Auszug aus dem Jahresbericht 1998 des Landesfachbeirats Psychiatrie Niedersachsen

 

 

Ansatzpunkte im Landkreis Verden für ein besseres Miteinander der Leistungsanbieter

 

Wilhelm Dunker, Kreisrat beim Landkreis Verden

 

Wir haben in Verden natürlich den Königsweg auch noch nicht gefunden und ich gebe unumwunden zu, wir kennen ihn auch nicht. Ich will mich daher als Vertreter der kommunalen Seite auch der Pflicht entziehen, die verschiedenen Neuregelungen des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke zu bewerten. Das ist andernorts schon hinreichend geschehen, wie auch die Bewertung der finanziellen Folgen aus kommunaler Sicht.

 

Der Auftrag zur Bildung des Sozialpsychiatrischen Verbundes traf uns in Verden nicht völlig unvorbereitet, denn wir hatten schon einiges in diese Richtung bewegt. Ich will aber nicht verhehlen, daß wir natürlich auch auf die Landesebene geschaut haben, wie andere sicher auch, ob von dort noch weitere Vorgaben kommen, wie man denn die tatsächli­che Umsetzung gestalten soll. Andererseits sind aber Standardvorgaben seitens der Bundes- und Landesgesetzgeber im kommunalen Bereich nicht sonderlich beliebt. Wir waren deshalb auch nicht übermäßig enttäuscht, als vorerst nichts kam.

 

Der Grund, daß ich Ihnen aus dem Landkreis Verden berichte, ist nicht der, daß wir besondere Ideen verwirklicht hätten. Ich habe aber im heutigen Pro­gramm einige Stichworte gelesen, die natürlich auch bei uns aktuell sind und diskutiert werden. Das sind z.B. Ver­sorgungsverträge, personenzentrierter Hilfeansatz, Komplexlei­stungen mit ambulanter Ausrichtung, Geschäftsordnung des Sozialpsychiatrischen Verbundes und - ganz wichtig - Spannung zwischen Klientenarbeit und Geschäftsstellen­arbeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes. Vielleicht haben wir in Verden keine besonderen aber be­sonders dichte Erfahrungen. Denn wir haben in den wenigen Jahren, seit uns die Psychiatriereform ein besonderes Anliegen ist, einen ziemlichen Sprung nach vorn gemacht. Und davon will ich kurz berichten.

 

Ende der 80er Jahre war Verden - obwohl wir mitten in Nieder­sachsen liegen – im Hinblick auf die psychiatrische Versorgung, ein weißer Fleck. Das hatte verschiedene Ursachen und ist deshalb vielleicht nicht so erstaunlich. Die für uns zuständi­ge Landesklinik Lüneburg ist über 100 km weit weg. Die anderen Kliniken, die wir ganz nah an der Kreis- und Landesgrenze haben, befinden sich in Bremen und somit in einem anderen Bundesland. Die sind für uns nur nutzbar für freiwillige Behandlungsmaßnahmen. Ende der 80er Jahre spitzte sich die Lage zu, weil die Bremer für die Behandlung niedersächsischer Patienten u.a. die Möglichkeit der komplementären Nachsorge gegen besonderes finanzielles Entgelt einforderten. Damit hatte das Land Probleme, denn bei Geld hört der Spaß auf. Selbst als sich die Farben anglichen bei beiden Landesregierungen, hat es keine kostenneutralen Arrangements gebracht und inzwischen muß man wohl feststellen, daß die erforderlichen staatlichen Vereinbarungen, die dazu nötig wären, bis auf weiteres nicht zustande kommen werden.

 

Das Zusammenwirken beider war daher auch nicht geeignet, die Versorgungsprobleme zu beseitigen. Fachliche Vorgaben oder Hinweise schwappten nicht  über die Landesgrenze zu uns herüber und auch Lüneburg war zu weit weg, um gezielt auf unsere Situation Einfluß nehmen zu können. Die Beziehung zwischen unserem Sozialpsychiatrischen Dienst - den wir natürlich auch schon hatten - zu der Fachärzteschaft damals war nicht reibungs­los oder besonders gut.

 

Nach vielem Hin und Her wurden wir uns mit dem Niedersächsischen Sozialministerium 1989 einig, daß man im Landkreis Verden etwas Grundlegendes tun muß. Auf diese Weise fiel der Startschuß für den Aufbau einer komplementären Versorgungsstruktur. In unserem Nachbarland Bremen hatte man sich anhand der Psychiatrieenquete an neuen Kon­zepten orientiert und da haben wir manches abgeguckt. Wir haben die großen Wohlfahrtsverbände, Kirchen und erfahrene Träger gefragt, ob sie mit uns zusammenarbeiten würden und haben um Angebote gebeten. Nach langen Verhand­lungen haben wir dann 1993 einen generellen Versorgungsvertrag mit einem größe­ren bekannten Träger abgeschlossen und damit die Grundlage für eine zügige Entwicklung gelegt. 1995 ging bei uns das erste Wohnheim neuer Prägung ans Netz.

 

1996 wurde das Betreute Wohnen in Angriff genommen und kontinuierlich ausgebaut. 1997 folgte die Tagesstätte und in diesem Frühjahr die Kontaktstelle ein Angebot mit niedrigschwelligem Zugang. Für die stationären und teilstationären Angebote gibt es selbstverständlich die erfor­derlichen Vereinbarungen mit dem Land als überörtlicher Sozialhilfeträger. Für die anderen Angebote haben wir spe­zielle vertragliche Vereinbarungen mit dem Leistungsanbieter.

 

Das Wohnheim ist immer gut belegt. Das betreute Wohnen ist ausgebucht. Die Tagesstätte wird sukzessive angenommen. Das gilt auch für die Kontaktstelle, die eben jetzt in Betrieb gegangen ist.

 

Ja, meine Damen und Herren, selbstverständlich schließt unser Versorgungsvertrag nicht die komplementären Angebote anderer Träger aus. Die wird deutlich anhand der jetzt entstehenden Angebote im Bereich der Arbeit für psychisch Kranke. Der traditionelle WfB-Träger in unserem Kreis wird demnächst ein entsprechendes Angebot für seelisch Behinderte einrichten, so daß wir auch auf diesem Gebiet gut vorankommen werden. Es gibt daneben noch ein beachtenswertes Beschäftigungsprojekt, daß unser Wohnheim mit einer Firma in Verden durchführt.

 

Der Vollständigkeit halber will ich noch erwähnen, daß die kli­nische Akutversorgung nun langsam gemeindenäher zu werden beginnt. Immer noch befindet sich unsere Versorgungsklinik in Lüneburg. Aber vielleicht hat es sich auch in Ihren Kreisen herumgesprochen, daß es in Rotenburg seit Beginn des Jahres eine 30-Bettenstation für psychisch Kranke gibt. Und im Jahre 2000/2001 hoffen wir auf eine vollversorgende Klinik in Rotenburg. Diese wird dann auch die Versorgung des Landkreises Verden mit übernehmen. So ist es geplant und wir halten dies für realistisch.

 

Die Tatsache, daß die gesamten komplementären Leistungsangebote im Landkreis Verden im wesentlichen von nur einem Träger auf der Basis dieser generellen und speziellen vertraglichen Vereinba­rung erbracht werden, vermindert natürlich erheblich den Abstimmungsbedarf. Ich glaube, daß dies ein Vorteil ist, immer vorausgesetzt natürlich, daß man einen Partner hat, der leistungsfähig bleibt und sich an einem hohen zeitgemäßen Standard orientiert.

 

Wir haben in dieser Hinsicht einen guten Partner und arbeiten gut mit ihm zusammen. Aber noch sind nicht alle Ziele erreicht. Ich will z.B. nicht behaupten, daß wir schon nahtlos inein­andergreifende personenzen­trierte Eingliede­rungshilfen leisten, wie sie ein Diskussions­papier des Arbeitskreises Psychiatrie beim BMG zum Maßstab für optimale Versorgungsqualität macht. Soweit sind wir noch nicht. Aber ich behaupte, wir sind da ein bißchen näher dran, als das andernorts oftmals der Fall ist.

 

Noch eines zum Versorgungsvertrag. Seinerzeit war dieser in Nieder­sachsen weit davon entfernt, übliche Praxis zu sein. Im Gegenteil: Es war wohl zum ersten Mal, daß es in Niedersachsen so etwas gab. Daß das in einem ländlich orientierten Bereich war, nämlich in einem Landkreis war wohl doch etwas besonderes. Soviel ich weiß, hat man dies in der Zwischenzeit in anderen Gegenden Niedersachsens nach­vollzogen.

 

Aufgrund der andernorts schon gewachsenen Strukturen würde ich empfehlen, dort die Bildung der Sozialpsychiatrischen Verbünde dafür zu nutzen, zu verbindli­chen Versorgungsvereinbarungen zu kommen. Ich denke nämlich, daß Leistungsangebote, die zwischen Kommune und Leistungserbringer verbind­lich geregelt und gut aufeinander abgestimmt und für die Klienten durch­lässig sind, Hürden abbauen. Eine bedarfsorientierte Hilfeleistung entlastet das Budget weil sie effektiv und effizient ausgerichtet ist. Und wenn ich das eben richtig verstanden habe, hält auch der Landesfachbeirat und hält auch Herr Holler die Wirtschaftlichkeit durchaus für ein Qualitätsmerkmal.

 

Meine Damen und Herren, ich teile nicht die Auffassung, die ich gehört und gelesen habe, daß das Land den Kommunen mit der Vorschrift zur Bildung Sozialpsychiatrischer Verbünde einen Versorgungsauftrag erteilt hat. In den Beschlußempfehlungen des Sozialausschusses des Landtages steht darin, der Sozialpsychiatrische Verbund soll die freiwil­lige Koordination der Hilfeangebote fördern und dazu beitragen, Versorgungslücken aufzuspüren und Überangebote zu vermeiden. Keinesfalls soll er aber eine staatliche Kontrollfunktion der Hilfean­gebote ausüben.

 

Ich möchte deshalb davor warnen, zu viel in diese Vorschriften hinein zu interpretieren und das Instrument schon von vornherein zu überfrachten. Die gewachsenen örtlichen Strukturen sind un­terschiedlich. Die Arbeit in und mit dem Sozialpsychiatrischen Verbund kann und darf demzufolge unterschiedlich sein. Ich denke, im Gesetzgebungsverfahren hat auch über diesen Tatbestand Klarheit bestanden.

 

Daß der Landesfachbeirat sich für gleiche Qualitätsstandards bezüglich der Sozialpsychiatrischen Verbünde im Lande einsetzt, das kann ich natürlich nachvollziehen, um eben vorhandene unterschiedliche Versorgungsstrukturen, Versorgungsgefälle usw. zu vermeiden. Dabei will ich auch gerne mithelfen. Trotzdem denke ich, die Arbeit auf ört­licher Ebene sollte man ein Stück weit an den örtlichen Gegeben­hei­ten ausrichten.

 

In unserem Grund­ver­sorgungsvertrag von 1993 gab es die Bestimmung, daß es einen Arbeitskreis geben sollte. Und als nun das neue PsychKG erlassen wurde, haben wir uns natür­lich gesagt, dann widmen wir diesen Arbeitskreis um in einen So­zial­psychiatrischen Verbund. So ist es auch geschehen. Da wir keine Interessenten ausschließen wollten, haben wir die Mitgliedschaft nicht zu eng auf die Angaben in § 6 abgestellt. D.h. bei uns ist der Sozialpsychiatrische Verbund ein bißchen größer als anderswo, weil eben sehr viele Interessierte als Mitglieder mitarbeiten, obwohl - wie dargestellt - die Angebotsseite und die Anbieterseite eher klein sind.

 

Nicht nur wir leiden darunter, daß die Fachärzteschaft und die ärztlichen Therapeuten kaum Zeit zur Mitarbeit finden. Wir haben das vor Ort bisher nicht ändern können. Es fällt mir schwer zu glauben, daß die Ärzte deshalb nicht mitarbeiten, weil sie das nicht abrechnen können. Vielleicht liegt es an der Überlastung mit Patienten. Die Arbeitsverwaltung ist dagegen vertreten

 

Unser Sozialpsychiatrischer Verbund hat eine Ge­schäftsordnung erarbeitet, die inzwischen in Kraft gesetzt worden ist. Als Gremien arbeiten die Vollversammlung und 3 Arbeitskreise: Sozialpsychiatrischer Plan, Arbeit für psychisch Kranke und Gerontopsychiatrie. Gerontopsychiatrie auch deshalb, weil wir ein Kreis sind, der sehr viele Altenhilfeeinrichtungen hat. Wir sind am zweitdichtesten in Niedersachsen damit ausgestattet. Hierzu zählen 35 private Einrichtungen sowie weitere gemeinnützige und öffent­liche Angebote. In diesen über 40 Einrichtungen leben viele psychisch kranke alte Menschen, für deren adäquate Versorgung besondere Vorkehrungen zu treffen sind.

 

Unsere Geschäftsordnung sieht auch die Berufung eines Kommunalen Psychiatriebeirats vor. Das Berufungs­verfahren in diesem Beirat soll jetzt anlaufen. Der Kommunale Psychiatriebeirat ist als Bindeglied zwischen dem Sozial­psychiatrischen Verbund, der Verwaltung und den politischen Gremien gedacht. Er wird die Entscheidungsempfehlungen für die Sozial­psychiatrische Versorgung des Kreisgebietes erarbeiten. Er wird diese Empfehlungen an die entscheidenden Stellen der Kommune des Landkreises herantragen. Das ist insbe­sondere na­türlich dann sehr wichtig, wenn es um finanziell relevante Dinge geht.

 

Der Landesfachbeirat hat einmal für die Arbeit des kommunalen Fach­beirats das Qualitätsmerkmal angegeben, daß seine Beratungsergeb­nisse die Entscheidungen der kommunalen Gremien maßgeblich be­stimmen müßten. Das halte ich für ein bißchen überzogen. Ich hatte vorhin schon gesagt, man muß lernen, wie man sich in der Landschaft bewegt. Es wird zu häufig übersehen, daß man das Machbare im Auge haben und auf seine Ansprech­part­ner zugehen muß, um auf lange Sicht dann doch mehr zu erreichen.

 

Die Mitarbeit im Sozialpsychiatrischen Verbund findet insbesondere in den Arbeitskreisen bisher außerordentlich engagiert statt. Dies hat eine enorme Belastung für den Sozialpsychiatrischen Dienst zur Folge, der jetzt auch noch zusätzlich die Geschäftsstellenfunktion für den Sozialpsychiatrischen Verbund wahrzunehmen hat.

 

Für diese besondere Belastung ist natürlich das Geld, was in der Startphase den Kommunen zur Verfügung gestellt worden ist, noch nicht die rechte Antwort. Wir müssen uns in unserem Sozialpsychiatrischen Dienst sehr strecken, müssen das Machbare tun und müssen auch Grenzen setzen: Z.B. können wir nicht noch mehr Wünsche nach Arbeitskreisen im Augenblick er­füllen, weil die Geschäftsstellenarbeit uns dann über dem Kopf zu­sammenschlägt.

 

Eine Fach- oder Fallkonferenz haben wir bisher in der Geschäftsordnung nicht vorgesehen. Dafür wäre unser Sozial­psychiatrischer Verbund nach seiner Struktur und Größe, denke ich, ungeeignet. Ich denke auch, daß andersherum bei uns die Leistungsanbieter und die vertragli­che Situation dies nicht mit hoher Priorität nahelegt.

 

Ich will noch zu einem anderen Aspekt kommen. Ich habe vorhin betont, wie wichtig aus der Sicht der öffentlichen Haushalte heute die Effizienz und Effektivität des Mitteleinsatzes ist. Dies ist wich­tig für den Haushalt und auch wichtig für die einzelnen Betrof­fenen, zumal das Budget begrenzt ist.

 

Sicher sind die Leistungen für psychisch Kranke im Rahmen der bisherigen Umsetzung der Psychiatriereform deutlich verbessert worden. Aber es gibt nach wie vor Defizite, die wir mittel- und langfristig angehen müssen. Ich will die beiden Schlagworte, die in diesem Zusammenhang immer wieder auftauchen auch nennen: nämlich einmal die Gleich­stellung der Versorgung psychisch Kranker mit der Versorgung somatisch Kranker, die wir nicht erreicht haben und die Umsetzung „ambulant“ vor „stationär“, die natürlich keinesfalls verwirklicht ist.

 

In diesem Zusammenhang muß aber erkannt werden, daß sich das verfügbare Finanzierungsbudget für weitere oder verbesserte Leistungsangebote - gegenwärtig und auch auf absehbare Zeit –eher nicht mehr ausweiten läßt.

 

Ich habe in dem Diskussions­papier die Stellungnahme der Caritas zu dieser Thematik gelesen: So etwas wie einen finan­ziellen Rahmen könne es nicht geben, da Rechtsansprüche zu erfüllen seien. Das ist aus rechtlicher Sicht gesehen natürlich richtig: Rechtsansprüche sind zu erfül­len. Ich halte es aber trotzdem nicht für sinnvoll, die Budgetierung kategorisch abzulehnen. Zumindest ist es stra­tegisch unklug, so, wie dort geschehen, dagegen zu argumentie­ren. Die Mittel sind begrenzt im öffentlichen Haushalt und können nur einmal ausgegeben werden. Daher stellen Budgetierungen ein Steuerungsinstrument dar. Bei den Leistungsträ­gern ist es an der Zeit, die Strukturen der Ver­sorgung im Sinne einer Bündelung, Vernetzung und Qualifizierung weiter zu entwickeln. Dabei sind die unterschiedlichen Zuständigkeiten und Kostenträger­schaften eher hemmend. Beteiligt sind z.B. der überörtliche Sozialhilfe­träger, die Kommunen in ihrer Eigenschaft, als örtlicher So­zialhilfeträger, als Träger der Daseinsvorsorge und als vom Land herangezogene Gebietskörper­schaft. Die Krankenkassen sowie die verschiedenen Reha-Träger haben ihre eigenen Gesetze, nach denen sie finanzieren. Diese Vielfalt erschwert die Arbeit und hier versickert auch Geld, das nicht als Leistung bei den Betroffenen ankommt.

 

Angezeigt ist deshalb die Bündelung personenzentrierter Hilfen zu einheitlich finan­zierten Komplexleistungen, konsequen­terweise mit ambulanter Ausrichtung und, aus meiner Sicht als Vertreter der Kommunen, natürlich möglichst kostenneutral für die Kommunen. Einheitlich finanzierte Komplexleistungen sind sinn­voll und gut. Wir können dadurch mehr aus den vorhandenen Budgets machen. Allerdings stellen derartige Regelungen und Verfahren erhebliche sozial- und verwaltungsrechtliche Probleme dar. Um in der Diskussion dennoch weiter zu kommen, hat uns der Landes­fachbeirat und das Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung gebeten, bei der Ermittlung eines regionalen Finanzierungsbudgets für psychisch Kranke z.B. im Landkreis Verden mitzuhelfen.

 

Ziel ist, festzustellen, wieviele finanziellen Mittel für die Versorgung von psychisch Kranken in einer Region ausgegeben werden und wer alles an diesem Leistungsbudget kosten- und leistungsmäßig beteiligt ist.

 

Die Erhebung beschränkt sich zunächst einmal auf die stationäre und teilstationäre Betreuung - auf das betreute Wohnen, die Kon­taktstellennutzung und auch betreuungsintensive Klienten des Sozialpsychiatrischen Dienstes. Bisher - jedenfalls geht das IES davon aus - gibt es keine statistischen Daten. Wenn man diese aber hätte, wäre wesentlich mehr Transparenz vorhanden. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, um in der Diskussion über die Veränderung von Leistungsstrukturen und Kostenzustän­digkeiten voranzukommen.

 

Die praktische Umsetzung dieser Ermittlung des regionalen Bud­gets soll die Leistungserbringer aktiv einbeziehen. Natürlich werden die Datenschutzbestimmungen eingehalten. Besonders zu erwähnen ist, daß sich unser Sozialpsychiatrischer Dienst bereiterklärt hat, daran mitzuarbeiten. Ich hoffe natürlich, daß diese Aktion erfolgreich sein wird und daß das Ergebnis in absehbarer Zeit auch denen etwas bringt, für die wir das alles machen.

 

Ich komme zum Schluß:

 

Als Vertreter einer Kommune und eines örtlichen Sozial­hilfeträgers möchte ich aber folgende Thematik nicht unerwähnt lassen: Die Zusam­menführung von Aufgaben der Handlungs- und Finanzierungsverantwor­tung in der Sozialhilfe.

 

Ich favorisiere „ambulant“ vor „stationär“ - somit Komplex­leistungen mit ambulanter Ausrichtung. Aber das geht eben nur, wenn das Finanzierungsbudget umgestaltet wird, da es in der gegenwärtigen Ausprägung dieser Zuständigkeiten genau andersherum stattfindet.

 

Zu dieser Kostenneutralität gehört auch noch ein Gesichtspunkt, den Herrn Holler ganz kurz angesprochen hat: näm­lich, daß wir derzeit in erster Linie immer nur durch Sozialhilfe finanzierte Leistungen haben. Das muß natürlich anders wer­den. Hier müssen wir zu einer Trendwende kommen, damit, wie bei den soma­tisch Kranken, die sogenannten primären Leistungsträger mit einbezogen werden. Allerdings ist dabei starker Gegenwind zu erwarten. In den nächsten Monaten wird ent­schieden wie der Finanzaus­gleich neu geregelt wird. Und in diesem Zuge wird ver­mutlich auch die Kostenverteilung in der Sozialhilfe neu gere­gelt.

 

Es ist, wie Sie wissen, unverzichtbar, daß wir zu einer Zusammenführung von Handlungs- und Finanzierungsver­antwortungen in der Sozialhilfe kommen. Dies wäre insbesondere für die Betroffenen von erheblichen Vorteil.

 

Verfassungsmäßige Schwierigkeiten gibt es hier im Grunde nicht zu überwinden. Andere Bundesländer haben es uns vorgemacht, daß dies geht. Damit wäre dann dieses leidige Splitting „stationär/teilstationär“ einerseits, „ambu­lant" andererseits, vom Tisch. Das sollten wir und müssen wir ansteuern. Ich habe in dem Diskussionspapier, das ich schon zitierte, gelesen, daß man auch von dieser Seite die Länder an ihre Verpflichtungen erinnert hat. Das würde dann auch für Niedersachsen gelten. Ich war kürzlich mit anderen kommunalen Vertretern in Lübeck zusammen und wir haben uns das sogenannte „quotale System“ in Schleswig-Holstein erläutern und uns von den Erfahrungen berichten lassen. Das hat positive Stimmung bewirkt. Auch unser kommunaler Dachverband hier in Niedersach­sen ist inzwischen der Auffassung, daß das auch für Niedersachsen etwas sein könnte. Diese Haltung hat man mittlerweile öffentlich gemacht und sie wissen, daß auch der Landesrechnungshof in seiner Stellungnahme gesagt hat, daß das quotale System eine Lösung sein könnte.

 

Ich finde, dieses quotale System würde Sinn machen, und eine Umsetzung wäre auch möglich. Dabei darf man natürlich nicht wie in der Vergangenheit nur mit Rechenkünstlern und mit Tricks hantieren. Man sollte dabei fair miteinander umgehen und die Ausgangs­grundlagen angemessen ermitteln. Dann wäre endlich Schluß mit diesem Kampf, den Betroffene, Angehörige und Leistungserbringer mit der gesplitteten Zustän­digkeit haben.

 

Wenn wir dies gezielt in Angriff nehmen, plädiere ich natürlich dafür, daß wir die Handlungs- und Finanzierungsverantwortung auf die örtliche Ebene verlagern. Wir haben immer gesagt: orts­nahe Hilfe. Das steht nicht nur im Gesetz, das halte ich auch für humaner.

In Schleswig-Holstein ist es so, daß die Fachaufsicht für das, wofür der überörtliche Sozialhilfeträger zuständig war, weiterhin beim Land liegt. Das kann auch in Nie­dersachsen gelten. Ich denke, wenn das Land davon zielgerichtet Ge­brauch macht und nicht jeden Tag mit neuen Berechnungen kommt, dann ist das eine machbare und gute Sache. Der Einzelfall würde dann auf der örtlichen Ebene gut und adäquat erledigt.

 

Gewisse Sorgen bereiten mir z.Zt. Bestrebungen bei unseren Landesbehörden, die in eine ganz andere Rich­tung zu gehen. Ich sage hier ganz deutlich: Die Interessen der Betroffenen sind höher zu bewerten, als etwa die Interessen einiger am Erhalt ihrer Ar­beitsplätze in der Landessozialverwaltung, und zwar in einer Landessozialverwaltung, deren Auftrag sich ohnehin reduzieren wird. Dieses Problem kommt doch nicht plötzlich. Das ist schon lange bekannt und ich bin etwas überrascht, daß diese Landes­verwaltung trotzdem eine ganz junge Mitarbeiterschaft haben soll.

 

Ich möchte also noch einmal zusammenfassen:

 

Erstens: Der Landkreis Verden ist mit seinem generellen Versor­gungsvertrag und den weiteren speziellen verbindlichen Vertrags­regelungen mit einem Anbieter für die komplementäre Versorgung bisher gut gefahren. Deshalb kann man diese Regelungen empfehlen. In jedem Falle sollte versucht wer­den, verbindliche vertragliche Regelungen auf der Basis der Arbeit des Sozial­psychiatrischen Verbundes zu treffen, um die konkrete Zusammen­arbeit, um die bedarfsgerechte und wirtschaft­liche Versorgung zu sichern.

 

Zweitens: Der Landkreis Verden unterstützt zur besseren Nutzung der verfügbaren Finanzierungsbudgets die Weiterentwicklung der Strukturen der Versorgung psychisch Kranker hin zu personenzen­trierten Hilfen als einheitlich finanzierte Komplexleistung mit ambulanter Ausrichtung bei Wahrung der Kostenneutralität. Er arbeitet bei der Ermittlung regionaler Finanzierungsbudgets mit.

 

Drittens: Der Landkreis Verden fordert die Zusammenführung der Handlungs- und Finanzierungsverantwortung in der Sozialhilfe, z.B. nach dem Modell des quotalen Systems nach gemeinsamer fairer und einvernehmlicher Ermittlung der Grundlagen.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, daß sind schon einmal Ansätze, um durch ein besseres Miteinander bei den Leistungs­anbietern und Kostenträgern auch die Versorgung der psychisch Kranken zu verbessern. Und das eingedenk der Tatsache, daß wir das Gesamtfinanzierungsbudget, das zur Verfügung steht, zur Zeit und auch in Zukunft nicht wesentlich verändern können.

 

Diese Veranstaltung steht unter einer Fragestellung: Im Bündnis nach vorne oder gefangen im Netz? Ich finde die Fragestellung gut, ich will sie auch für mich beantworten. Natürlich: Im Bündnis nach vorne.