IV. Zwischenbilanzierung wichtiger Versorgungsbereiche durch Mitglieder des Landes­fachbeirats anläßlich des Besuchs von Minster Dr. Weber am 15.12.1997

 

 

 

Erfahrungen bei der Beratung von Kommunen im Hinblick auf die Umset­zung des Nie­dersächsischen Psychischkrankengeset­zes (Wolfram Beins)

 

"Sehr geehrter Herr Minister Dr. Weber,

 

zunächst einmal möchte auch ich an dieser Stelle ausdrücklich begrüßen, daß es endlich gelungen ist, für Niedersachsen ein neues PsychKG in Kraft zu setzen, und es gilt Ihnen ein besonde­rer Dank dafür, denn schließlich hatten Sie in der entscheiden­den Phase der Beratun­gen über diese Gesetzesnovelle wesentlichen Anteil daran, daß es dann doch zur Verabschie­dung des NPsychKG gekommen ist.

 

Daß das Inkrafttreten des Gesetzes dann so schnell erfolgte, hat uns ein wenig über­rascht und zunächst vor Probleme gestellt. Von den einzelnen kommunalen Gebiets­körperschaften, die uns zur Frage der Umsetzung des NPsychKG angesprochen haben, wurde immer wieder betont, ihnen sei zu wenig Zeit geblieben, um das Gesetz im einzelnen prüfen und intern die Umsetzung der neuen Bestim­mungen vorbereiten zu können. So kam es dann auch, daß wir in der Anfangsphase mit einer Fülle von Erlassen aus Ihrem Hause konfrontiert waren, die zunächst eher zur Verunsicherung beitru­gen als daß sie Klärung in die Umsetzung des NPsychKG gebracht hätten. Plötzlich rückten damit Inhalte des Gesetzes in den Vordergrund, die aus unserer Sicht gar nicht an die erste Stelle der Betrachtung gehörten. Ich erinnere an die unterschiedli­chen Anfragen zum § 18 NPsychKG.

 

Aber auch die Umsetzung der nach Ansicht des Landesfachbeirates wesentlichen Neuerung des Gesetzes, nämlich des Sozialpsychia­trischen Verbundes, führte anfangs vielerorts zur Ratlosigkeit. Unser Anliegen war es, möglichst landesweit einen ein­heitlichen Standard in der Ausgestaltung Sozialpsychiatrischer Verbünde zu erreichen. Die Verlockungen der einmaligen Finanzzuweisung an die Landkreise und kreisfreien Städte für den Fall der Gründung eines Sozialpsychiatrischen Verbundes führten allerdings dazu, daß unkoordiniert Gründungen erfolgten, die zunächst nicht aus fachlichen Überlegungen konzipiert waren, sondern lediglich der Sicherung der Finanz­zuweisung dienen sollten. Die Fehlinterpre­tation des Erlasses aus Ihrem Haus durch die Bezirksregierung, wonach die Landkreise und kreisfreien Städte bis September 1997 den Verbund gründen sollten, anstatt wie ursprünglich gemeint nur die Gründungs­absicht zu erklären, verstärkte überdies die Neigung zur Überreaktion.

 

Somit waren wir auf dem Wege der Reform in der psychiatrischen Versorgung in Nieder­sachsen bezüglich des Sozialpsychiatrischen Verbundes mit einigen drohenden Fehlentwick­lungen konfrontiert:

a)         Es zeigte sich in einzelnen kommunalen Gebietskörperschaf­ten eine Tendenz zur “Auf­blähung” des Sozialpsychiatrischen Verbun­des. So wurde uns berichtet, daß z.T. über 80 Teil­nehmer zu einer Gründungsversammlung geladen wurden, womit auch jeder Anbieter sozialer Dienstleistungen angesprochen wurde und der Schwerpunkt der sozialpsychiatrischen Ver­sorgung an Bedeutung verlieren dürfte. Es besteht die Ge­fahr, daß solch ein Verbund nicht mehr arbeitsfähig sein wird.

 

b)         Andere kommunale Gebietskörperschaften versuchten den So­zial­psychiatrischen Verbund in enge Strukturen zu zwängen, so daß aufgrund einer Tendenz zur Über­regulierung im Zu­sammenwirken der verschiedenen Anbieter psychiatri­scher Hilfen die Arbeitsfähig­keit des Verbundes behindert wurde.

 

c)         Vereinzelt ließ sich die Tendenz zur Störung gewachsener trag­fä­higer Strukturen in der Zusammenarbeit der verschie­denen psych­iatrischen Hilfeanbieter erken­nen. Insbesondere die Träger der Freien Wohlfahrtspflege begegnen dem Sozial­psych­iatrischen Ver­bund mit Mißtrauen oder gar Ablehnung. Sie fürchten eine über­mäßige Reglementierung ihrer Tätig­keit durch den koordinierenden Sozial­psychiatrischen Dienst des Landkreises oder der kreisfrei­en Stadt. In der Tat zeigt sich an manchen Orten ein starkes Begehren bei den Leitern der Sozial­psychiatrischen Dienste über den Verbund auf die Strukturen der Freien Wohl­fahrtspflege Ein­fluß zu nehmen. Es besteht die Gefahr, daß hiermit wichtige Partner in der sozialpsychiatrischen Ver­sorgung verprellt wer­den.

 

d)         Auf der anderen Seite führt die Skepsis gegenüber dem So­zial­psychiatrischen Ver­bund bei den Trägern der Freien Wohlfahrts­pflege dazu, daß sie sich nicht verbindlich in die Abstimmung einbringen wollen und im Verbund eher eine Fortsetzung der alten Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft sehen, in der eine konstruk­tive Abstimmung der Hilfen und die frühzeitige Information über Änderungen im Angebot aufgrund von einzelnen Trägerinteressen nicht aus­reichend stattfinden konnte.

 

e)         Große Träger der Freien Wohlfahrtspflege zeigen die Ten­denz, den Sozialpsych­iatrischen Verbund zu dominieren und kleinere Anbie­ter zu benachteiligen. Macht­volle Auftritte und ein Erobe­rungs­verhalten großer Träger führen dann auch dazu, daß eine am Be­darf des Klienten orientierte Abstim­mung der Hilfen nicht statt­finden kann und wieder einmal Trägerinteressen in den Vorder­grund rücken.

 

f)          Die mit dem NPsychKG intendierte Zusammenfassung und Bünde­lung von Hilfen wird von einigen kommunalen Gebietskörper­schaften insbesondere im Bereich Weser-Ems mit der Tendenz aufgenommen, den Sozialpsychiatrischen Dienst aus dem Ge­sundheitsamt heraus­zunehmen und in einem neu geschaffe­nen Amt für Beratung und Betreuung anzusiedeln. Wir sehen hier­in die Gefahr, daß mit dieser Struktur Aufgaben mit sehr unterschiedlichem gesetzlichen Auftrag zusammengefaßt wer­den und zwangs­läufig Interessenkolli­sionen ent­stehen kön­nen, die der mit dem NPsychKG angestreb­ten Entwicklung der sozialpsychiatrischen Versorgung entgegenwirken.

 

g)         Viele Sozialpsychiatrische Dienste äußern, sie seien nicht in der Lage, die Bildung eines Sozialpsychiatrischen Ver­bundes voranzutreiben, weil sie perso­nell nicht hinrei­chend ausgestat­tet sind. Die personellen Ressourcen würden in intensiven Klien­tenbetreuungen benötigt, die ärztliche Tätigkeit sei nur noch geprägt durch die Er­stellung von Gutachten insbesondere nach dem Betreuungs­gesetz.

 

h)         Die freiberuflichen Anbieter sozialpsychiatrischer Hilfen, die niedergelassenen Psych­iater und die Berufsbetreuer, nehmen nur sehr zögernd an den Sitzungen des Sozial­psych­iatrischen Verbun­des teil, weil sie diese Tätigkeit nicht vergütet bekommen.

 

Der Landesfachbeirat Psychiatrie setzt sich nachhaltig für eine an einheitlichen Quali­täts­standards orientierte Entwicklung des Sozialpsychiatrischen Verbundes ein. Ihr Haus hat inzwischen das angeforderte Papier “Empfehlungen zur Einrichtung des Sozial­psychiatrischen Verbundes” erhalten, wir gehen davon aus, daß dieses Papier des Landesfachbeirates Psych­iatrie über Ihr Psych­iatriereferat an alle kommunalen Gebiets­körperschaften verteilt wird und somit eine Orientierung zur Entwicklung der Sozial­psychiatrischen Verbünde vorliegt. Der Landesfachbeirat Psych­iatrie will hierzu ergänzend Anregungen und Hinweise für eine Geschäftsordnung des Sozialpsych­iatrischen Verbundes nachrei­chen.

 

Aus Sicht des Landesfachbeirat Psychiatrie wird sich das Profil des Sozialpsychiatri­schen Dienstes verändern. Einzelne Betreu­ungsaufgaben sollten vermehrt an andere Hilfeanbieter delegiert werden, die diese Hilfen nach den Bestimmungen der Soziallei­stungsgesetze er­bringen. Die Aufgabe des Sozialpsychiatrischen Dienstes wird zukünf­tig stärker in einer Koordination der so­zialpsychiatrischen Versorgung aber auch der einzelnen Hilfeer­fordernisse liegen müssen.

 

Wir erkennen weiter einen erheblichen Beratungsbedarf vor Ort. Hierzu wäre eine Unter­stützung durch die Bezirksregierungen hilfreich. Dieses wird von einzelnen Bezirksregierun­gen auch gewünscht. Das Angebot des Landesfachbeirates Psychiatrie, in Dienstbesprechun­gen mit den Sozialpsychiatrischen Diensten auf der Ebene der Regierungsbezirke zu beraten, wird allerdings sehr unterschiedlich angenommen.

 

Der Landesfachbeirat Psychiatrie hat inzwischen Gespräche mit den kommunalen Spitzenver­bänden begonnen, um auch hier für eine aktive Umsetzung des NPsychKG zu werben. Das Gespräch mit der Liga der Freien Wohlfahrtspflege soll demnächst aufgenommen werden. Für uns ist die Gestaltung des Sozialpsychiatrischen Verbundes der zentrale Schritt für der Psychiatrieentwicklung in Niedersachsen. Darum gilt es, an allen relevanten Stellen für den Sozialpsychiatrischen Verbund zu werben.

 

Wir hoffen, daß das niedersächsische Sozialministerium diesen begonnenen Prozeß auch in der Fortsetzung aktiv unterstützt und die Arbeiten des Landesfachbeirates Psychiatrie weiter­hin in Anspruch nimmt. Schließlich hat die niedersächsische Landes­re­gierung in ihrer "Sozialbilanz" dem Sozialpsychiatrischen Ver­bund einen hohen Stellenwert eingeräumt. Wir hoffen weiterhin, daß die verschiedenen Aktivitäten zur Qualitätssicherung in der psychoso­zialen Versorgung alsbald zusammengeführt werden können und beispielsweise die Arbeiten zum “Benchmarking” in der Sucht­krankenhilfe mit der Entwicklung des Sozial­psychiatri­schen Ver­bundes vernetzt werden."

 

 

 

 

Umsetzung der Konzeption des Landesfachbeirats zur ambulan­ten psych­iatri­schen Kranken­pflege (Gerhard Holler)

 

"Sehr geehrter Herr Minister Dr. Weber,

 

dem Erfordernis ambulanter psychiatrischer Pflege ist in ei­nem verstärkten Umfange Geltung zu ver­schaffen. Dies ist nunmehr unschwer mög­lich, denn es liegen - her­ausgegeben vom Landes­fach­beirat Psychiatrie Niedersachsen - die “Niedersächsischen Emp­fehlungen zur Umset­zung der ambulanten psychiatrischen Pflege” vor.

 

Das Besondere dieser Empfehlungen läßt sich folgendermaßen cha­rakterisieren:

 

-          Sie  definieren die Leistungen, die im Rahmen der Kranken­pflege nach SGB V sowie der Pflegeversicherung nach SGB XI zu erbringen sind und berücksichti­gen auch die BSHG-Lei­stungen. Insofern liegen hier die schon lange geforder­ten kostenträger­präzisierenden und auf den Bedarf und die Be­dürfnisse psy­chisch Kranker abgestimm­ten Leistungsbeschrei­bungen vor, aus denen dann die Finan­zierungspflichten, wie sie die Sozialgesetzgebung vorgibt, ganz konkret abgeleitet werden.

 

-          Bei der Erstellung der Empfehlung haben Experten der Praxis sowie Mitarbeiter des Sozialministeriums und der Kranken- sowie Pflegekassen mitgewirkt. Das vorliegende Papier ist einvernehmlich von der Arbeitsgruppe verabschiedet wor­den. Von daher kann mit einer hohen Akzeptanz gerechnet werden.

 

-          Eine flächendeckende Versorgung mit psychiatrischer Pflege ist überfällig. Bei den sich jetzt bildenden Sozialpsych­iatrischen Verbünden muß die für somatisch Kranke längst übliche Hilfeleistung auch für psychisch Kranke zum Rege­lange­bot werden. Sollten sich die Strukturen der Sozial­psychiatrischen Verbünde ohne solche Ange­bote konsolidie­ren, dürfte es schwer fallen, später zusätzliche Ange­bote zu integrie­ren. Die bisherige Vernachlässigung ambulanter psych­iatrischer Pflege bei der kommunalen Versorgungspla­nung, bei den Festlegun­gen der Si­cherstellungspflichten zwischen Krankenkassen und Kassenärztlicher Vereini­gung sowie bei den Vorgaben für die Festlegung der Pflegever­siche­rungsleistun­gen durch den medizinischen Dienst ist für keinen Insider nachvoll­ziehbar. Die Be­troffenen und ihre Angehörigen müssen daraus den Schluß ziehen, daß es bislang an ernsten Anstrengungen gefehlt hat, die langge­forderte Gleichstellung von psy­chisch Kranken mit somatisch Kran­ken zu realisieren.

 

-          Gerade die in dem Empfehlungstext vorgenommene Abgleichung zwischen Lei­stungen der primären Kostenträger und Leistun­gen der Sozialhilfe hat Schlüssel­charakter für die nun allenthalben nachzuholende Neuorientierung, derzufolge der Subsidiarität­scharakter der Sozialhilfe herzustellen ist. Dabei können den gegen­wärtigen Bestim­mungen der Gesund­heitsreformgesetze durchaus wichtige Impulse entnommen werden: Die Maßgabe des Vorrangs ambulanter Versor­gung vor stationä­rer ist schon seit Enquete-Zeiten eine wichtige Forde­rung der Psych­iatriere­form.

 

Dem Landesfachbei­rat Psychiatrie ist deshalb sehr daran gelegen, daß die nieder­sächsische Landes­regierung durch ihre Möglichkei­ten als Aufsichtsbehörde über die Kranken- und Pflegekassen sowie als maßgebli­che Instanz für die Umsetzung der Bundesgeset­ze alles tun möge, daß Kranken- und Pflege­kassen die Finanzie­rung ambulanter psych­iatrischer Pflege entsprechend diesen Maß­gaben ermöglichen und erleichtern. Die an den Emp­feh­lungen tat­kräftig mit­arbeitenden drei Pflegedienste - Ambulantes Gesund­heitszen­trum Artland, Auf­suchender psychiatrischer Fachpflege­dienst Bersenbrück, Freie soziale Dienste Friesland e.V. - haben schon jetzt wichtige psychiatrische Pfle­geauf­gaben mit großem Erfolg über­nommen. Die als Anlage den Empfeh­lungen beigefügten Praxisbeispiele unterstreichen die Notwendig­keit sowie die Wirt­schaftlich­keit dieses Vorgehens."


 

 

Konsequenzen der Bildung Sozialpsychiatrischer Verbünde für die Regiona­lisie­rung der stationären psychiatrischen Be­handlung (Edmund Bode)

 

"Sehr geehrter Herr Minister Dr. Weber,

 

vor mir liegt der Bericht der Fachkommission Psychiatrie, die auf den Seiten 79 - 95 zur stationären Versorgung in Niedersach­sen Stellung genommen hat.

 

Nach Beendigung der Kommissionsarbeit beschlich mich zunächst eine ziemliche Frustration, weil nach Fertigstellung des Berich­tes die PsychPV-stationär in Kraft getreten war und das Kranken­hausreferat Ihres Hauses einen eigenständigen Bericht zur Kran­kenhausversorgung im Lande Niedersachsen vorgelegt hatte. Diese beiden Tatsa­chen und die gleichzeitige Einleitung der Gesund­heitsstrukturreform beeinflußten die psych­iatrische Landschaft auch in unserem Lande erheblich mehr, als dies unser umfangrei­cher Bericht tat. Nachdem ich dann auch in den neu gegründeten Landes­fachbeirat Psychiatrie berufen wurde, haben wir versucht, auf die vom Krankenhausre­ferat durch­geführten Strukturgespräche fachlichen Einfluß zu nehmen, dies ist uns leider nicht gelun­gen. Hier im Lande, und inzwischen wohl im ganzen Bundes­gebiet, ist zu beob­achten, daß im Rahmen der Gesundheitsreform, somati­sche Kran­ken­hausbet­ten abge­baut werden. Weil Krankenhäuser lei­der die Eigen­schaft haben, Prestige­objek­te der jeweiligen Land­rä­te, Ober­kreisdirektoren und Chefärzte zu sein, wird nun die Psych­iatrie als "Bet­tenfüller" entdeckt.

 

Die Bundesdirektorenkonferenz hat im Juni diesen Jahres eben­falls auf diese Problema­tik hingewiesen. Für unseren Geschäfts­bericht für das Jahr 1996 haben wir mit der Arbeits­gruppe "Sta­tionäre psych­iatrische Krankenhausversorgung" einen Kriterienka­ta­log erarbei­tet, wie die Dezentralisierung der stationären Krankenhausver­sorgung im Sinne des Berichtes der Fach­kommission weiter vor­angetrieben werden kann und was dabei aus fachlicher Sicht zu berücksichtigen ist.

 

Bezogen auf mein persönliches Anliegen geht es unter anderem um die Verlegung der Klinik Häcklingen an den fachlich richtigen Standort, ohne daß diese notwendige Verle­gung primär zur vor­übergehenden Standortrettung eines klei­nen Allgemein-krankenhau­ses benutzt wird.

 

Ein weiteres Beispiel ist die von Ihnen auf der Einweihung des Wohnheimes in Celle ins Gespräch gebrachte private Klinik in Bremen, wo überlegt werden sollte, ob diese nicht einen Vollver­sorgungsauftrag für die Landkreise Verden und Osterholz-Scharn­beck übernehmen könnte.

 

Wir gehen davon aus, daß derartige Entscheidungen der intensiven Beratung mit den betroffe­nen Krankenhäusern und mit dem Landes­fach­beirat bedürfen. Hier ist in beiden Fällen neben der Häck­lin­ger Klinik natürlich in erster Linie das LKH Lüneburg gefor­dert.

 

Das LKH Lüneburg hat ja bereits im Sinne der Fachkommission die Vollversorgung für Lüchow-Dannenberg an die Psychiatrische Kli­nik Häcklingen abgegeben und sich dafür stark gemacht, daß die Vollversorgung für den westlichen Teil seines Einzugs­gebietes durch den Standort Roten­burg übernommen wird. Der jetzt geplante Beginn mit zunächst 20 Betten im Diakoniekranken­haus in Roten­burg soll lediglich als Einstieg in die Vollver­sorgung dienen und muß in den nächsten Jahren auf minde­stens 60 Betten ausge­weitet werden. Um dies zu erreichen, wäre eine Standortent­schei­dung für Bremen mehr als hinderlich."

 


Verlagerung von Versorgungsressourcen vom stationären in den ambulan­ten Bereich (Dr. Jürgen-Helmut Mauthe)

 

"Sehr geehrter Herr Minister,

 

ursprünglich hatte ich im geschäftsführenden Ausschuß des Lan­desfachbeirates vor­gesehen, mich - als Leiter der entsprechenden Arbeitsgruppe - zum Thema der Rehabi­litation psy­chisch Kranker zu äußern. Dennoch will ich als Klinikarzt gerne auch zur vor­liegenden Frage Stellung nehmen.

 

Diese Fragestellung ist an der hergebrachten ideologischen Di­chotomie von "intra-" und "extramural" orientiert, wobei sich allerdings die praktischen Voraussetzungen derart geändert ha­ben, daß allein mit dem Vokabular der 70er Jahre heute nur noch unscharf argumentiert werden kann.

 

Als sozialpsychiatrisch-ideologische Vorstellungen gelten jedoch nach wie vor:

 

-          die Vollversorgung, das heißt die Versorgung aller Perso­nengruppen die von psychi­scher Erkrankung oder Behinderung betroffen sind,

-          die Wohnortnähe der Versorgung,

-          die Vollständigkeit der Versorgungsangebote und

-          die Orientierung an den chronisch Kranken und deren Netz­werken.

 

Zunächst ist zu berücksichtigen, daß stationäre Patienten nur noch zum Teil im Kran­kenhaus behandelt werden, denn die Verweil­dauer ist zwischenzeitlich auf rund 30 Tage abge­sunken. Mit der Einführung und Umsetzung der sog. "Psych­iatrie-Perso­nalver­ord­nung", die nach wie vor und auch über die Budgetobergrenze hin­aus gilt, haben sich die personellen Voraus­setzungen insbesonde­re in Niedersachsen erheblich und entscheidend verbessert.

 

Auch die baulichen Bedingungen sind überwiegend so, daß wir heute im Krankenhaus grundsätzlich nicht mehr den Hauptansatz­punkt für dringen­de Veränderungen sehen können. Die zeitlich überschaubare Behandlung in einer sozialpsychiatrisch orientier­ten Klinik bringt das Risiko der sozialen Entwurze­lung und der Deformierung durch Hospitalisierungsschäden nicht mehr mit sich.

 

Nach der weitgehenden Auflösung sogenannter "Langzeitstationen" in den größeren psych­iatrischen Krankenhäusern, ist stationäre Versorgung von chronisch psychisch Kran­ken im umfassenden Sinne vor allem bei Unterbringung in einem der sehr hetero­genen Lang­zeithei­me, die bekanntlich bis zu mehreren hundert Bewohner umfassen können, gegeben, wo die Aufenthaltsdau­ern praktisch nicht begrenzt sind. Dies gilt auch für die Heim­bereiche an psychiatrischen Krankenhäusern, da natürlich auch dort die Ge­fahr des Überdauerns oder Wieder­auflebens überkom­mener Anstalts- und Asylstrukturen nicht auszuschließen ist. Nach wie vor gibt es im Heimbereich ebenso engagierte und kom­petente Betreuung in Klein­gruppen wie uniforme Massenquartiere und Bettensäle.

 

Daher muß es jetzt und in Zukunft insbesondere um die schritt­weise "Verlagerung" von Ressourcen aus großen Heimbereichen in den wohnortnahen Bereich, das heißt mög­lichst in die Gemeinde oder die Bezugsregion gehen. Die Veränderung muß dahin gehen, daß die Versor­gung von chronisch psychisch Kranken mit Wohn-, Freizeit-, Arbeits- und sonstigen ambulan­ten therapeutischen und sozialen Hilfen in möglichst normalen Bezü­gen erfolgt.

 

Alle Erkrankungs- oder Behinderungsgruppen, aber insbesondere diejenigen Menschen, die ausgrenzungsgefährdet sind, müssen dabei ins Blickfeld rücken. Um es klar zu formulieren: alle, einschließlich der "schwierigen" Jugendlichen, der Langzeit­sucht­kranken, der Men­schen mit Mehrfachstörungen, und auch der entlassenen Maßregel­vollzugspatienten.

 

Das sollte sich jede Gemeinde im Zuge der Bildung Sozialpsych­iatrischer Verbünde zur Aufgabe machen, denn sie hat insbesonde­re darauf zu achten, daß umfassende ambulante Angebote auf- und ausgebaut werden, damit keine der Versorgungsgruppen von der Möglich­keit der außerstationären Betreuung ausgeschlossen wird.

 

Hierzu gehören auch innovative regionalisierte Verbundlösungen, wie wir sie in einem ehemaligen großen Industriebetrieb in Kö­nigslutter mit der Verbindung zwischen Rehabilita­tionseinrich­tung, Werkstatt für psychisch Behinderte und Krankenhausteil als "Arbeitsthera­peutisches Zentrum" versuchen. So lassen sich so­zialpsychiatrische Forderungen durchaus mit unternehmerischen Bemühungen zwar mühsam, aber auf hoffentlich erfolgreiche Art ver­binden.

 

Im Zuge dieser Entwicklungen ist die weitere Verkleinerung nicht nur der größeren Heime sondern auch der psychiatrischen Kranken­häuser vertretbar und richtig. Anson­sten geht es eben nicht um die "Bettendiskussion", es geht vielmehr in diesem differen­zier­ten Sinne um den Auf- und Ausbau ambulanter Versorgungsstruktu­ren. Und es geht vor allem um die chro­nisch Kranken, die bislang fast immer zum erklärten Ausgangs­punkt von Ver­änderungsbemü­hun­gen gemacht und am Schluß als sozialpsych­iatrische "Reservear­mee" doch nur Disposi­tionsmasse für letzt­lich ökonomisch begrün­dete Lastenver­teilungen geworden und ge­blieben sind.

 

Wir haben auch jetzt, mit der Gründung der Sozialpsychiatrischen Verbünde, wieder eine Art historische Chance, uns für die chro­nisch Kranken, die von der Gefahr der Ausgrenzung und Isolation bedroht sind, einzusetzen und ihre Lebens- und Versor­gungssitua­tion, die an den normalen Freizeit-, Wohn- und Arbeitsbedingun­gen orien­tiert sein sollen, nachhaltig zu verbessern.

Letztlich wird die Versorgungsqualität für psychisch Kranke Gradmesser sein für das System, in dem die Versorgung erfolgt, und die Geschichte zeigt entsprechend, daß man an und mit den chronisch Kranken nichts anderes demonstrieren wird, als die Art des vorherr­schenden Menschenbildes."

 

 

 

 

Stationäre und ambulante Versorgung psychisch kranker Rechtsbrecher (Dr. Klaus-Dieter Simmert)

 

"Herr Minister Weber,

 

ich möchte Ihnen kurz über die Tätigkeit der Arbeitsgruppe Fo­rensik berichten.

Wir haben uns in den letzten beiden Jahren mit folgenden Themen beschäftigt:

 

a) Bestandsaufnahme beim Maßregelvollzug

b) Überbelegung in allen Einrichtungen

c) Warteschlange in der Regelpsychiatrie

d) Dezentralisierungsmöglichkeiten

e) offener Maßregelvollzug und ambulante Versorgung

f) Novellierung des Maßregelvollzugsgesetzes

 

zu a)    In Niedersachsen gab es vier zentrale Einrichtungen für den Maßregelvoll­zug, zwei im Süden des Landes (Moringen und Göttingen) und die beiden Sucht­kliniken in Bad Rehburg und Brauel. Das führte zu Problemen bei Beur­laubun­gen, bei der Einbindung Angehöriger in die Therapie und erschwerte die soziale und berufliche Reintegration.

 

zu b)    Die gerichtlich angeordneten Unterbringungen von Straftätern im Maßregelvoll­zug sind in den letzten Jahren erheblich angestiegen, darunter sind viele schwerst persön­lich­keitsgestörte Patienten mit langen Unterbringungszeiten infolge hoher Parallel­strafen. Worin die Ursachen dafür zu sehen sind, ist noch nicht klar. Ein Teil dieser Straftäter ist schwerst sozial gestört und gehört eigentlich in sozial­thera­peu­tische Einrichtungen. Vermutlich ist auch ein Teil der beauf­tragten Gutachter nicht erfahren genug. Dies alles führte zu einer deutlichen Überbelegung im forensi­schen Bereich.

 

zu c)    Das Problem der Warteschlange hat sich zugespitzt. Eine große Zahl der Patien­ten nach § 63 - und diese Zahl steigt weiter an - warten in der Regelpsychia­trie auf einen Therapieplatz.

 


Das heißt:

 

-          sie erhalten häufig keine Therapie,

-          die Gesamtunterbringung verlängert sich, was Kosten­erhöhung bedeu­tet,

-          das Warten führt zu Unruhe, Aggressionen und gelegent­lich zu Ausbrü­chen.

 

In der Regelpsychiatrie müssen die Ausgaben für den Sicherheits­aufwand im Sach­mittel­bereich und bei den Personalmitteln erhöht werden.

 

zu d)    Der Abbau der Warteschlange ist vordringlich. Die Überbelegungen sind nur durch Ausbau von dezentralen Einrichtungen möglich, wie es in Lüneburg und Osna­brück begonnen wurde. Allerdings reichen diese beiden Maßnahmen nicht aus. Ihre Wirk­samkeit wird außerdem vor Ort durch administrative und politi­sche Ent­schei­dun­gen behindert.

 

zu e)    Bisher gibt es nur eine Einrichtung, die offenen Maß­regelvollzug durch­führt, und zwar Hanno­ver-Misburg. Weitere offene Einrichtungen im Rahmen von Regio­nali­sie­rungsmaßnahmen sind drin­gend erfor­derlich. Außerdem ist es notwendig, forensische Ambul­anzen zu schaffen, die an solche Spezialeinrich­tungen angebun­den sind und die auch finanziell abgesi­chert werden müssen.

 

            Darüber hinaus muß bedacht werden, daß entlassene Straftä­ter nur dann in Hei­men aufgenommen werden können, wenn ein erhöhter finanzieller Anreiz durch kosten­deckende Finanzie­rung besteht.

 

zu f)     Nach der Novellierung des Nieders. PsychKG ist auch eine Novellierung des Maßre­gelvollzugsgesetzes notwen­dig. Hierfür weitere Vorschläge zu machen, wird einer der Schwerpunkte im nächsten Jahr sein."