Auszug aus dem Jahresbericht 1998 des Landesfachbeirats Psychiatrie Niedersachsen
Ansatzpunkte im Landkreis Verden für
ein besseres Miteinander der Leistungsanbieter
Wilhelm Dunker, Kreisrat beim
Landkreis Verden
Wir haben in Verden
natürlich den Königsweg auch noch nicht gefunden und ich gebe unumwunden zu,
wir kennen ihn auch nicht. Ich will mich daher als Vertreter der kommunalen
Seite auch der Pflicht entziehen, die verschiedenen Neuregelungen des Niedersächsischen
Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke zu bewerten. Das
ist andernorts schon hinreichend geschehen, wie auch die Bewertung der
finanziellen Folgen aus kommunaler Sicht.
Der Auftrag zur Bildung des Sozialpsychiatrischen Verbundes traf uns in
Verden nicht völlig unvorbereitet, denn wir hatten schon einiges in diese
Richtung bewegt. Ich will aber nicht verhehlen, daß wir natürlich auch auf die
Landesebene geschaut haben, wie andere sicher auch, ob von dort noch weitere
Vorgaben kommen, wie man denn die tatsächliche Umsetzung gestalten soll.
Andererseits sind aber Standardvorgaben seitens der Bundes- und
Landesgesetzgeber im kommunalen Bereich nicht sonderlich beliebt. Wir waren
deshalb auch nicht übermäßig enttäuscht, als vorerst nichts kam.
Der Grund, daß ich Ihnen aus dem Landkreis Verden berichte, ist nicht
der, daß wir besondere Ideen verwirklicht hätten. Ich habe aber im heutigen Programm
einige Stichworte gelesen, die natürlich auch bei uns aktuell sind und
diskutiert werden. Das sind z.B. Versorgungsverträge, personenzentrierter
Hilfeansatz, Komplexleistungen mit ambulanter Ausrichtung, Geschäftsordnung
des Sozialpsychiatrischen Verbundes und - ganz wichtig - Spannung zwischen
Klientenarbeit und Geschäftsstellenarbeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes.
Vielleicht haben wir in Verden keine besonderen aber besonders dichte
Erfahrungen. Denn wir haben in den wenigen Jahren, seit uns die Psychiatriereform
ein besonderes Anliegen ist, einen ziemlichen Sprung nach vorn gemacht. Und
davon will ich kurz berichten.
Ende der 80er Jahre war Verden -
obwohl wir mitten in Niedersachsen liegen – im Hinblick auf die psychiatrische
Versorgung, ein weißer Fleck. Das hatte verschiedene Ursachen und ist deshalb
vielleicht nicht so erstaunlich. Die für uns zuständige Landesklinik Lüneburg
ist über 100 km weit weg. Die anderen Kliniken, die wir ganz nah an der Kreis-
und Landesgrenze haben, befinden sich in Bremen und somit in einem anderen
Bundesland. Die sind für uns nur nutzbar für freiwillige Behandlungsmaßnahmen.
Ende der 80er Jahre spitzte sich die Lage zu, weil die Bremer für die Behandlung
niedersächsischer Patienten u.a. die Möglichkeit der komplementären Nachsorge
gegen besonderes finanzielles Entgelt einforderten. Damit hatte das Land
Probleme, denn bei Geld hört der Spaß auf. Selbst als sich die Farben anglichen
bei beiden Landesregierungen, hat es keine kostenneutralen Arrangements
gebracht und inzwischen muß man wohl feststellen, daß die erforderlichen
staatlichen Vereinbarungen, die dazu nötig wären, bis auf weiteres nicht
zustande kommen werden.
Das Zusammenwirken beider war daher auch nicht geeignet, die
Versorgungsprobleme zu beseitigen. Fachliche Vorgaben oder Hinweise schwappten
nicht über die Landesgrenze zu uns
herüber und auch Lüneburg war zu weit weg, um gezielt auf unsere Situation
Einfluß nehmen zu können. Die Beziehung zwischen unserem Sozialpsychiatrischen
Dienst - den wir natürlich auch schon hatten - zu der Fachärzteschaft damals
war nicht reibungslos oder besonders gut.
Nach vielem Hin und Her wurden wir uns mit dem Niedersächsischen
Sozialministerium 1989 einig, daß man im Landkreis Verden etwas Grundlegendes
tun muß. Auf diese Weise fiel der Startschuß für den Aufbau einer
komplementären Versorgungsstruktur. In unserem Nachbarland Bremen hatte man
sich anhand der Psychiatrieenquete an neuen Konzepten orientiert und da haben
wir manches abgeguckt. Wir haben die großen Wohlfahrtsverbände, Kirchen und
erfahrene Träger gefragt, ob sie mit uns zusammenarbeiten würden und haben um
Angebote gebeten. Nach langen Verhandlungen haben wir dann 1993 einen
generellen Versorgungsvertrag mit einem größeren bekannten Träger
abgeschlossen und damit die Grundlage
für eine zügige Entwicklung gelegt. 1995 ging bei uns das erste Wohnheim neuer
Prägung ans Netz.
1996 wurde das Betreute Wohnen in Angriff genommen und kontinuierlich
ausgebaut. 1997 folgte die Tagesstätte und in diesem Frühjahr die Kontaktstelle
ein Angebot mit niedrigschwelligem Zugang. Für die stationären und
teilstationären Angebote gibt es selbstverständlich die erforderlichen
Vereinbarungen mit dem Land als überörtlicher Sozialhilfeträger. Für die
anderen Angebote haben wir spezielle vertragliche Vereinbarungen mit dem
Leistungsanbieter.
Das Wohnheim ist immer gut belegt. Das betreute Wohnen ist ausgebucht.
Die Tagesstätte wird sukzessive angenommen. Das gilt auch für die
Kontaktstelle, die eben jetzt in Betrieb gegangen ist.
Ja, meine Damen und Herren, selbstverständlich schließt unser
Versorgungsvertrag nicht die komplementären Angebote anderer Träger aus. Die
wird deutlich anhand der jetzt entstehenden Angebote im Bereich der Arbeit für
psychisch Kranke. Der traditionelle WfB-Träger in unserem Kreis wird demnächst
ein entsprechendes Angebot für seelisch Behinderte einrichten, so daß wir auch
auf diesem Gebiet gut vorankommen werden. Es gibt daneben noch ein beachtenswertes
Beschäftigungsprojekt, daß unser Wohnheim mit einer Firma in Verden durchführt.
Der Vollständigkeit halber will ich noch erwähnen, daß die klinische
Akutversorgung nun langsam gemeindenäher zu werden beginnt. Immer noch befindet
sich unsere Versorgungsklinik in Lüneburg. Aber vielleicht hat es sich auch in
Ihren Kreisen herumgesprochen, daß es in Rotenburg seit Beginn des Jahres eine
30-Bettenstation für psychisch Kranke gibt. Und im Jahre 2000/2001 hoffen wir
auf eine vollversorgende Klinik in Rotenburg. Diese wird dann auch die
Versorgung des Landkreises Verden mit übernehmen. So ist es geplant und wir
halten dies für realistisch.
Die Tatsache, daß die gesamten komplementären Leistungsangebote im
Landkreis Verden im wesentlichen von nur einem Träger auf der Basis dieser
generellen und speziellen vertraglichen Vereinbarung erbracht werden,
vermindert natürlich erheblich den Abstimmungsbedarf. Ich glaube, daß dies ein
Vorteil ist, immer vorausgesetzt natürlich, daß man einen Partner hat, der
leistungsfähig bleibt und sich an einem hohen zeitgemäßen Standard orientiert.
Wir haben in dieser Hinsicht einen guten Partner und arbeiten gut mit
ihm zusammen. Aber noch sind nicht alle Ziele erreicht. Ich will z.B. nicht
behaupten, daß wir schon nahtlos ineinandergreifende personenzentrierte
Eingliederungshilfen leisten, wie sie ein Diskussionspapier des
Arbeitskreises Psychiatrie beim BMG zum Maßstab für optimale Versorgungsqualität
macht. Soweit sind wir noch nicht. Aber ich behaupte, wir sind da ein bißchen
näher dran, als das andernorts oftmals der Fall ist.
Noch eines zum Versorgungsvertrag. Seinerzeit war dieser in Niedersachsen
weit davon entfernt, übliche Praxis zu sein. Im Gegenteil: Es war wohl zum
ersten Mal, daß es in Niedersachsen so etwas gab. Daß das in einem ländlich
orientierten Bereich war, nämlich in einem Landkreis war wohl doch etwas
besonderes. Soviel ich weiß, hat man dies in der Zwischenzeit in anderen
Gegenden Niedersachsens nachvollzogen.
Aufgrund der andernorts schon gewachsenen Strukturen würde ich
empfehlen, dort die Bildung der Sozialpsychiatrischen Verbünde dafür zu nutzen,
zu verbindlichen Versorgungsvereinbarungen zu kommen. Ich denke nämlich, daß
Leistungsangebote, die zwischen Kommune und Leistungserbringer verbindlich
geregelt und gut aufeinander abgestimmt und für die Klienten durchlässig sind,
Hürden abbauen. Eine bedarfsorientierte Hilfeleistung entlastet das Budget weil
sie effektiv und effizient ausgerichtet ist. Und wenn ich das eben richtig
verstanden habe, hält auch der Landesfachbeirat und hält auch Herr Holler die
Wirtschaftlichkeit durchaus für ein Qualitätsmerkmal.
Meine Damen und Herren, ich teile nicht die Auffassung, die ich gehört
und gelesen habe, daß das Land den Kommunen mit der Vorschrift zur Bildung
Sozialpsychiatrischer Verbünde einen Versorgungsauftrag erteilt hat. In den
Beschlußempfehlungen des Sozialausschusses des Landtages steht darin, der
Sozialpsychiatrische Verbund soll die freiwillige Koordination der
Hilfeangebote fördern und dazu beitragen, Versorgungslücken aufzuspüren und
Überangebote zu vermeiden. Keinesfalls soll er aber eine staatliche
Kontrollfunktion der Hilfeangebote ausüben.
Ich möchte deshalb davor warnen, zu viel in diese Vorschriften hinein zu
interpretieren und das Instrument schon von vornherein zu überfrachten. Die
gewachsenen örtlichen Strukturen sind unterschiedlich. Die Arbeit in und mit
dem Sozialpsychiatrischen Verbund kann und darf demzufolge unterschiedlich
sein. Ich denke, im Gesetzgebungsverfahren hat auch über diesen Tatbestand
Klarheit bestanden.
Daß der Landesfachbeirat sich für gleiche Qualitätsstandards bezüglich
der Sozialpsychiatrischen Verbünde im Lande einsetzt, das kann ich natürlich
nachvollziehen, um eben vorhandene unterschiedliche Versorgungsstrukturen,
Versorgungsgefälle usw. zu vermeiden. Dabei will ich auch gerne mithelfen.
Trotzdem denke ich, die Arbeit auf örtlicher Ebene sollte man ein Stück weit
an den örtlichen Gegebenheiten ausrichten.
In unserem Grundversorgungsvertrag von 1993 gab es die Bestimmung, daß
es einen Arbeitskreis geben sollte. Und als nun das neue PsychKG erlassen
wurde, haben wir uns natürlich gesagt, dann widmen wir diesen Arbeitskreis um
in einen Sozialpsychiatrischen Verbund. So ist es auch geschehen. Da wir
keine Interessenten ausschließen wollten, haben wir die Mitgliedschaft nicht zu
eng auf die Angaben in § 6 abgestellt. D.h. bei uns ist der
Sozialpsychiatrische Verbund ein bißchen größer als anderswo, weil eben sehr
viele Interessierte als Mitglieder mitarbeiten, obwohl - wie dargestellt - die
Angebotsseite und die Anbieterseite eher klein sind.
Nicht nur wir leiden darunter, daß die Fachärzteschaft und die
ärztlichen Therapeuten kaum Zeit zur Mitarbeit finden. Wir haben das vor Ort
bisher nicht ändern können. Es fällt mir schwer zu glauben, daß die Ärzte
deshalb nicht mitarbeiten, weil sie das nicht abrechnen können. Vielleicht
liegt es an der Überlastung mit Patienten. Die Arbeitsverwaltung ist dagegen
vertreten
Unser Sozialpsychiatrischer Verbund hat eine Geschäftsordnung
erarbeitet, die inzwischen in Kraft gesetzt worden ist. Als Gremien arbeiten
die Vollversammlung und 3 Arbeitskreise: Sozialpsychiatrischer Plan, Arbeit für
psychisch Kranke und Gerontopsychiatrie. Gerontopsychiatrie auch deshalb, weil
wir ein Kreis sind, der sehr viele Altenhilfeeinrichtungen hat. Wir sind am
zweitdichtesten in Niedersachsen damit ausgestattet. Hierzu zählen 35 private
Einrichtungen sowie weitere gemeinnützige und öffentliche Angebote. In diesen
über 40 Einrichtungen leben viele psychisch kranke alte Menschen, für deren
adäquate Versorgung besondere Vorkehrungen zu treffen sind.
Unsere Geschäftsordnung sieht auch die Berufung eines Kommunalen
Psychiatriebeirats vor. Das Berufungsverfahren in diesem Beirat soll jetzt
anlaufen. Der Kommunale Psychiatriebeirat ist als Bindeglied zwischen dem
Sozialpsychiatrischen Verbund, der Verwaltung und den politischen Gremien
gedacht. Er wird die Entscheidungsempfehlungen für die Sozialpsychiatrische
Versorgung des Kreisgebietes erarbeiten. Er wird diese Empfehlungen an die
entscheidenden Stellen der Kommune des Landkreises herantragen. Das ist insbesondere
natürlich dann sehr wichtig, wenn es um finanziell relevante Dinge geht.
Der Landesfachbeirat hat einmal für die Arbeit des kommunalen Fachbeirats
das Qualitätsmerkmal angegeben, daß seine Beratungsergebnisse die
Entscheidungen der kommunalen Gremien maßgeblich bestimmen müßten. Das halte
ich für ein bißchen überzogen. Ich hatte vorhin schon gesagt, man muß lernen,
wie man sich in der Landschaft bewegt. Es wird zu häufig übersehen, daß man das
Machbare im Auge haben und auf seine Ansprechpartner zugehen muß, um auf
lange Sicht dann doch mehr zu erreichen.
Die Mitarbeit im Sozialpsychiatrischen Verbund findet insbesondere in
den Arbeitskreisen bisher außerordentlich engagiert statt. Dies hat eine enorme
Belastung für den Sozialpsychiatrischen Dienst zur Folge, der jetzt auch noch
zusätzlich die Geschäftsstellenfunktion für den Sozialpsychiatrischen Verbund
wahrzunehmen hat.
Für diese besondere Belastung ist natürlich das Geld, was in der
Startphase den Kommunen zur Verfügung gestellt worden ist, noch nicht die
rechte Antwort. Wir müssen uns in unserem Sozialpsychiatrischen Dienst sehr
strecken, müssen das Machbare tun und müssen auch Grenzen setzen: Z.B. können
wir nicht noch mehr Wünsche nach Arbeitskreisen im Augenblick erfüllen, weil
die Geschäftsstellenarbeit uns dann über dem Kopf zusammenschlägt.
Eine Fach- oder Fallkonferenz haben wir bisher in der Geschäftsordnung
nicht vorgesehen. Dafür wäre unser Sozialpsychiatrischer Verbund nach seiner
Struktur und Größe, denke ich, ungeeignet. Ich denke auch, daß andersherum bei
uns die Leistungsanbieter und die vertragliche Situation dies nicht mit hoher
Priorität nahelegt.
Ich will noch zu einem anderen Aspekt kommen. Ich habe vorhin betont,
wie wichtig aus der Sicht der öffentlichen Haushalte heute die Effizienz und
Effektivität des Mitteleinsatzes ist. Dies ist wichtig für den Haushalt und
auch wichtig für die einzelnen Betroffenen, zumal das Budget begrenzt ist.
Sicher sind die Leistungen für psychisch Kranke im Rahmen der bisherigen
Umsetzung der Psychiatriereform deutlich verbessert worden. Aber es gibt nach
wie vor Defizite, die wir mittel- und langfristig angehen müssen. Ich will die
beiden Schlagworte, die in diesem Zusammenhang immer wieder auftauchen auch
nennen: nämlich einmal die Gleichstellung der Versorgung psychisch Kranker mit
der Versorgung somatisch Kranker, die wir nicht erreicht haben und die Umsetzung
„ambulant“ vor „stationär“, die natürlich keinesfalls verwirklicht ist.
In diesem Zusammenhang muß aber erkannt werden, daß sich das verfügbare
Finanzierungsbudget für weitere oder verbesserte Leistungsangebote -
gegenwärtig und auch auf absehbare Zeit –eher nicht mehr ausweiten läßt.
Ich habe in dem Diskussionspapier die Stellungnahme der Caritas zu
dieser Thematik gelesen: So etwas wie einen finanziellen Rahmen könne es nicht
geben, da Rechtsansprüche zu erfüllen seien. Das ist aus rechtlicher Sicht
gesehen natürlich richtig: Rechtsansprüche sind zu erfüllen. Ich halte es aber
trotzdem nicht für sinnvoll, die Budgetierung kategorisch abzulehnen. Zumindest
ist es strategisch unklug, so, wie dort geschehen, dagegen zu argumentieren.
Die Mittel sind begrenzt im öffentlichen Haushalt und können nur einmal
ausgegeben werden. Daher stellen Budgetierungen ein Steuerungsinstrument dar.
Bei den Leistungsträgern ist es an der Zeit, die Strukturen der Versorgung im
Sinne einer Bündelung, Vernetzung und Qualifizierung weiter zu entwickeln.
Dabei sind die unterschiedlichen Zuständigkeiten und Kostenträgerschaften eher
hemmend. Beteiligt sind z.B. der überörtliche Sozialhilfeträger, die Kommunen
in ihrer Eigenschaft, als örtlicher Sozialhilfeträger, als Träger der
Daseinsvorsorge und als vom Land herangezogene Gebietskörperschaft. Die
Krankenkassen sowie die verschiedenen Reha-Träger haben ihre eigenen Gesetze,
nach denen sie finanzieren. Diese Vielfalt erschwert die Arbeit und hier
versickert auch Geld, das nicht als Leistung bei den Betroffenen ankommt.
Angezeigt ist deshalb die Bündelung personenzentrierter Hilfen zu
einheitlich finanzierten Komplexleistungen, konsequenterweise mit ambulanter
Ausrichtung und, aus meiner Sicht als Vertreter der Kommunen, natürlich
möglichst kostenneutral für die Kommunen. Einheitlich finanzierte
Komplexleistungen sind sinnvoll und gut. Wir können dadurch mehr aus den
vorhandenen Budgets machen. Allerdings stellen derartige Regelungen und
Verfahren erhebliche sozial- und verwaltungsrechtliche Probleme dar. Um in der
Diskussion dennoch weiter zu kommen, hat uns der Landesfachbeirat und das
Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung gebeten, bei der
Ermittlung eines regionalen Finanzierungsbudgets für psychisch Kranke z.B. im
Landkreis Verden mitzuhelfen.
Ziel ist, festzustellen, wieviele finanziellen Mittel für die Versorgung
von psychisch Kranken in einer Region ausgegeben werden und wer alles an diesem
Leistungsbudget kosten- und leistungsmäßig beteiligt ist.
Die Erhebung beschränkt sich zunächst einmal auf die stationäre und
teilstationäre Betreuung - auf das betreute Wohnen, die Kontaktstellennutzung
und auch betreuungsintensive Klienten des Sozialpsychiatrischen Dienstes.
Bisher - jedenfalls geht das IES davon aus - gibt es keine statistischen Daten.
Wenn man diese aber hätte, wäre wesentlich mehr Transparenz vorhanden. Dies ist
eine wesentliche Voraussetzung dafür, um in der Diskussion über die Veränderung
von Leistungsstrukturen und Kostenzuständigkeiten voranzukommen.
Die praktische Umsetzung dieser Ermittlung des regionalen Budgets soll
die Leistungserbringer aktiv einbeziehen. Natürlich werden die Datenschutzbestimmungen
eingehalten. Besonders zu erwähnen ist, daß sich unser Sozialpsychiatrischer
Dienst bereiterklärt hat, daran mitzuarbeiten. Ich hoffe natürlich, daß diese
Aktion erfolgreich sein wird und daß das Ergebnis in absehbarer Zeit auch denen
etwas bringt, für die wir das alles machen.
Ich komme zum Schluß:
Als Vertreter einer Kommune und eines örtlichen Sozialhilfeträgers
möchte ich aber folgende Thematik nicht unerwähnt lassen: Die Zusammenführung
von Aufgaben der Handlungs- und Finanzierungsverantwortung in der Sozialhilfe.
Ich favorisiere „ambulant“ vor „stationär“ - somit Komplexleistungen
mit ambulanter Ausrichtung. Aber das geht eben nur, wenn das
Finanzierungsbudget umgestaltet wird, da es in der gegenwärtigen Ausprägung
dieser Zuständigkeiten genau andersherum stattfindet.
Zu dieser Kostenneutralität gehört auch noch ein Gesichtspunkt, den
Herrn Holler ganz kurz angesprochen hat: nämlich, daß wir derzeit in erster
Linie immer nur durch Sozialhilfe finanzierte Leistungen haben. Das muß natürlich
anders werden. Hier müssen wir zu einer Trendwende kommen, damit, wie bei den
somatisch Kranken, die sogenannten primären Leistungsträger mit einbezogen
werden. Allerdings ist dabei starker Gegenwind zu erwarten. In den nächsten Monaten
wird entschieden wie der Finanzausgleich neu geregelt wird. Und in diesem
Zuge wird vermutlich auch die Kostenverteilung in der Sozialhilfe neu geregelt.
Es ist, wie Sie wissen, unverzichtbar, daß wir zu einer Zusammenführung
von Handlungs- und Finanzierungsverantwortungen in der Sozialhilfe kommen.
Dies wäre insbesondere für die Betroffenen von erheblichen Vorteil.
Verfassungsmäßige Schwierigkeiten gibt es hier im Grunde nicht zu
überwinden. Andere Bundesländer haben es uns vorgemacht, daß dies geht. Damit
wäre dann dieses leidige Splitting „stationär/teilstationär“ einerseits, „ambulant"
andererseits, vom Tisch. Das sollten wir und müssen wir ansteuern. Ich habe in
dem Diskussionspapier, das ich schon zitierte, gelesen, daß man auch von dieser
Seite die Länder an ihre Verpflichtungen erinnert hat. Das würde dann auch für
Niedersachsen gelten. Ich war kürzlich mit anderen kommunalen Vertretern in
Lübeck zusammen und wir haben uns das sogenannte „quotale System“ in
Schleswig-Holstein erläutern und uns von den Erfahrungen berichten lassen. Das
hat positive Stimmung bewirkt. Auch unser kommunaler Dachverband hier in
Niedersachsen ist inzwischen der Auffassung, daß das auch für Niedersachsen
etwas sein könnte. Diese Haltung hat man mittlerweile öffentlich gemacht und
sie wissen, daß auch der Landesrechnungshof in seiner Stellungnahme gesagt hat,
daß das quotale System eine Lösung sein könnte.
Ich finde, dieses quotale System würde Sinn machen, und eine Umsetzung
wäre auch möglich. Dabei darf man natürlich nicht wie in der Vergangenheit nur
mit Rechenkünstlern und mit Tricks hantieren. Man sollte dabei fair miteinander
umgehen und die Ausgangsgrundlagen angemessen ermitteln. Dann wäre endlich
Schluß mit diesem Kampf, den Betroffene, Angehörige und Leistungserbringer mit
der gesplitteten Zuständigkeit haben.
Wenn wir dies gezielt in Angriff nehmen, plädiere ich natürlich dafür,
daß wir die Handlungs- und Finanzierungsverantwortung auf die örtliche Ebene
verlagern. Wir haben immer gesagt: ortsnahe Hilfe. Das steht nicht nur im
Gesetz, das halte ich auch für humaner.
In Schleswig-Holstein ist es so, daß die Fachaufsicht für das, wofür der
überörtliche Sozialhilfeträger zuständig war, weiterhin beim Land liegt. Das
kann auch in Niedersachsen gelten. Ich denke, wenn das Land davon
zielgerichtet Gebrauch macht und nicht jeden Tag mit neuen Berechnungen kommt,
dann ist das eine machbare und gute Sache. Der Einzelfall würde dann auf der
örtlichen Ebene gut und adäquat erledigt.
Gewisse Sorgen bereiten mir z.Zt. Bestrebungen bei unseren
Landesbehörden, die in eine ganz andere Richtung zu gehen. Ich sage hier ganz
deutlich: Die Interessen der Betroffenen sind höher zu bewerten, als etwa die
Interessen einiger am Erhalt ihrer Arbeitsplätze in der Landessozialverwaltung,
und zwar in einer Landessozialverwaltung, deren Auftrag sich ohnehin reduzieren
wird. Dieses Problem kommt doch nicht plötzlich. Das ist schon lange bekannt
und ich bin etwas überrascht, daß diese Landesverwaltung trotzdem eine ganz
junge Mitarbeiterschaft haben soll.
Ich möchte also noch einmal zusammenfassen:
Erstens: Der Landkreis Verden ist mit seinem generellen Versorgungsvertrag
und den weiteren speziellen verbindlichen Vertragsregelungen mit einem
Anbieter für die komplementäre Versorgung bisher gut gefahren. Deshalb kann man
diese Regelungen empfehlen. In jedem Falle sollte versucht werden,
verbindliche vertragliche Regelungen auf der Basis der Arbeit des Sozialpsychiatrischen
Verbundes zu treffen, um die konkrete Zusammenarbeit, um die bedarfsgerechte
und wirtschaftliche Versorgung zu sichern.
Zweitens: Der Landkreis Verden unterstützt zur besseren Nutzung der
verfügbaren Finanzierungsbudgets die Weiterentwicklung der Strukturen der
Versorgung psychisch Kranker hin zu personenzentrierten Hilfen als einheitlich
finanzierte Komplexleistung mit ambulanter Ausrichtung bei Wahrung der
Kostenneutralität. Er arbeitet bei der Ermittlung regionaler Finanzierungsbudgets
mit.
Drittens: Der Landkreis Verden fordert die Zusammenführung der Handlungs-
und Finanzierungsverantwortung in der Sozialhilfe, z.B. nach dem Modell des
quotalen Systems nach gemeinsamer fairer und einvernehmlicher Ermittlung der
Grundlagen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, daß sind schon einmal
Ansätze, um durch ein besseres Miteinander bei den Leistungsanbietern und
Kostenträgern auch die Versorgung der psychisch Kranken zu verbessern. Und das
eingedenk der Tatsache, daß wir das Gesamtfinanzierungsbudget, das zur
Verfügung steht, zur Zeit und auch in Zukunft nicht wesentlich verändern
können.
Diese Veranstaltung steht unter einer Fragestellung: Im Bündnis nach
vorne oder gefangen im Netz? Ich finde die Fragestellung gut, ich will sie auch
für mich beantworten. Natürlich: Im Bündnis nach vorne.