Auszug aus dem Jahresbericht
1998 des Landesfachbeirats Psychiatrie
Niedersachsen
Vom unverbindlichen Nebeneinander zum Sozialpsychiatrischen Verbund
Gerhard Holler, Geschäftsführer des Landesfachbeirats
Das Thema: "Vom
unverbindlichen Nebeneinander zum Sozialpsychiatrischen Verbund" greift
die uns in den Regionen gestellten Aufgaben auf. Wir müssen uns vergegenwärtigen,
daß zwar dankenswerter Weise im Gesetz der Sozialpsychiatrische Verbund zur
Pflichtaufgabe gemacht worden ist, er aber erst noch geschaffen werden muß,
wie wir ihn uns wünschen und wie wir ihn seit langem als eine Vision im Blick
hatten, als wir als Fachkommission Psychiatrie und als Landesfachbeirat eine
Lobby für dieses NPsychKG gebildet haben.
Wir haben immer wieder unterstützt
von allen sozialpsychiatrischen Experten, die in unseren Gremien mitgearbeitet
haben, gesagt, wenn nicht der Sozialpsychiatrische Verbund in den Rang einer
gesetzlichen Maßgabe erhoben wird, kann sich der Gesetzgeber nicht damit
brüsten, er habe in einem modernen Gesetz den Anforderungen der Fachleute
größtmögliche Resonanz verschafft. Nun empfinden wir es als eine politisch
höchst respektable Leistung, daß nunmehr im Gesetz der Sozialpsychiatrische
Verbund als Pflichtaufgabe verankert ist. Es ist nun an uns, mit dieser
gesetzlichen Maßgabe trotz fehlender - oder gerade wegen der fehlenden -
Ausführungsbestimmungen so umzugehen, daß wir möglichst viel zum Wohle der
psychisch Kranken herausholen. Deshalb möchte ich in diesem Referat mit Ihnen
den Prozeß, der zur Bildung Sozialpsychiatrischer Verbünde führt,
nachzeichnen. Von den Ausgangstatbeständen hin zur Einlösung von Visionen.
Das Ziel besteht darin, daß der
Paradigmenwechsel hin zum personenzentrierten Hilfeansatz umgesetzt wird,
daß auch im ambulant-komplementären Bereich für umfassend hilfsbedürftige
psychisch Kranke die benötigten Angebote verfügbar sein müssen. Wir wissen
mittlerweile genügend darüber, was not tut und wie die Versorgungsnetze
gestaltet sein müssen. Sie müssen die Bereiche medizinische Beratung und
Behandlung und Pflege neben den psychosozialen Hilfen und dem Spektrum von
Maßnahmen der Sozialpsychiatrischen Dienste umfassen. Außerdem muß unser Blick
darauf gerichtet sein, daß wir nicht nur die Verfügbarkeit der spezifischen
Einrichtungen der Psychiatrie im Auge haben, sondern auch allgemeine Einrichtungen
der Behindertenhilfe die für psychisch Kranke und seelisch Behinderte von Belang
sind.
Wie die nachfolgende Abbildung (Abbildung 3)
verdeutlicht, haben wir bei der Organisation der Hilfen vor Ort den Bereich
der allgemeinen Hilfen und den der spezifischen Hilfen zu berücksichtigen,
wenn es darum geht, soziale Lebensumstände, akzeptable Wohnverhältnisse, angemessene
Tagesstrukturierung sowie Arbeit und berufliche Ausbildung sicherzustellen.
Die Abbildung enthält Stichworte, die uns allen sehr geläufig sind und mit
denen wir im Alltag ständig arbeiten, so daß ich dies nicht im einzelnen noch
ausführen muß.
Abbildung 3
Das Sozialpsychiatrische Hilfesystem
|
Soziale Unterstützung und Versorgung
|
|
|
Allgemeine Hilfen |
Spezifisch psychiatrische Hilfen
|
Soziale Lebensumstände
|
Lebensberatung Familienhilfe |
Psychosoziale Kontaktangebote |
Mitwirkung in Selbsthilfegruppen
|
Unterstützung durch Freunde und Familien |
Professionell geleitete Gruppen- angebote |
Akzeptable Wohnverhältnisse
|
Kommunale Wohnungsvermittlung Heimbetreuung Unterstützung durch den Mieterschutz |
Betreutes Wohnen Spezielle Heimbetreuung |
Gesetzliche Betreuung nach BtG
Angemessene Tagesstrukturierung
|
Vereinstätigkeiten/Hobby Mitwirkung in Selbsthilfegruppen |
Kontaktstellenbesuch Tagesstättenbetreuung Soziotherapie |
Arbeit und berufliche Ausbildung
|
Arbeitsvermittlung des Arbeitsamtes Betreuung und Beratung am Arbeitsplatz nach
Schwerbehindertengesetz §31 |
Beschäftigung in Selbsthilfefirmen Rehabilitation in einer Rehabilitationsmaßnahme für
psychisch Kranke (RPK) |
Wiedereingliederungsmaßnahmen der Arbeitsverwaltung,
z.B. für
Langzeitarbeitslose
|
Beschäftigung in einer Werkstatt für Behinderte Beschäftigung mit reduzierter Stundenzahl Beschäftigung auf einem Schwerbehindertenarbeitsplatz |
Beschäftigung in einer Werkstatt für psychisch
Kranke |
Wichtig ist, daß wir uns klar machen, wo überhaupt Regelungsbedarf besteht. Wenn man den Eindruck hat, es ist eigentlich alles mehr oder weniger gut vorhanden und man sich auf Vorwissen der Mitarbeiter und auch auf die Bereitschaft der Träger stützen kann, wo ist dann eigentlich der Regelungsbedarf? Und um dies zu klären, ist es hilfreich, die Bereiche stationär und ambulant einer genaueren Analyse zu unterziehen. In den nachfolgenden Übersichten 1 und 2 werden die bekannten Stärken und Schwächen dieser Bereiche ins Gedächtnis gerufen.
Übersicht 1:
Stationärer Bereich
|
Pluspunkte |
|
Regularien |
|
Minuspunkte |
|
Alles unter einem Dach |
– |
Ausgelagerte teilstationäre Angebote |
– |
Gemeindeferne |
|
Integrierte Behandlungs- und Versorgungsprogramme |
– |
Casemanagement |
– |
Institutionsdominanz |
|
Umfassende Trägerverantwortung |
– |
Partizipation durch offene Versorgungsnetze |
– |
Trägerdominanz |
|
Vorgaben für eine optimale Versorgung |
– |
Patientenzentrierte Qualitätskontrolle |
– |
Institutionsbezogener Qualitätsstandard mit
Überversorgungstendenzen |
|
Umfassende Finanzierungsregelungen |
– |
Personalmobilität |
– |
Mangelnde Flexibilität aufgrund von Besitzstandsdenken |
Die Stärken des stationären
Bereichs liegen darin, daß alles unter einem Dach angeboten wird und integrierte
Behandlungs- und Versorgungsprogramme vorhanden sind. Insbesondere gestützt
auf die PsychPV-stationär und deren Möglichkeiten realisiert sich die umfassende
Trägerverantwortung. Die Nachfrage ist eindeutig, denn es ist klar, wofür
eine Klinik stehen muß, was ihre Versorgungsverpflichtung ausmacht.
Andererseits haben wir es in
bezug auf die Minuspunkte vielerorts mit Gemeindeferne zu tun. Verbunden mit
einer Institutionsdominanz, die alle schwierigen Behandlungsprofile an sich
zieht. Mit einer Trägerdominanz, die auch mit Unterstützung von Hilfsvereinen
überall hin ihre Fäden spinnt. Es gibt Leitlinien, die mehr auf die Institution
als auf die Betroffenen abgestimmt sind sowie Überversorgungstendenzen. Wenn
man die Patienten einmal in der Einrichtung hat, behält man sie, selbst wenn
Hospitalisierungsschäden riskiert werden.
Jetzt
komme ich zum Regelungsbedarf. Man muß die Patienteninteressen stärker zur
Geltung bringen: Casemanagement und Partizipation, patientenzentrierte
Qualitätskontrolle und Enthospitalisierung des Personals sind die Stichworte.
D.h., es gibt somit gerade bezogen auf die Kliniken eine Menge, was im Rahmen
des Sozialpsychiatrischen Verbunds zu organisieren wäre.
Übersicht 2:
Ambulanter Bereich
Pluspunkte
|
|
Regularien
|
|
Minuspunkte |
|
Öffentliches Leben |
– |
Öffentlichkeitsarbeit |
|
Vorurteile und Befürchtungen |
|
Angebotsvielfalt |
– |
Gütesiegel |
– |
Psychomarkt / Zersplitterung des
Angebotes |
|
Trägervielfalt |
– |
Koordination |
– |
Trägeregoismen |
|
Beziehungsfreiheit |
– |
Versorgungsverpflichtung |
– |
Ausgrenzung und Leistungsverweigerung |
|
Unreglementierte Kooperationsmöglichkeiten |
– |
Bündelung des Know-hows |
– |
Mitarbeiterabschottung |
Auch im ambulanten Bereich
haben wir es mit einer Reihe von Pluspunkten zu tun. Die ambulante Versorgung
spielt sich im öffentlichen Leben ab, nicht hinter Mauern. Es ist von einer
Angebotsvielfalt auszugehen und wir haben in der Regel auch eine Trägervielfalt.
Die Patienten bzw. Klienten haben mehr Wahlmöglichkeiten als beim Management
der Patientenwege, wie es in Kliniken praktiziert wird. Und es gibt freiere Kooperationsmöglichkeiten
zwischen den Anbietern und Mitarbeitern, die Vernetzungen sind nicht vorab reglementiert.
Wir haben es aber auch mit
Minuspunkten zu tun: Wer im öffentlichen Leben steht und handelt - gerade bei der Versorgung von seelisch
Behinderten und psychisch Kranken - muß sich mit Vorurteilen und Befürchtungen
auseinandersetzen. Nicht nur in bezug auf die psychisch kranken Rechtsbrecher,
sondern insgesamt.
Die Angebotsvielfalt kann zum
Psychomarkt führen, die Trägervielfalt zu Abschottungen und zur Entwicklung
von Trägeregoismen. Beziehungsfreiheit kann dazu führen, daß man selber definiert,
wozu man denn überhaupt versorgungsverpflichtet ist. Ausgrenzungen und
Leistungsverweigerungen gegenüber schwierigen Patienten lassen sich
durchsetzen.
Regularien sind also auch hier
gefragt und notwendig. Die Koordinierungspflichten des Sozialpsychiatrischen
Dienstes greifen hier. Der nunmehr gesetzlich abgesicherte Sozialpsychiatrische
Verbund muß hier in die Bresche springen: Durch Definition der Anforderungen
und durch die Vergabe von Gütesiegeln und der Erarbeitung von Prüfkriterien.
Dieser Prüfung sollte alles,
was an Angebotsvielfalt vorhanden ist, unterworfen werden, um den engeren
Kreis der verläßlichen Anbieter in Erfahrung zu bringen. Koordination, Versorgungsverpflichtung,
Bündelung von Know-how sind Leitbegriffe.
D.h., wir müssen, wenn wir vorankommen wollen, über
Qualität reden. Über Qualität als gemeinsame Verpflichtung. Um die Wege zu mehr
Gemeinsamkeit ein Stück weit zu illustrieren, habe ich Ihnen die hierfür erforderlichen
Maßgaben in einem Beziehungsnetz dargestellt:
Wege zu mehr Gemeinsamkeiten
Information Kommunikation
Identifikation
mit den jeweiligen Aufgaben
(corporate identity), Offenlegen von Stärken und Schwächen Beratung Kooperation Verbesserung als
Gemeinschaftsaufgabe,
Beseitigung
von Schwachpunkten Entscheidung Vernetzung Gemeinsame Aufgabenprofile |
Diese Darstellung hat, wenn das
auf den ersten Blick auch nicht gleich deutlich wird, durchaus einen
kritischen Anspruch. Denn im Bereich der Psychokultur - wenn man es so nennen
mag - ist das Feld der Informationen i.d.R. ganz gut bestellt. Allerdings verbleibt
es im Bereich der unverbindlichen Informationen: Zusammenkünfte, das Miteinander,
auch das "über Dinge reden" sind gut entwickelt. Aber der Bereich der
Kooperation macht schon Probleme. Und Vernetzung? Ja, Vernetzung ist ein
klangvolles Leerwort. Deshalb hier noch einmal die maßgeblichen Zusammenhänge,
um nicht nur mit Worthülsen zu arbeiten.
Information muß zur
Kommunikation führen, kooperieren kann, wer sich mit den jeweiligen Aufgaben
identifiziert, corporate identity ist durchaus gefragt. Denn nur dann ist man
auch in der Lage, die Stärken und Schwächen, die Grenzen und die Möglichkeiten
seiner eigenen Arbeit offen zu sehen, ist man für Kooperation geeignet.
Kooperation heißt, sich zu
beraten, wie man Sozialpsychiatrie als Gemeinschaftsaufgabe realisiert und wie
man die allenthalben gegebenen Schwachpunkte, wenn man sie denn offengelegt
hat, gemeinsam bearbeiten kann. Vernetzung heißt, gemeinsame Aufgabenprofile
zu erarbeiten und sie dann gemeinsam zu präsentieren, um nicht nur im Unverbindlichen
zu bleiben. Und die Wege dahin, ich habe es schon gesagt, müssen von vornherein
an Qualitätskriterien orientiert sein, denn nur über Qualität werden wir
glaubwürdig und für Dritte in unserem Handeln nachvollziehbar. Dabei ist die Begrifflichkeit
der Versorgungsforschung durchaus hilfreich. Die nachfolgende Darstellung rekapituliert sie. Es sind geläufige
Begrifflichkeiten: Strukturqualität, Prozeßqualität und Ergebnisqualität.
Die Abbildung orientiert sich an den Fragen des Alltags. Was muß gemacht
werden? Wer muß es tun? Was muß dabei herauskommen und wer muß es bezahlen?
|
Vernetzungsprogramm Was muß gemacht
werden? Strukturqualität Ressourcenbereitstellung Angemessenheit
struktureller und
personeller Therapie- voraussetzungen Wer muß es machen? Prozeßqualität Ressourcenbündelung Angemessenheit
thera- peutischer
Intervention Was muß herauskommen? Ergebnisqualität Ressourcenoptimierung Erreichen
therapeutischer Ziele Wer muß es bezahlen? Wirtschaftlichkeit Ressourcenbewährung möglichst
viel Nutzen bei
möglichst geringem Mitteleinsatz
|
Aus dem bislang Ausgeführten
ergeben sich Konsequenzen für die Ressourcennutzung. Die erforderliche Versorgungsqualität
hängt an folgenden Voraussetzungen: Die Ressourcen müssen bündelbar sein, damit
auch personenzentrierte Hilfeansätze durchführbar sind. Die Ressourcenbesitzer
müssen sich gemeinsam auf den Weg machen, um die Defizite zu beseitigen und
dabei den Maßgaben zur Stabilisierung des Sozialpsychiatrischen Verbunds entsprechen:
Ressourcenoptimierung ist gefragt. Diese muß auch den Kostenträgern gegenüber
gewährleistet werden. Nur dann kann man das, was im Gesetz steht und wofür die
Kostenträger auch finanzierungsverpflichtet sind, für psychisch Kranke ausschöpfen.
Nun kann man natürlich mit der
Qualitätssicherung auch ein Spiel treiben. Und dieses Spiel verbirgt sich
jetzt in der nächsten Illustration (Abbildung
4). Das Spiel heißt: Ich kann ganz viel anbieten, wenn meine Akzeptanz
bei den Betroffenen relativ gering ist. D.h., wenn ich mein Angebot relativ
hochschwellig gestalte, kann ich sagen, seht her, das alles mache ich. Weil
ich dann nicht überfordert werde. Oder, ich kann verbindliche Versorgungsverpflichtungen
eingehen, diese aber relativ abstrakt
halten, so daß ich immer noch auswählen kann, auf wen etwas zutrifft, oder
nicht.
Alles dies, meine Damen und
Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist eine Herausforderung und eine
Begründung und, wenn Sie so wollen, auch ein Plädoyer dafür, daß wir einen
Sozialpsychiatrischen Verbund brauchen und daß es mit träger- und mitarbeiteregoistischem
Schubladendenken so nicht weitergehen kann.
Nun habe ich hier auf einer
Übersicht zusammengestellt, was es so alles an Kooperationen und "Verbündeleien"
in der Psychiatrie gibt. Und ich schöpfe dabei weniger aus den Erfahrungen meiner
Geschäftsführertätigkeit hier im Landesfachbeirat Psychiatrie, sondern
daraus, daß ich schon gut zwanzig Jahre Projekte für den Bundesgesundheitsminister
im Rahmen des Modellverbunds Psychiatrie organisiere und evaluiere.
Ich möchte einfach
stichwortartig - ohne das allzu stark zu vertiefen - kurz mit Ihnen durch diese
Folie gehen (Übersicht 3).
Übersicht
3: Prototypen von Kooperation und Vernetzung
|
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ausbaufähigen Ansätzen,
Verantwortung ist zerstückelt, Kommunikation wird überbetont. |
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Trägerverantwortungsübernahme bei
administrativer Koordination |
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Versorgung: Beteiligungen weiterer
Träger sind nur als Subunternehmen möglich. |
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- zielgruppenorientiert - stadtteilorientiert |
Casemanagement,
Qualitätssicherung, Personalqualifizierung werden gemeinsam durchgeführt. |
Projektgruppen und Qualitätszirkel
müssen die Klammern bilden.
Angebotserweiterungen müssen das Ergebnis kollektiver Anstrengung sein. Die unterschiedlich weitgehenden
Aufgabenfestlegungen bestimmen die Gestaltungsfreiräume. |
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Inanspruchnahme durch ambulante
und stationäre Behandler aufgrund von Kooperationsvereinbarungen. |
Die komplementäre Versorgung wird
zur Gemeinschaftsaufgabe relevanter Träger. Die einzelnen Träger können nicht
gegeneinander ausgespielt und zu Billigangeboten veranlaßt werden. |
Wenn der Sozialpsychiatrische Verbund als Garant nur für
ein Regionalinventar einstehen muß, dann wird der erste Schritt darin
bestehen, den Besitzstand in den Kommunen aufzudecken: Aber bei dem, was vorhanden
ist, kann es nicht bleiben. In der Regel ist eine ganze Menge vorhanden. Dann
muß gefragt werden, wie verbindlich der einzelne Anbieter sein Angebot versteht
und inwieweit die Vernetzung vorangeschritten ist. Der Betroffene, der komplexe
Hilfen benötigt, die Person, der vielfältig geholfen werden muß, fällt sonst
zwischen die Stühle. Und dann wird wieder auf die Klinik zurückgegriffen,
obwohl dies nicht unbedingt der Fall sein muß. Daher ist es wichtig, die
nachfolgenden Alternativen genauer daraufhin zu prüfen, was vor Ort weiterführt.
Es gibt Möglichkeiten einer
gegliederten bausteinbezogenen Trägerverantwortlichkeit, d.h. die vorhandenen
Bausteine sind auch adressiert an bestimmte Träger und diese Träger treten
verantwortlich für das Angebot ein. Diese Verantwortlichkeit muß durch den
Sozialpsychiatrischen Verbund überprüft und gesteuert werden, denn sonst kann
es sein, daß wiederum diejenigen, auf die es ankommt, in der Luft hängen.
Der Ausgangspunkt können auch
zentrale Trägermonopole sein, unter deren Dach sich alles versammelt, damit der
Träger gut wirtschaften kann. Denn es gibt Bereiche, da gewinnt man und es
gibt Bereiche, da verliert man.
Es gibt bilaterale
Trägerverknüpfungen, in denen eben die Träger miteinander die Dinge in Ordnung
bringen. Zwei, drei, aber nicht alle. Es gibt umfassende Trägerverbünde, wo man
sich zielgruppen- und stadtteilorientiert organisiert.
Beides muß aber noch nicht der
Weisheit letzter Schluß sein, denn wenn dies nicht koordiniert wird kann zwar
eine gute wechselseitige Informationssitzungs- und Tagungskultur entstehen,
aber das personenzentrierte Hilfeprofil wird deswegen noch nicht realisiert.
Insofern muß man den Versuch
unternehmen, noch ein Stück weiterzugehen und die Reihe 6 betrachten, die
zugegebenermaßen noch nicht optimal formuliert ist, aber in die Richtung
zielt, über die wir reden, nämlich über einen funktionsbezogenen Trägerverbund
fundiert durch Kooperationsverträge. Ein Verbund, in dem gemeinsame Fallkonferenzen
möglich sind. Ein Verbund, wo man mit den Stärken wuchern kann und nicht immer
nur über die Schwächen klagt.
Ich gehe jetzt noch einmal von
der anderen Seite heran, um auch wiederum die Argumentation für die sozialpsychiatrische
Verbundsarbeit zu stärken. Wenn man miteinander sich verbündet, dann denke
ich, muß man sich auch den Anforderungen der Träger und ihrem
Selbstverständnis stellen. Wir müssen unsere Detailkenntnisse über
Trägerverhalten aktivieren. Wir leben aus unseren Erfahrungen heraus, aber
auch ein Stück weit aus unserem Ärger. Und deshalb denke ich, darf man vor
Widerständen nicht die Augen verschließen. Da und dort wird man sogar in
gleichsam therapeutischer Hinsicht mit den Widerständen etwas bewirken.
Aus diesen Erfahrungen heraus
müssen also die Maßgaben definiert werden und mit der nächsten Übersicht haben
sie genauso plakativ Vorschläge für das weitere Vorgehen.
|
Anforderungen |
Festlegungen |
Prüfkriterien |
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Regionale Zuverlässigkeit |
Definition des eigenen Versorgungsprofils |
- Umfang
und Professionalität des Angebots (angemessen und umfassend) -
Kriterien für die Auswahl der Patienten -
Flexibilität bei der Ressourcengestaltung und bei dem –einsatz |
|
Integration in ein Versorgungsnetz |
Kooperations- Vereinbarung oder –vertrag |
-
Bereitschaft zur nahtlosen Übernahme von Klienten (multiprofessionelle Kooperation) -
Akzeptanz von Maßgaben der übermittelnden Einrichtung -
Abstimmung des Hilfeprogramms auf die Anforderungen der Betroffenen und der Kooperationspartner |
|
Umfassende Ausrichtung des Hilfeansatzes |
Institutsübergreifende Patientenzentrierte Gestaltung von Versorgungs- Programmen |
-
umfassende Ermittlung der Pflege-, Behandlungs-/Rehabilitations- anamnese und -diagnose und des daraus
erwachsenden Hilfebedarfs (Assessment) -
Überprüfung der Hilfeansätze und des Hilfebedarfs in Fallkonferenzen -
Integration der verschiedenen Hilfeansätze in einen Rehabilitationsplan |
Wenn Sie so wollen, sind regionale
Zuverlässigkeiten, Integration in ein Versorgungsnetz u.a.m. Stichworte
für die therapeutischen Interventionen, um mit diesen Widerständen vor Ort
voranzukommen. Und deswegen habe ich das ein wenig anspruchsvoll als
Therapieverbund formuliert, weil mit dieser Aussage am ehesten gewährleistet
ist, daß sich auch die Therapeuten nicht drücken können, um zu einer umfassenden
Ausrichtung des Hilfeansatzes substantiell beizutragen.
Nachdem jetzt viel über
Organisation, Institution und Funktionen geredet worden ist, noch ein paar
Punkte, die die Menschen betreffen, die da handeln sollen. Welche Haltungen,
welche Positionen könnten diesem Verbund zuträglich sein, wenn wir etwas
miteinander bewirken wollen. Ich habe aufgeschrieben, mit welchen wichtigen
Kommunikationsformen wir im internen und externen Gebrauch neu umgehen lernen
sollten.
Und Sie sehen, es sind ein paar
bislang übliche Haltungen, die nur auf den Prüfstand kommen müßten. Und jeder
kann sich selber fragen, inwieweit er dazu bereit ist.
Um es auch rund zu machen, sind
auch zukunftsweisende Arbeitsansätze bei der gemeinsamen Suche nach
Verbundsregeln aufgeführt .
Mit welchen
bislang eingefahrenen Kommunikationsformen internen und externen Gebrauchs
müssen wir lernen neu umzugehen?
· Ausführliche konzeptionelle Diskussionen im edlen
Wettstreit, wer ist reformwilliger?
· Orientierung an den am schwersten zu beseitigenden
Defiziten und dadurch eine grundsätzlich negative Sichtweise.
· Nutzung von Lagerbildungen und Trägeregoismen zur
Durchsetzung singulärer Interessen (Kungeleien).
·
Strapazierung ausländischer Beispiele als
Indizienbeweise dafür, wie fortschrittlich die Welt sein kann.
·
Akzeptanz des Wirtschaftlichkeitsgebots und der
Pflicht zur Standardisierung als vermeintliches Indiz für reformunwillige
Anpassung.
Was ist
kontraproduktiv und was ist förderlich bei der gemeinsamen Suche nach Verbundsregeln?
|
Kontraprodukte |
Förderlich |
|
Rigides Beharren auf den eigenen
ggf. mühsam erworbenen Standpunkten |
Konstruktives Infragestellen der
eigenen Standpunkte im Hinblick auf das Patientenwohl als Gemeinschaftsaufgabe |
|
Hinweis auf wiederholte Kränkungen
und Mißverständnisse durch Dritte |
Gemeinsames Abarbeiten von
Aufgaben nach vorheriger Festlegung von Zielsetzungen |
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Selektion der Kommunikations- und
Kooperationspartner unter visionären Gesichtspunkten |
Einbezug von Kommunikations- und
Kooperationspartnern im Hinblick auf ein prospektives Casemanagement |
|
Verwechslung von Kommunikation und
Kooperation |
Festlegung von
Kooperationsstandards entsprechend - Muß-Komponenten - Soll-Komponenten - Kann-Komponenten |
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Betonung persönlicher Vorlieben
und Abneigungen als vermeintliche Patienteninteressen |
Verantwortliche umfassende
Hilfeplanung auf der Grundlage personenbezogener Hilfeplanung |
|
Vorauseilender Gehorsam gegenüber
restriktiven politischen Regelungen |
Vorrang der Fachlichkeit
“Patientenwohl als Paradigma” |
Im Herbst bei unserer letzten
Tagung haben wir uns gefragt: Was sind unsere Visionen? Vielleicht hierzu ein
Bild zum Abschluß:
So könnte die
Versorgungslandschaft der Zukunft aussehen (Abbildung 5). Dann gelten die Maßgaben:
- Soviel ambulant wie möglich, soviel stationär wie nötig.
- Soviel
wie möglich bei den primären Kostenträgern, Sozialhilfe nur subsidiär.
- Soviel
Behandlung wie geht, soviel Rehabilitation wie benötigt wird.
Ich danke Ihnen meine Damen und
Herren.