Sozialpsychiatrische Planungsstrategien:
Zielsetzungen und Vorgehensschritte

1.                 Grundlagen der Psychiatrieplanung in Niedersachsen

Das NPsychKG vom 16.06.97 regelt „Hilfen für Personen, die infolge einer psychischen Störung krank oder behindert sind oder gewesen sind oder bei denen Anzeichen für eine solche Krankheit oder Behinderung bestehen“ (§ 1).

Die Fachkommission Psychiatrie für Niedersachsen hat in ihrem 1993 vorgelegten Bericht den Schwerpunkt auf die Versorgung der schwerstgestörten, sog. chronisch psychisch kranken Menschen gerichtet und darauf hingewiesen, daß das NPsychKG vorrangig Regelungen für diesen Personenkreis treffen soll.

In den Bestimmungen zum Sozialpsychiatrischen Verbund fordert das NPsychKG das Zusammenwirken aller in der Versorgung des o.a. Personenkreises tätigen Einrichtung und Personen und eine Abstimmung der von ihnen angebotenen Hilfen. Der Sozialpsychiatrischen Dienst hat hier die Funktion der Koordinierung und der Geschäftsführung (§ 8).

Die Hilfen nach dem NPsychKG sollen dazu dienen, die Behandlung, Beratung, Betreuung und - falls erforderlich - auch Pflege der betroffenen Personen sicherzustellen, möglichst ihre Unabhängigkeit von fremder Unterstützung zu sichern und alle Maßnahmen gemeindenah nach der Maxime „ambulant vor stationär“ zu gestalten. Die Inanspruchnahme der notwendigen Hilfen sollte ermöglicht werden, die kommunalen Gebietskörperschaften sollen darauf hinwirken, daß sich eine entsprechende Versorgungsstruktur entwickelt (§ 6).

Damit diese Zielsetzung stets angestrebt wird, damit eine notwendige Transparenz über die sozialpsychiatrische Versorgungsstruktur in einer kommunalen Gebietskörperschaft entsteht und damit ein Abgleich über den Hilfebedarf in einer Region mit dem vorhanden Hilfeangebot erfolgen kann, hat der Sozialpsychiatrische Dienst im Benehmen mit dem Sozialpsychiatrischen Verbund einen Sozialpsychiatrischen Plan zu erstellen, der laufend fortzuschreiben ist (§ 9).

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Auftrag hat uns heute zusammengeführt.

Denn der § 40 Abs. 4 des NPsychKG vom 16.06.97 bestimmt, daß dieser Sozialpsychiatrische Plan erstmals innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes aufzustellen ist.

Wir haben also noch knapp 2 Monate Zeit!

2.                 Planungsziele

Ich zitiere noch einmal den § 9 NPsychKG:

„Der Sozialpsychiatrische Dienst erstellt im Benehmen mit dem Sozialpsychiatrischen Verbund einen Sozialpsychiatrischen Plan über den Bedarf an Hilfen und das vorhandene Angebot.“

Der Auftrag scheint klar. Die Psychiatrieplanung soll auch in einem fortlaufenden Prozeß erfolgen: „Der Sozialpsychiatrischen Plan ist laufend fortzuschreiben.“

 

Es ergeben sich nun folgende Fragen:

Wofür das alles?

Für die Schubladen des zuständigen Dezernenten?

Für den Jahresbericht des Sozialpsychiatrischer Dienstes?

Also, die erste Frage, die sich uns stellt, lautet: Was haben wir im Sozialpsychiatrischen Verbund und was haben wir im Sozialpsychiatrischen Dienst von den Mühen der Psychiatrieplanung? Oder anders: Wie können wir die Bestimmung des § 9 NPsychKG für die Entwicklung einer Gemeindepsychiatrie nutzen?

Daran knüpft sich eine zweite Frage, nämlich: Wann ist ein Psychiatrieplan ein guter Psychiatrieplan?

Ich will versuchen, für beide Fragen einige Antworten anzubieten, die uns gleichzeitig motivieren sollen, die Planungsarbeit aufzunehmen und den Sozialpsychiatrischen Verbund lebendig zu gestalten:

·        Zunächst sollte der § 9 NPsychKG uns auffordern, die örtlichen Gremien und Entscheidungsträger an ihre Verantwortung für die sozialpsychiatrische Versorgung zu erinnern. - Der Psychiatrieplan muß einfließen in eine kommunale Gesundheitsberichterstattung.

·        Die Verantwortung für die sozialpsychiatrische Versorgung obliegt aber ebenfalls den Einrichtungen und Personen, die diese Hilfen in einer Region anbieten. Der Sozialpsychiatrische Dienst soll scheinbar vorrangig diese Verantwortung übernehmen, schließlich ist er in der Pflicht der Geschäftsführung. Nur: Allein ist er mit dieser Aufgabe überfordert! Hier fordert der § 9 NPsychKG uns alle auf, diese Verantwortung im Sinne einer Gemeinschaftsaufgabe zu übernehmen. Wir sind weiter gefordert, die Konkurrenz zu beschränken und die Kooperation auszuweiten. – Der Psychiatrieplan soll Interesse an dieser Gemeinschaftsaufgabe wecken und die gemeinsame Verantwortung einfordern.

·        Der § 9 NPsychKG fordert uns auf, die Psychiatrieplanung im Prozeß zu betreiben und sie laufend fortzuschreiben. Das entlastet uns einerseits, denn wir sind nicht in der Pflicht sofort, d.h. in zwei Monaten etwas Perfektes vorzulegen. Andererseits aber soll es uns anspornen, in diesen Prozeß einzutreten und die Auseinandersetzung im Sozialpsychiatrischen Verbund lebendig zu gestalten. - Der Psychiatrieplan stößt Entwicklungsprozesse in der sozialpsychiatrischen Versorgung an.

So gesehen ist ein Psychiatrieplan dann ein guter Psychiatrieplan, wenn er „unten“ ankommt:

·        bei den Patientinnen und Patienten,

·        bei ihren Angehörigen,

·        bei den einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,

·        bei den Trägern der Anbieter und

·        bei den Leistungsträgern,

und er ist auch nur dann ein guter Psychiatrieplan, wenn er sie jeweils aktiv einbezieht in den Prozeß der Planung!

3.                 Ebenen der Planung

Diese Psychiatrieplanung braucht selbstverständlich eine praktikable Herangehensweise. Man kann nicht „ins Blaue“ planen. Planung basiert auf Orientierungsdaten.

Ich möchte Ihnen drei Planungsebenen anbieten, über die Sie sich den Vorgaben des § 9 NPsychKG nähern können. Diese Ebenen müssen nicht sofort und gleichzeitig bearbeitet werden, auch an dieser Stelle ist der Weg im Prozeß das Ziel.

3.1             Standards

Ein Plan über den Bedarf an Hilfen und das vorhandene Angebot braucht in der ersten Phase Eckdaten. Sie müssen eine Vorstellung haben, welche Angebote in welcher Größenordnung in Ihrer Region vorhanden sein sollten. Sie brauchen einen Ausgangspunkt. Der Prozeß kann diese Daten korrigieren, genauso wie er das Erreichen dieser Eckdaten steuert, nicht überall ist in der jetzigen Phase alles vorhanden.

Der Landesfachbeirat Psychiatrie hat sich hierzu vor einiger Zeit Gedanken gemacht und auf der Basis vorhandenen Materials vornehmlich aus anderen Bundesländern Anhaltszahlen für Niedersachsen entwickelt. Ich will Ihnen heute diese Anhaltszahlen vorstellen und betone nochmals, daß das nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

Anhaltszahlen für ein Standardversorgungsgebiet

 

Plätze auf 150.000 Einwohner

Plätze auf 10.000 Einwohner

Tagestätte

30

2

Kontaktstelle

40

2,7

Werkstatt für seel. Behinderte

60

4

Hilfebereich „Wohnen“

82,5

5,5

heiminterne Beschäftigung

bedarfsabhängig

 

Die 82,5 Plätze je 150.000 Einwohner im Hilfebereich „Wohnen“ sollen nach diesen Vorstellungen den Gesamtbedarf an Wohnplätzen abdecken. Wir unterscheiden nicht mehr nach einzelnen Einrichtungstypen sondern nach Funktionsbereichen, die künftig nach Betreuungsschlüsseln differenziert werden. Danach ergibt sich für Hilfebereich „Wohnen“ folgende Verteilung:

 

Betreuungsschlüssel

Anteile

Hilfebereich „Wohnen“

1 : 10

45 %

 

1 : 7

20 %

 

1 : 5

25 %

 

variabel

10 %

Eckdaten für den klinischen Bereich hat der Landesfachbeirat Psychiatrie bereits 1996 vorgelegt, Sie können das im Jahresbericht für 1996 nachlesen.

Eckdaten für den Rehabilitationsbereich sind in den einzelnen Bestimmungen für die jeweilige Rehaeinrichtung festgelegt.

3.2             Regionalinventar

Sie brauchen für Ihre Psychiatrieplanung einen Überblick über das in Ihrer Region vorhandene Angebot. Hier macht es Sinn eine Art Regionalinventar zu entwickeln, über den die notwendige Transparenz in Ihrer Versorgungsregion hergestellt werden kann.

Auch hier möchte ich Ihnen ein Muster anbieten, was ursprünglich einmal vor gut 4 Jahren im Landesfachbeirat Psychiatrie angedacht wurde, dann vor allem vom Sozialpsychiatrischen Dienst des Landkreises Hannover ausgearbeitet und u.a. bei uns in Celle angewendet wurde.

Diese Erhebungsbögen zur psychiatrischen Versorgung erfassen die Bereich der Eingliederungshilfe und der Rehabilitation. Sie sind gegliedert in die Teilbereiche Wohnen, Tagesstruktur und Arbeit und berufliche Rehabilitation:

A       Bereich Wohnen

          Betreutes Wohnen:

A 1         Einzelwohnen

Einzelwohnen bedeutet, daß ein/e Betreute/r allein oder mit anderen nicht betreuten Personen zusammenlebt.

A 2         Einzelwohnen im Verbund

Einzelwohnen im Verbund bedeutet, daß ein/e Betreute/r entweder allein oder mit anderen nicht betreuten Personen zusammenlebt, es befinden sich jedoch mehrere Einzelwohnungen in einem Gebäude.

A 3         Wohngemeinschaft

Bis zu 6 Personen in Einzel-/Doppelzimmern, die sich Sanitärbereich, Wohnzimmer, Eßraum/Küche usw. familienähnlich teilen.

A 4     Wohnheim

 

B       Bereich Tagesstrukturierung

B 1     Patientenclub

Patientenclubs organisieren zu nicht festgelegten Zeiten verschiedene Aktivitäten für die Besucher.

B 2     Kontaktstelle

Einrichtungen mit Kontaktstellenfunktion haben eine fachliche Besetzung und stehen aufgrund ihrer niedrigen Zugangsschwelle allen psychisch Kranken offen, möglichst auch an Abenden und am Wochenende.

B 3     Tagesstätte

Tagesstätten sind Einrichtungen, die bei wöchentlicher Öffnungszeit einer jeweils fest zusammengesetzten Gruppe von schwer psychisch Kranken und Behinderten längerfristig therapeutische Programme anbieten.

 

C       Bereich Arbeit und berufliche Rehabilitation

C 1     Rehabilitationseinrichtung für psychisch Kranke/Behinderte (RPK)

C 2     Firma für psychisch Kranke

C 3     Sozialer Betrieb

Soziale Betriebe im Sinne der Richtlinien sind Unternehmen und Einrichtungen oder organisatorisch selbständige Teile davon, die Güter produzieren und Dienstleistungen erbringen. Sie unterscheiden sich von anderen Betrieben dadurch, daß sie über die eigentlichen Betriebsziele hinaus grundsätzlich nur Langzeitarbeitslose beruflich qualifizieren, sozial stabilisieren und beschäftigen.

C 4     Werkstatt für seelisch Behinderte

C 5     Berufsbegleitender Dienst für Schwerbehinderte

Diese Erhebungsbögen erfragen folgende Daten, die ich Ihnen am Beispiel des Funktionsbereiches „Wohnen“ darstellen möchte:

Art der Einrichtung

Angaben zu den Bewohnern

Geschlecht

Alter

Herkunft

Diagnosen

                         davon Mehrfachdiagnosen

Leistungsprofil der Einrichtung

Hilfebereiche

durchschnittliche Verweildauer der Bewohner

Aufnahmegespräch?

Ausschlußkriterien?

nachgehende Betreuung

Kooperationsbeziehungen

                         institutionalisierte Kooperation

                         bewohnerbezogene Kooperation

Instrumente zur Sicherung der Betreuung

                         in der Einrichtung

                         durch Dritte

Mitarbeiter/innen

(differenziert nach Funktionsbereichen)

                         Qualifikation

                         Anzahl der Stellen

                         Summe Wochenarbeitszeit

                         Fachkräfte von außen

                         Finanzierung

Vertragsformen

Räumliche Bedingungen

Infrastruktur

 

Ich behaupte, daß Sie hierüber ein Regionalinventar sowohl mit quantitativer als auch in weiten Bereichen qualitativer Aussagekraft erstellen können. Spannend dürfe die gemeinsame Auswertung im Sozialpsychiatrischen Verbund allemal sein.

 

3.3             Personenzentrierte Planung

Personenzentrierung

statt

Institutionszentrierung

 

Ein Plan über den Bedarf an Hilfen ist vor allem dann ein guter Plan, wenn es gelingt im Planungsprozeß die Institutionsorientierung zugunsten der Personenzentrierung zu überwinden. Das setzt voraus, daß Sie in einen personenzentrierten Ansatz einsteigen und hier idealerweise gemeinsame Fallkonferenzen durchführen, in denen Sie in der Auseinandersetzung mit dem Klienten und mit seinen Angehörigen einen individuellen Hilfeplan erstellen und den persönlichen Hilfebedarf erheben. Die Summe dieser individuellen Hilfepläne sollte dann qualifizierte Aussagen über den Bedarf an Hilfen in Ihrer Region ermöglichen. Geeignete Instrumente für die Erfassung des individuellen Hilfebedarfs sind in den Jahren verschiedentlich vorgestellt worden. Für die gemeindepsychiatrische Arbeit wird der sog. „Integrierte Behandlungs- und Rehabilitationsplan“ (IBRP) der Aktion Psychisch Kranke favorisiert (Psychiatrie-Verlag, Psychosoziale Arbeitshilfen Nr. 11). Es versteht sich von selbst, daß das der aufwendigste und längste Weg in der Psychiatrieplanung ist. Ich will dennoch ermutigen in die individuelle Hilfeplanung einzusteigen und diesen Prozeß zu beginnen.

4.                 Auseinandersetzung unter den Beteiligte

Damit die in den oben beschriebenen Ebenen erhobenen Daten aber nicht in irgendeiner Schublade verschwinden und damit die Chance zur prozeßhaften Gestaltung der sozialpsychiatrischen Versorgung nicht ungenutzt bleibt, möchte ich dazu auffordern, Ihre Planungsdaten unter den Beteiligten weiter zu bearbeiten.

Hierbei kann es sich als sinnvoll erweisen, die Erörterung des Psychiatrieplans in verschieden Funktionsbereiche zu betreiben.

Ich möchte Ihnen folgende Bereiche anbieten:

·        Behandlung

·        Rehabilitation

·        Pflege

·        Eingliederungshilfe

In der Entwicklung des Regionalinventars sollten die vorliegenden Daten in diesen Bereichen unter folgenden Leitfragen erörtert werden:

 

·         Welche Möglichkeiten für die psychiatrische Versorgung der betroffenen Bewohner in der Region bietet mein Angebot? – Welchen Grenzen unterliegt dieses Angebot?

·         Warum biete ich diese Hilfe an?

·         Was wäre, wenn es dieses Angebot nicht gäbe?

·         Was plane ich für Entwicklung der psychiatrischen Versorgung?

·         Wie beachte ich das Gebot „ambulant vor stationär“?

·         An welcher Stelle meines Angebotes beachte ich den Vorrang der primären Leistungsträger?

·         Wie verfolge ich mit meinem Angebot den personenzentrierten Ansatz?

·         Welche Erwartungen habe ich an die Versorgungsregion?

 

Diese Liste der Leitfragen können Sie ihrem Bedarf entsprechend ändern oder ergänzen.


Daraus ergibt sich folgendes Schema:

Behandlung

Rehabilitation

Pflege

Eingliederungshilfe

Kliniker und ambulante Behandler

Ärztekonferenz

Rehaträger untereinander
bzw. in benachbarten Regionen

Pflegedienste untereinander

Pflegekonferenz

angereichert durch die Klinik

Träger der Eingliederungshilfe

Möglichkeiten und Grenzen des eigenen Angebotes

Möglichkeiten und Grenzen des eigenen Angebotes

Möglichkeiten und Grenzen des eigenen Angebotes

Möglichkeiten und Grenzen des eigenen Angebotes

Erwartungen

Erwartungen

Erwartungen

Erwartungen

adressiert an ?

5.                 Umsetzung

Die gemeinsame Bearbeitung der Planungsdaten in den Funktionsbereichen sollte in den Verbund einfließen und zur Folge haben, daß das Regionalinventar verfeinert wird, d.h. daß der Bestand der Hilfen qualifizierter beschrieben ist. Ebenso sollte die Folge sein, daß die Rollenverteilungen in der Gemeinschaftsaufgabe Sozialpsychiatrischer Verbund transparenter werden, daß Erwartungen und bestenfalls daraus resultierend Aufgaben formuliert werden können, die wiederum „Prüfaufträge“ nach sich ziehen. Kurz: Die Umsetzung der Psychiatrieplanung ist der weitere Prozeß ihrer Fortschreibung.

Ich hoffe, Sie werden dann die Notwendigkeit erkennen, eine gemeinsame Sprache und eine gemeinsame Herangehensweise zu entwickeln, damit gemeinsame Fallkonferenzen ohne Irritationen durchführbar sind und schließlich der personenzentrierte Ansatz Einzug in Ihre Versorgungsrealität halten kann. Ein Weg zu diesem Ansatz sind gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen.

Möglicherweise werden Sie auch die Notwendigkeit erkennen, ein gemeinsames Dokumentationssystem einzusetzen, damit der Vergleich Ihrer Tätigkeit und die Fortschreibung der Hilfepläne möglichst ohne Reibungsverluste möglich wird.

Meine Damen und Herren, diese zuletzt formulierte Zielsetzung geht weit über eine Gesundheitsberichterstattung hinaus. Ich wünsche uns, daß wir die scheinbare harmlose Formulierung des § 9 NPsychKG nutzen für die Gestaltung der Gemeinschaftsaufgabe ambulante psychiatrische Versorgung. Wenn hierüber auch ein gemeinsamer Prozeß in ganz Niedersachsen angestoßen wird, haben wir das Bestreben eines Landespsychiatrieplanes gleich mit eingelöst.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.