zu
einer deutlichen Überbelegung im forensischen Bereich.
zu c) Das Problem der Warteschlange hat sich zugespitzt. Eine große
Zahl der Patienten nach § 63 - und diese Zahl steigt weiter an - warten in der
Regelpsychiatrie auf einen Therapieplatz.
Das heißt:
-
sie erhalten häufig keine Therapie,
-
die Gesamtunterbringung verlängert sich, was Kostenerhöhung bedeutet,
-
das Warten führt zu Unruhe, Aggressionen und gelegentlich zu Ausbrüchen.
In der Regelpsychiatrie müssen
die Ausgaben für den Sicherheitsaufwand im Sachmittelbereich und bei den
Personalmitteln erhöht werden.
zu d) Der Abbau der Warteschlange ist vordringlich. Die Überbelegungen
sind nur durch Ausbau von dezentralen Einrichtungen möglich, wie es in Lüneburg
und Osnabrück begonnen wurde. Allerdings reichen diese beiden Maßnahmen nicht
aus. Ihre Wirksamkeit wird außerdem vor Ort durch administrative und politische
Entscheidungen behindert.
zu e) Bisher gibt es nur eine Einrichtung, die offenen Maßregelvollzug
durchführt, und zwar Hannover-Misburg. Weitere
offene Einrichtungen im Rahmen von Regionalisierungsmaßnahmen sind dringend
erforderlich. Außerdem ist es notwendig, forensische Ambulanzen zu schaffen,
die an solche Spezialeinrichtungen angebunden sind und die auch finanziell
abgesichert werden müssen.
Darüber hinaus muß bedacht
werden, daß entlassene Straftäter nur dann in Heimen
aufgenommen werden können, wenn ein erhöhter finanzieller Anreiz durch kostendeckende
Finanzierung besteht.
zu f) Nach der Novellierung des Nieders. PsychKG ist auch eine Novellierung des Maßregelvollzugsgesetzes
notwendig. Hierfür weitere Vorschläge zu machen, wird einer der Schwerpunkte
im nächsten Jahr sein."