Der Sozialpsychiatrische Verbund - Motor oder Bremse
der Gemeindepsychiatrie?
Referat: Der
Sozialpsychiatrische Verbund als Instrument der Gemeindepsychiatrie (Wolfram Beins)
Meine
Damen und Herren,
in meinem Referates geht es um den Sozialpsychiatrischen Verbund.
Ich werde Ihnen den Sozialpsychiatrischen
Verbund als Instrument der Gemeindepsychiatrie darstellen und gleichzeitig
versuchen, Ihnen nahezubringen, daß
er die Gemeindepsychiatrie voran treiben kann. Das
werden sie sicher auch erwartet haben, denn schließlich habe ich in den
Empfehlungen der Fachkommission Psychiatrie den Sozialpsychiatrischen Verbund
als Zentrum der Gemeindepsychiatrie favorisiert.
Dennoch
will ich auch versuchen, die Kritik mit aufzunehmen, die unserem Vorschlag
gegenüber geäußert wurde. Insbesondere die Vertreter der Freien
Wohlfahrtspflege begegnen ja dem Sozialpsychiatrischen Verbund mit großer
Skepsis.
Zunächst
möchte ich Ihnen meine Position deutlicher machen, aus der ich den
Sozialpsychiatrischen Verbund als Instrument der Gemeindepsychiatrie
beschreibe.
Ich betrachte den Verbund nicht aus der
Sicht des Anbieters psychosozialer Hilfen, sondern aus dem Blickwinkel
desjenigen, der sich für die bedarfsgerechte Versorgung der psychisch kranken
Menschen in seiner Region verantwortlich fühlt.
Ich halte
die Verpflichtung zur Versorgung aller psychisch Kranken in einer Region für
eine wesentliche Voraussetzung jeder sozialpsychiatrischen Arbeit. Dabei
dürften diejenigen psychisch Kranken, die sich selbst nicht aktiv um Hilfe
bemühen können gegenüber anderen nicht benachteiligt werden. Um dieses zu
gewährleisten, sollte die Organisation der sozialpsychiatrischen Hilfen bei den
Bedürfnissen der Schwächsten beginnen.
Der Fokus
der Gemeindepsychiatrie muß auf die chronisch
psychisch kranken Menschen gerichtet werden. Das sind die Menschen, bei denen -
ich zitiere aus dem Bericht der Fachkommission Psychiatrie - "die
Ausprägung und/oder der chronische Verlauf der psychischen Störung dazu führen,
daß die sozialen und beruflichen, teilweise auch die
familiären Beziehungen zusammenbrechen und dadurch die Voraussetzungen für eine
Gesundung immer ungünstiger werden".
Oftmals
haben die chronisch psychisch Kranken große Schwierigkeiten, die ihrem
individuellen Bedarf entsprechenden Hilfen finanziert zu bekommen - und ebenso
haben die Hilfeanbieter große Schwierigkeiten, die von ihnen für chronisch
psychisch Kranke geleistete Arbeit honoriert zu bekommen. Das, was körperlich
kranken Menschen an Hilfen selbstverständlich zuteil wird, bleibt psychisch
Kranken oft verwehrt, weil die Kosten- und Leistungsträger sich diesen
Personenkreis als Adressat der Hilfen schlecht vorstellen können. Es bleibt
schließlich immer wieder der Sozialhilfeträger als Leistungserbringer übrig -
die damit verkoppelten Nachteile sind Ihnen bekannt. Eine Gerechtigkeit in der
Hilfeleistung muß also erst noch hergestellt werden.
Sozialpsychiatrische
Hilfen müssen zukünftig vorrangig dort gewährt werden, wo sich der
Lebensmittelpunkt der Betroffenen befindet: in der Gemeinde, das heißt im
ambulanten Feld. Das ist, ich gebe es zu, in den Kreisen der Sozialpsychiatrie
eine Binsenweisheit.
* Versorgungsverpflichtung
* Orientierung am individuellen Bedarf
* Bedarfsgerechtigkeit
* Fokus auf chronisch psychisch Kranke
* Leistungsgerechtigkeit
* Ambulante Versorgung im Zentrum der
Gemeindepsychiatrie
Es war dennoch bisher all zu verführerisch,
auf die stationäre Versorgung zu schauen. Dort schien bisher fast alles
möglich. Sämtliche Hilfen wie Behandlung, Pflege, Rehabilitation, Arbeits- und
Beschäftigungstherapie, Soziales Training usw. waren im Rahmen der
Komplexleistung durch einen einzigen Pflegesatz leistungsrechtlich abgesichert.
In der
ambulanten psychiatrischen Arbeit gibt es eine vergleichbare Komplexleistung
nicht. Hier werden die Hilfen in ihre leistungsrechtliche Zuordnung aufgesplittet, entsprechend werden die Hilfen auch
nebeneinander, oftmals unverbunden von verschiedenen Institutionen und Personen
geleistet.
Dem wollen
wir entgegenwirken durch den Sozialpsychiatrischen Verbund.
Ich nehme
an, Sie kennen alle die Grafik zum sozialpsychiatrischen Verbund, die
inzwischen im Lande Niedersachsen die Runde gemacht hat.
Das
Schaubild soll die Zusammenhänge innerhalb des Konzeptes Sozialpsychiatrischer
Verbund abbilden.
Den Rahmen
bilden die Institutionen und Körperschaften, die sich durch ihre Einrichtungen
in den Verbund einbringen:
- die
niedergelassenen Ärzte,
- die Kommune,
- die
psychiatrische Klinik,
- die Freien Träger.
Neben die
niedergelassenen Ärzte müßten neuerdings noch andere
Anbieter gestellt werden, beispielsweise
- die
privaten Pflegedienste,
- die frei praktizierenden Ergotherapeuten.
Und neben
die Freien Träger treten zunehmend auch privatwirtschaftlich orientierte
Anbieter.
Sie sehen,
die sozialpsychiatrischen Hilfen werden auf der Seite der übergeordneten
Anbieter noch vielfältiger.
Eine
weitaus stärkere Vielfalt zeigt sich in den jeweiligen Hilfsangeboten selbst,
die in diesem Schaubild nur exemplarisch aufgelistet sind. Die Darstellung
ließe sich für manche Region auch an dieser Stelle ergänzen.
* Versorgungsverpflichtung
* Orientierung am individuellen Bedarf
* Bedarfsgerechtigkeit
* Fokus auf chronisch psychisch Kranke
* Leistungsgerechtigkeit
* Ambulante Versorgung im Zentrum der Gemeindepsychiatrie
Insgesamt ist die Situation im Lande
Niedersachsen ist dadurch gekennzeichnet,
- daß in
Ballungsgebieten häufig ein Überangebot bestimmter Leistungen besteht,
- daß Konkurrenzen
hierbei manchmal nicht ausbleiben,
- daß aber mit
diesem Überangebot eine Versorgungsverpflichtung im Sinne einer
bedarfsgerechten Versorgung auch der chronisch psychisch Kranken nicht erreicht
wird.
Demgegenüber
fehlen fast alle Leistungen in ländlichen Regionen, so daß
hier die Versorgung der chronisch psychisch Kranken schon gar nicht möglich
ist.
Ein
Überangebot und sogar Konkurrenzsituationen auf der einen Seite und eklatante
Versorgungslücken auf der anderen Seite haben zur Folge
- daß eine Vollversorgung trotz Versorgungspflichten nicht
stattfindet,
- daß eine Bedarfsgerechtigkeit nicht möglich ist,
- daß die chronisch
psychisch Kranken vernachlässigt werden.
Bei
alledem dominiert eine Orientierung auf die Einrichtung, anstatt auf die
Versorgungsbedürfnisse der Betroffenen, denn in unserem gewachsenen
außerklinischen psychiatrischen Betreuungssystem werden die Hilfen institutionsorientiert und nicht orientiert am
individuellen Hilfebedarf der Klienten angeboten. Pflegesatzregelungen
bestimmen über die Regelfinanzierung das Angebot von der Seite der
Hilfeeinrichtungen, wobei sich der psychisch kranke Hilfesuchende auf eine
vordefinierte institutionelle Hilfe auszurichten hat. So besteht z.B. im
Wohnbereich das Angebot aus dem Übergangsheim, dem Dauerwohnheim, der
Wohngemeinschaft, dem Betreuten Einzelwohnen usw. Eine Veränderung des
Hilfeerfordernisses muß damit immer eine Veränderung
der Wohnsituation nach sich ziehen. Der Kranke hat sich der Institution
anzupassen.
Die Folgen
dieser Praxis sind zum einen, daß bei fehlender
geeigneter Einrichtung der eigentliche Hilfebedarf des psychisch Kranken
umdefiniert und für das vorhandene Angebot passend gemacht wird. Zum anderen
bedeutet ein Wechsel der Institutionen für den psychisch Kranken immer eine
fremdbestimmte Entwurzelung und den Abbruch der sozialen und der
Betreuungsbeziehung. Rückschläge in der Entwicklung und Gesundung sind damit
vorprogrammiert.
Das System
der institutionsorientierten Hilfen erweist sich
zunehmend als kontraproduktiv. Es nützt allenfalls den Trägern dieser
Einrichtungen, die wenig Flexibilität zeigen müssen und auf gesicherte
Finanzierung bauen können.
Auf der
anderen Seite ziehen sich die zuständigen Leistungsträger aus der Verantwortung
indem sie
- eine
Zuständigkeit leugnen,
- konkurrierende
Anbieter ausspielen und Wirtschaftlichkeit mit schlechter Qualität vereinbaren,
- bisher fehlende Hilfen nicht aufbauen
helfen, weil es doch vorher ohne diese Hilfen auch irgendwie ging.
Damit
werden alle Anstrengungen wieder auf die psychiatrische Klinik zurückgeführt,
indem sie scheinbar allein für die Versorgung der Schwächsten unter den
psychisch Kranken übrig bleibt.
Doch auch
von dieser Seite sind problemlose Lösungen nicht mehr zu erwarten. Die vorhin
genannte Komplexleistung gibt es inzwischen so auch nicht mehr. Seitdem der
Medizinische Dienst der Krankenkassen die psychiatrischen Kliniken überprüft
und die sogenannten Pflegefälle von den
Behandlungsfällen trennt, bleiben viele chronisch psychisch Kranke auf der
Strecke. Parallel gelingt es kaum, Teile der Klinik als Heim zu betreiben - der
Pflegesatz ist schlicht nicht wirtschaftlich genug.
Das ist
andererseits auch gut so, denn es zwingt zur Auseinandersetzung mit neuen
Versorgungskonzepten.
In Zeiten knapper Kassen erscheint eine
reine Addition von Einrichtungen und Hilfen unmöglich. Es ließe sich überdies
auch nicht fachlich seriös rechtfertigen.
Eine
Lösung dürfte nur im Rahmen von Verbundkonzepten zu finden sein, wie sie in der
Grafik zum Sozialpsychiatrischen Verbund exemplarisch dargestellt sind.
Hiermit
ließe sich hemmende Konkurrenz vermeiden.
Vor allem
aber ließe sich die Forderung nach der Versorgungspflicht für chronisch
psychisch kranke Menschen erfüllen, wenn nämlich der Verbund dazu auffordert, daß
- Sozialarbeiter und andere
Betreuungspersonen die Zuständigkeit für prognostisch ungünstige Klienten nicht loswerden, sondern diese als betreuerische und konzeptionelle Herausforderung sehen;
- freie Träger sich die Aufgaben nicht nach eigenen Prioritäten
"frei" wählen, sondern sich in die regionale Versorgungsverpflichtung
einbeziehen lassen;
- Kostenträger sich nicht mit niedrigen Kosten für eine minimale Versorgung engagieren,
sondern im Rahmen langfristiger Planungen Dienste und Einrichtungen für eine
bedarfsgerechte Arbeit ausstatten;
- Städte und Kreise ihre Öffentlichkeit nicht vor eventuell auffälligen und
manchmal störenden Personen bewahren, sondern Anstrengungen unternehmen, diese
zu integrieren.
Mit dem
Verbundkonzept sind also auch die Kosten- und Leistungsträger herausgefordert,
indem sie auf ihre Zuständigkeit verpflichtet werden und gemeinsam die
Leistungen der Hilfen abstimmen sollen.
Ich gebe
zu, daß dieses eine der größten Herausforderungen
darstellt. - Nur, je mehr die Einrichtungen des Verbundes koordiniert und
abgestimmt ihre Hilfen organisieren, um so mehr muß
sich auch die Seite der Leistungsträger bewegen.
Wer wirft
nun den ersten Stein, damit die Idee Kreise zieht?
Wer
übernimmt die Federführung in diesem Konzept?
Wir haben
diese Rolle der Kommune zugedacht. Und hier kommt der kommunalen
psychiatrischen Facheinrichtung, dem Sozialpsychiatrischen Dienst, den es ja in
jeder kommunalen Gebietskörperschaft in Niedersachsen gibt, eine zentrale Rolle
zu.
Der
Sozialpsychiatrische Dienst sollte in enger Abstimmung mit dem zuständigen
Dezernenten den Verbund initiieren und koordinieren.
Die
Kommune, also der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, hat eine Verpflichtung,
im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge für alle Bürger zu sorgen. Dazu
gehören auch die Hilfen für Behinderte und Benachteiligte. Als örtlicher
Sozialhilfeträger ist die Kommune hier auch Leistungsträger. Daneben werden die
Kommunen im übertragenen Wirkungskreis vom Land angehalten, speziell ambulante
sozialpsychiatrische Hilfen vorzuhalten. Dieses regelt das Niedersächsische PsychKG. Aus diesem Grunde hat die Fachkommission
Psychiatrie vorgeschlagen, die Bildung des Verbundes und seine Koordination
durch den Sozialpsychiatrischen Dienst in die Novelle des Nds. PsychKG einzuarbeiten.
Ich weiß, daß dieser Vorschlag sehr umstritten ist. Ich werde später
noch darauf eingehen.
Wie kann
nun so ein Sozialpsychiatrischer Verbund praktisch wirken?
Was
bedeutet dabei die Orientierung am Bedarf des Klienten?
Ich möchte
dieses an einigen Praxisfeldern erläutern.
1.
Praxisfeld: Enthospitalisierung
Herr
Holler hat Ihnen dargelegt, daß der Landesfachbeirat
Psychiatrie eine Konzeption zur Enthospitalisierung
von Patientinnen und Patienten des Klinikums Wahrendorff
erarbeitet. Dieser Prozeß der Enthospitalisierung
wird in enger Abstimmung mit den beteiligen Kommunen, dem Klinikum selbst und
mit dem Land als zentraler Kostenträger entwickelt.
Wir haben
es hier also bereits im Vorfeld mit einem Verbund der
Beteiligen zu tun.
Nach einer
ersten Phase der Festlegung eines Rahmenkonzeptes soll nun damit begonnen
werden, die Bedarfslage des einzelnen Patienten, der
einzelnen Patientin zu erheben.
Konkret
werden Gespräche geführt zwischen Vertretern der kommunalen psychiatrischen
Versorgung und den zuständigen Mitarbeitern des Klinikums. Weiterhin sollen die
einzelnen Patientinnen und Patienten befragt werden und soweit dieses
erforderlich ist die Angehörigen und Betreuer mit einbezogen werden. Es soll
darum gehen, für jeden einzelnen festzustellen, in welchen Bereichen
Unterstützungsbedarf besteht.
Auf der
Grundlage dieser Feststellungen ließe sich ein individueller Hilfeplan
erstellen, der dann in Form eines Case-Managements
für jeden einzelnen zu koordinieren wäre. Wer im Einzelfall das Case-Management übernimmt, muß
sich in diesem Hilfeplan herausprägen.
Gleichzeitig
liefert die Zusammenschau der einzelnen Feststellungen eine Orientierung
darüber, welche Hilfen zusammen in einer Region benötigt werden. Hierüber
hätten sich dann die unterschiedlichen Träger und Hilfeanbieter zu
verständigen, damit dann auf der Grundlage von verbindlichen Regelungen,
möglichst in Form von Versorgungsverträgen, miteinander verbundene Hilfen
vorgehalten werden können.
Dieser
Hilfebedarf wird sich prozeßhaft verändern. Darum muß neben dem Case-Management
auch eine übergeordnete Koordination erfolgen. Hier wäre dann der jeweilige
Sozialpsychiatrische Dienst gefragt.
2.
Praxisfeld: Psychiatrische Pflege
Der
Landesfachbeirat Psychiatrie hat Orientierungen zur psychiatrischen Pflege
erarbeitet, Herr Holler hat auch darauf hingewiesen.
Wir haben
hier wichtige Impulse aus der Arbeit der Kommission Personalbemessung im
komplementären Bereich übernommen.
Nach unserem
Verständnis ist die Grundlage der psychiatrischen Pflege die Alltagssituation
des psychisch kranken Menschen und seine Beeinträchtigung in den
lebenspraktischen Fähigkeiten (Alltagsfähigkeiten).
Unter der
besonderen Berücksichtigung der psychiatrischen Krankheitsbilder muß sich psychiatrische Pflege mit
- Kontaktstörungen
- Antriebsstörungen
- sozialem
Rückzug
- Affektstörungen
- krankheitsbedingtem gestörtem Sozialverhalten
- mißtrauischer Grundhaltung
auseinandersetzen.
Durch
diese Beeinträchtigungen ist der Klient darauf angewiesen, daß
die Pflegeperson
- ihm
entgegenkommt,
- sich
Zeit nimmt,
- eine
vertrauensvolle Atmosphäre schafft,
- Verläßlichkeit bietet,
- Sicherheit
vermittelt,
- sich
einfühlen kann,
- Grenzen
setzen kann,
- Strukturen
bietet,
- Kontinuität in der Beziehung wahrt.
So kann
sich eine Beziehung entwickeln, die der Klient als ihm gemäß, verläßlich, berechenbar und somit tragfähig erlebt
(Bezugspflege).
Auf der
Basis dieser Grundsätze ereignet sich psychiatrische Pflege in folgenden
Bereichen:
1. Unterstützung bei der Alltagsbewältigung,
bzw. Training zur Alltagsbewältigung bezüglich
- Ernährung
- Körperpflege
- Umgang
mit Geld
- Wohnraumgestaltung
und Reinigung
- Persönliche
Interessen und Teilhabe an Veranstaltungen
- Körperliche Aktivitäten
2. Unterstützung bei der Tagesstrukturierung und
bei der Eingliederung in den Arbeitsbereich
- Arbeiten
(einschließlich Zuverdienst, Ausbildungs- und
Umschulungsmaßnahmen)
- Motivation und Anleitung zur Tagesstruktur
im Wohnbereich
3. Unterstützung bei der Aufnahme und Gestaltung
sozialer Beziehungen
- im
engeren Wohn- und Lebensbereich
- in
der Partnerschaft und in der Familie
- im
Außenbereich
- in der Teilhabe am Leben in der
Gemeinschaft
4. Beobachtung, Einschätzung der Befindlichkeit,
Stützung bzw. Krisenintervention
- bei
der Bewältigung der psychischen Erkrankung und Behinderung
- bei
der Verminderung störenden, gefährdenden Verhaltens
- bei
der Bewältigung körperlicher Erkrankungen und Behinderungen
- bei
der Inanspruchnahme psychiatrischer und sonstiger medizinischer Hilfen
- bei der Inanspruchnahme sozialer Dienste
und Einrichtungen
In allen
Bereichen wird der Grad der Unterstützung in vier Stufen festgelegt, etwa in
folgender Einteilung
1. Information, Beratung
2. Motivation und individuelle Anleitung
3. begleitende Unterstützung
4. Übernahme der Verrichtung
Für alle
Bereiche läßt sich anhand der vier
Unterstützungsgrade der individuelle Hilfebedarf feststellen und die entsprechende
Unterstützung individuell angemessen organisieren.
Hierbei muß auch berücksichtigt werden, welche Pflegeperson für die
jeweilige Hilfe besonders geeignet erscheint. Gewachsene Beziehungen sollten
für den Prozeß der Hilfen genutzt werden.
Ich möchte
Ihnen hier zeigen, in welchen ambulanten Einrichtungen insbesondere in unserem
Schaubild Inhalte psychiatrischer Pflege geleistet werden würden.
Hierbei wird deutlich, daß
eine Verständigung darüber
wer leistet
was
(welche Inhalte)
wer leistet
wo
(welche Region)
wer leistet
was wo
(welche Inhalte in welcher Region)
wer leistet
was wo mit wem
(welche Inhalte in welcher Region mit welcher Zielgruppe)
durchaus sinnvoll erscheint.
Weiterhin wird bei der Betrachtung der
unterschiedlichen Leistungen der psychiatrischen Pflege, die in den
unterschiedlichen Einrichtungen erbracht werden, deutlich, daß
psychiatrische Pflege nach unserer Definition
- von Einrichtungen geleistet wird, die nicht
Pflegeeinrichtungen sind und
- von Berufsgruppen geleistet wird, die nicht
Pflegeberufe sind (bspw. Sozialarbeit).
Es spricht
vieles dafür, daß diese Leistungen auch als das
bezeichnet werden, was sie sind: als psychiatrische Pflege.
Damit wird
nicht nur die Komplexität sozialpsychiatrischer Hilfen kenntlich gemacht (vgl.
Komplexleistung), es wird auch ein Hinweis auf den für diese Leistung der
psychiatrischen Pflege zuständigen Kostenträger gegeben. Wir werden uns hier
mit den Krankenkassen und demnächst auch mit den Pflegekassen auseinandersetzen
müssen.
Aus diesem
Grund hat der Landesfachbeirat Psychiatrie auch erste Gespräche mit dem Medizinische Dienst der Krankenkassen aufgenommen, damit
unsere Definition von psychiatrischer Pflege bei der Zuordnung der jeweiligen
Hilfen herangezogen werden kann.
3.
Praxisbeispiel: Wohnen im Verbund
Bei diesem
Beispiel habe ich mich wieder an den Vorschlägen der Kommission Personlabemessung für den Komplementären Bereich
orientiert. Diese Kommission hat ein auf den ersten Blick radikal neues Konzept
zum Hilfebaustein Wohnen vorgelegt, welches als Verbundkonzept hervorragend als
Bestandteil des Sozialpsychiatrischen Verbundes dienen kann.
Bei dem
Organisationsmodell Wohnen im Verbund werden die traditionellen Einrichtungstypen
aufgelöst und "funktionalen Einheiten" zugewiesen. Eine
Unterscheidung zwischen dem Übergangsheim, dem Dauerwohnheim, der
Wohngemeinschaft, dem Betreuten Einzelwohnen usw. wird nicht mehr getroffen.
Alles
spielt sich innerhalb einer Stadt oder eines Stadtteiles ab. Die Umgebung
besteht aus einem normalen Wohngebiet. Im Zentrum des Wohn-Verbundes befindet sich eine "Kerneinheit" und ein
"Service-Zentrum". In diesen beiden miteinander verkoppelten
Bereichen sind immer Mitarbeiter anwesend. Im Service-Zentrum können sich
Bewohner Hilfen holen, die sie nicht selbst bewältigen können (z.B. am
Mittagessen teilnehmen, mit Hilfe Wäsche waschen, zum Beratungsgespräch gehen,
an einer Gruppe teilnehmen). In der Kerneinheit leben die Bewohner in kleinen
Wohneinheiten, die die ständige Anwesenheit eines Mitarbeiters benötigen,
einschließlich Nachtbereitschaften.
Um dieses
Zentrum herum gruppieren sich verschiedene andere Wohnformen. Dieses können
Einzelwohnungen sein, Kleinwohngruppen oder das Wohnen in der Familie.
Alle
Wohnformen werden von einem gemeinsamen Betreuungsteam
betreut. Außerhalb der Kerneinheit erfolgt die Betreuung als nachgehende
Arbeit. In der Kerneinheit und im Service-Zentrum bilden die dort anwesenden
Mitarbeiter einen Hintergrunddienst, dessen zentrale Aufgabe ist,
Krisenintervention und aktuelle Beratungen für alle Bewohner des
Wohnverbundsystems zu gewährleisten. Während des Anwesenheitszeitraumes können
selbstverständlich auch andere Aufgaben erledigt werden.
Die
räumliche Zuordnung von Wohnungen und Hilfezentrum muß
in Abhängigkeit von der ggf. krankheitsbedingt
unterschiedlichen Mobilität und Aktivität entsprechend gestaltet werden. Bei schwer beeinträchtigten Bewohner sollten die Wohnungen
und das Hilfezentrum mit kurzen Wegen unter einem Dach oder auf einem
zusammenhängenden Grundstück verbunden sein. Z.B. bei körperlicher Krankheit
oder Behinderung, bei stark verminderter Aktivität, bei Angst vor Alleinsein,
bei unsicherer Orientierung, bei wiederholt eigenverantwortlich nicht genügend
gesteuertem Verhalten oder bei selbst- und fremdgefährdendem
Verhalten.
"Je
größer die Mobilität und Selbständigkeit, umso größer können Distanzen werden,
d.h. die Wohnungen können fußläufig oder im Nahverkehrsbereich zu erreichen
sein. Wenn bei einer Person mit bisher geringem Betreuungsbedarf dieser
zunimmt, so kann entweder die zugehende Betreuung intensiviert werden oder es
können externe Hilfen zusätzlich in Anspruch genommen werden, damit der
Betreute in seiner vertrauten Umgebung bleiben kann. Wenn das nicht oder nicht
lange genug realisierbar ist, kann die zu betreuende Person in eine Wohneinheit
näher am Hilfezentrum umziehen. Dann wechselt sie zwar die Räume, aber die
sozialen und betreuenden Beziehungen bleiben weitgehend erhalten"
(Kommission Personalbemessung im komplementären Bereich 1993, S. 16).
Die
Verbundlösung ermöglicht eine am individuellen Bedarf orientierte
Unterstützung, bei der die Bezugspersonen konstant bleiben können.
Sinnvoll
wäre es, den Wohnverbund unter dem Dach eines
Trägers zu organisieren. Es ist aber durchaus möglich, auch einen Verbund
unter mehreren Trägern zu schaffen, wenn Kompetenzen und Zuständigkeiten klar
geregelt sind.
4.
Praxisbeispiel: Suchtkrankenhilfe
In seiner
Analyse zur "Struktur und Dynamik der Suchtkrankenversorgung in der
Bundesrepublik Deutschland hat Günter Wienberg
folgende Situation beschrieben:
Behandlungsbedürftig
Suchtkranke tauchen in drei relativ voneinander abgegrenzten Hilfesystemen auf
1. in der "Randzone", das ist die
traditionelle Trias Beratungs- und Behandlungsstelle - Fachklinik - Selbsthilfe
2. in der "Kernzone", das ist die
psychosoziale und psychiatrische Basisversorgung mit Pflichtversorgung
3. in der "Dunkelzone", das ist die
medizinische Basisversorgung durch niedergelassene Ärzte und
Allgemeinkrankenhäuser.
Ausgehend
von der durch epidemiologische Studien bestätigten Feststellung, daß durchschnittlich 4% der Gesamtbevölkerung unter behandlungsbedürftiger Alkohol-
und/oder Medikamentenabhängigkeit leiden (sog. illegale Drogen sind hier nicht
berücksichtigt), versucht Wienberg
eine Verteilung dieser 4%, das sind immerhin 2,5 Mio. Menschen im Gebiet der
alten Bundesländer, auf die drei Hilfssysteme vorzunehmen:
Danach werden die 2,5 Mio.
Abhängigkeitskranken
- zu 0,82%
durch Fachkliniken,
- zu 4,7%
durch Beratungs- und
Behandlungsstellen,
- zu 4,4%
durch Sozialpsychiatrische Dienste,
- zu 2,5%
durch die stationäre Psychiatrie,
- zu 24% durch
Allgemeinkrankenhäuser und
- zu 70% durch
niedergelassene Ärzte erreicht.
Diese Analyse legt zwingend nahe, daß eine stärkere Vernetzung zwischen den unterschiedlichen
Hilfesystemen erreicht werden muß, und daß insbesondere die Hilfen für die chronisch mehrfach
geschädigten Abhängigkeitskranken verbessert werden müssen. Ebenso müssen die
Kranken mit einer sogenannten Doppeldiagnose, also
Suchtmittelabhängigkeit und Psychose, zukünftig angemessener versorgt werden.
Auch die
Suchtkrankenhilfe sollte den Fokus auf die Schwächsten richten.
Das Abstinenzparadigma dürfte aus
dieser Perspektive der Versorgungsverpflichtung wesentlich an Bedeutung
verlieren. Vielmehr müßte die Hierarchie der
Zielperspektiven nach Schwoon, die
von Körkel noch einmal
differenzierter abgewandelt wurden, in den Mittelpunkt rücken:
Sicherung des Überlebens
Sicherung
des möglichst gesunden Überlebens
Reduzierung
der Trinkmenge und der Trinkexzesse
Verlängerung
der alkoholfreien Perioden
Dauerhafte
Abstinenz
Lebensgestaltung
und -bewältigung in Zufriedenheit
Dabei erhebt sich wieder einmal die Frage
wer leistet was
(welche Inhalte)
wer leistet wo
(welche Region)
wer leistet was wo
(welche Inhalte in welcher Region)
wer leistet was wo mit wem
(welche Inhalte in welcher Region mit
welcher Zielgruppe)
Hierbei sind über den klassischen
Sozialpsychiatrischen Verbund hinaus Verbindungslinien zu weiteren
Hilfesystemen zu knüpfen, die in der folgenden Grafik des Sozialpsychiatrischen
Verbundes wiederum exemplarisch dargestellt werden.
Die
Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren hat diese Problematik in ihrer
diesjährigen Fachkonferenz, die Anfang November in Osnabrück unter dem Titel
"Hilfesysteme im Wandel -Individuum-Institution-Vernetzung"
stattfand, aufgegriffen. Man darf erwarten, daß die
Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren das Thema "Verbundsysteme und
Vernetzung" in einem neuen Rahmenkonzept für die Suchtkrankenhilfe
festschreiben wird.
Die Beispiele zeigen: Es gibt viele gute
Gründe für die Errichtung eines Sozialpsychiatrischen Verbundes.
Dennoch
gibt es Hemmnisse und Widerstände. Es hat den Anschein, als ständen hier
Einzelinteressen im Wege.
Es ist
jedoch unbestritten: Der Sozialpsychiatrische Verbund kann nur als
Gemeinschaftsaufgabe gelingen.
Dabei wird
ein hohes Maß an Kooperation gefordert.
Kooperation
bedeutet allerdings niemals, daß eine Optimierung von
Einzelinteressen erreicht werden kann.
Mit anderen Worten: Die Beteiligung am
Verbund fordert von jedem Teilnehmer auch die Aufgabe von eigenen Interessen
und Positionen.
Hier
erhebt sich Widerstand.
Vertreter der Suchtkrankenhilfe pflegen
ihr Hilfesystem als ein eigenes, in sich weiter zu
entwickelndes System. Dabei ist ein gewisser elitärer Anspruch erkennbar, der
die Abgrenzung zu anderen Hilfesystemen insbesondere der Psychiatrie
rechtfertigt. Es entsteht der Eindruck als wäre das traditionelle System der
Suchtkrankenhilfe zuständig für die motivierten Klienten, die den Schritt in
die dauerhafte Abstinenz anstreben. Die chronisch Suchtkranken, die mehrfachgeschädigten Abhängigkeitskranken, die Kranken mit
einer Doppeldiagnose bleiben bei diesem System außen vor, sie werden schnell
dem sozialpsychiatrischen Hilfesystem zugewiesen und dort eher nur notfallmäßig
versorgt. Eine Kooperation zwischen den beiden Hilfesystemen wird von Seiten
der Suchtkrankenhilfe in der Regel nicht angestrebt.
Unter dem
Gesichtspunkt der knappen Ressourcen wird jedoch eine Verbindung zwischen der
Suchtkrankenhilfe und der sozialpsychiatrischen Versorgung notwendig. Es muß erreicht werden, daß
diejenigen Klienten, die eine hohe Behandlungsmotivation mitbringen und die in
der Mehrzahl die versicherungsrechtlichen Voraussetzung für eine
Leistungsgewährung durch den Rentenversicherungsträger haben, auch von diesem
eine ambulante Rehabilitation finanziert bekommen. Die zwischen den Verbänden
der Suchtkrankenhilfe und den Rentenversicherungsträgern sowie den Krankenkenkassen getroffene Empfehlungsvereinbarung Reha ambulant schafft hierfür die notwendige Basis.
Die auf
der Grundlage von Landesrichtlinien und kommunalen Leistungen erbrachten
Finanzierungen sollten zunehmend auch die Hilfen für chronisch Suchtkranke
absichern. Dies gelingt aber nur im Rahmen einer zwischen Suchtkrankenhilfe und
Sozialpsychiatrie verbundenen Beratung, Behandlung und Betreuung aller Suchtkranker.
Vertreter der Freien Wohlfahrtspflege votieren
vehement gegen den Sozialpsychiatrischen Verbund indem sie feststellen, daß freie Träger aufgrund eigenständigen Rechts arbeiten
und nicht aufgrund einer übernommenen Zuständigkeitsverpflichtung. Die
Einrichtung eines Sozialpsychiatrischen Verbundes wird von ihnen abgelehnt,
insbesondere weil sie mit der Koordination des Verbundes durch den
Sozialpsychiatrischen Dienst eine staatliche Steuerung und Kontrolle fürchten.
Das Konzept einer Versorgungsverpflichtung widerspricht den Grundsätzen freier
Träger. Immerhin widersprechen sie nicht grundsätzlich der Notwendigkeit von
Koordination.
Es hat den
Anschein als würden seitens der Freien Wohlfahrtspflege verbindliche Regelungen
für die Versorgung der chronisch psychisch Kranken nicht inhaltlich, wohl aber
aus prinzipiellen Erwägungen abgelehnt. Offensichtlich wird ein Streit zwischen
der Freien Wohlfahrtspflege und dem überörtlichen Sozialhilfeträger über die
angemessene Pflegesatzgestaltung in ihren Einrichtungen für seelisch Behinderte
auf den Sozialpsychiatrischen Verbund übertragen. (So ließe sich jedenfalls
eine Stellungnahme der Freien Wohlfahrtspflege zum Bericht der Fachkommission
Psychiatrie interpretieren).
Die
Chancen, die in einem ausbaufähigen Konzept der Gemeindepsychiatrie liegen, scheinen
dabei gar nicht ausreichend ausgelotet worden zu sein. Es muß
neuerdings befürchtet werden, daß der Freien
Wohlfahrtspflege in diesem Feld eine Konkurrenz durch private Anbieter droht,
die sich hier weitaus flexibler zeigen. Inwieweit Private allerdings auch eine
konkurrenzfähige Qualität zu bieten haben, bedarf einer besonderen Prüfung.
Bemerkenswert
in diesem Zusammenhang ist überdies, daß Träger der
Freien Wohlfahrtspflege in anderen Bundesländern weniger Probleme haben, sich
in eine Pflichtversorgung einbinden zu lassen. Gute Beispiele dafür finden sich
z.B. in Bremen, Baden Württemberg und Nordrhein-Westfalen.
Vertreter von Trägervereinen, die der
Freien Wohlfahrtspflege angehören, begrüßen in der Regel die verbindliche
Beteiligung in einer Versorgungsverpflichtung. Sie äußern aber erhebliche
Bedenken gegen eine Koordination durch den Sozialpsychiatrischen Dienst in
ihrer Kommune. Versorgungsverträge geben ihnen eine Sicherheit in ihrer
Existenz. Trägervereine sind überdies in hohem Maße an einer bedarfsgerechten
Versorgung der chronisch psychisch Kranken interessiert und zeigen dabei ein
großes Engagement. Sie erleben hier eher den Sozialpsychiatrischen Dienst
als Bremse der Gemeindepsychiatrie und begründen damit ihre Skepsis gegenüber
dem Sozialpsychiatrischen Verbund.
Den
Trägervereinen sollte viel mehr Mut gemacht werden, ihr Engagement
beizubehalten und es weiter machtvoll einzusetzen, damit gerade in einem
Sozialpsychiatrischen Verbund ein zaghafter Sozialpsychiatrischer Dienst
herausgefordert wird.
Vertreter Sozialpsychiatrischer Dienste fürchten
durch den Sozialpsychiatrischen Verbund eine Mehrbelastung und eine nicht zu
bewältigende neue Aufgabe. Unter Hinweis auf eine ohnehin schon bestehende
Überbelastung werden die Chancen zu einer gemeinsamen Betreuungsarbeit
in der Kooperation mit anderen Hilfseinrichtungen viel zu oft nicht
aufgenommen, obwohl doch damit eine Entlastung verbunden wäre.
Dabei
dienen die absichernden Bestimmungen des BAT und die Segnungen des öffentlichen
Dienstes häufig als Argument für eine mangelnde Flexibilität. Sicher bremst
hier und dort auch die starre Struktur einer Gesundheitsverwaltung das
Engagement einzelner Mitarbeiter. Gleichwohl kann man sich in der relativ
sicheren Position eines kommunalen Angestellten gut einrichten. Neue Aufgaben
führen eben immer zu Verunsicherungen.
Meine Damen und Herren, der
Sozialpsychiatrische Verbund bietet die Chance zu einer Aufwertung ambulanter
sozialpsychiatrischer Arbeit.
Er bietet
weiter die Grundlage für eine bedarfsgerechte psychiatrische Versorgung
insbesondere der chronisch psychisch kranken Menschen.
Und er ist
gleichzeitig eine Herausforderung für alle Beteiligten, die allerdings
aufgefordert sind, liebgewonnene und vermeintlich
sichere Positionen und Interessen überprüfen zu müssen.
Letztendlich
darf nicht übersehen werden, daß leere Kassen -
wollen wir nicht den Rückschritt einschlagen - neue Konzepte provozieren.
Der
Sozialpsychiatrische Verbund ist ein neues Konzept, das die Gemeindepsychiatrie
vorwärts bringen kann.
Ich danke
für ihre Aufmerksamkeit.
Literatur
Körkel, J. u. Kruse,
G.: Mit dem Rückfall leben. Abstinenz als Allheilmittel? Bonn:
Psychiatrie-Verlag 1993.
Kommission
Personalbemessung im komplementären Bereich, Arbeitsunterlagen zur 3. Sitzung.
Unveröffentlichtes Manuskript 1993.
Niedersächsisches
Sozialministerium (Hrsg.): Empfehlungen zur Verbesserung der psychiatrischen
Versorgung in Niedersachsen. Bericht der Fachkommission Psychiatrie. Hannover:
Eigenverlag, 1993
Schwoon, D.R. u. Krausz,
M.:Psychiatrie und Sucht. Anmerkungen zu einem
zwiespältigen Verhältnis. In: D.R. Schwoon
u. M. Krausz (Hrsg.):
Suchtkranke. Die ungeliebten Kinder der Psychiatrie. Stuttgart. Enke 1990, S. 3
- 15.
Wienberg, G.: Struktur und
Dynamik der Suchtkrankenversorgung in der Bundesrepublik - einVersuch,
die Realität vollständig wahrzunehmen. In: Wienberg,
G. (Hrsg.): Die vergessene Mehrheit: zur Realität der Versorgung alkohol- und
medikamentenabhängiger Menschen. Bonn: Psychiatrie-Verlag 1992, S. 12 - 60.
Wolfram
Beins
Psychosoziale Beratungsstelle
Sozialpsychiatrischer Dienst und
Suchtberatungsstelle des Diakonisches Werk, Celle
Hehlentorstraße 20
29221 Celle