Die Rolle der Sozialpsychiatrischen Dienste im Verbund
Die SpDi's haben durch die Novellierung des Niedersächsischen PsychKG 1997 Aufgaben der indirekten Patientenarbeit übertragen bekommen, die schon immer eine Rolle gespielt haben, aber vorher mit recht unterschiedlichen Engagement abhängig von Kapazität und örtlicher Prioritätensetzung wahrgenommen wurden. Die direkte Patientenversorgung, die traditionell im Mittelpunkt stand, soll eher in den Hintergrund und der Kapazitätseinsatz für Casemanagment und Neuordnung der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung soll nun in den Vordergrund treten. Dabei sollen die Sozialpsychiatrischen Dienste durch eine tragfähige Verbundsstruktur und durch klare Verantwortlichkeitseinbindung der Leistungsanbieter sowie durch eine zuverlässige Aufteilung der Aufgaben für das erforderliche Miteinander im Sozialpsychiatrischen Verbund sorgen. Die direkte Patientenversorgung sollten die Sozialpsychiatrischen Dienste nur subsidiär wahrnehmen und sich dabei immer mehr zurücknehmen..
Die Verwirklichung dieser Ziele und die kontinuierliche Veränderung der psychiatrischen Landschaft durch den Verbund bedeutet für die SpDi's Neuland. Zunächst müssen sich die SpDi's mit Fragen der Verbundorganisation auseinandersetzen, dann müssen Vertreter verschiedener Berufsgruppen und Institutionen zur Teilnahme am Verbund motiviert werden und schließlich muss ein konstruktiver Dialog zwischen allen Beteiligten durch die SpDi's moderiert werden. Die Umsetzung dieser Aufgabe ist nicht einfach, gerade weil die Verbundteilnehmer sehr unterschiedliche, teilweise auch einander widerstrebende Interessen vertreten und sie mitunter den Umstrukturierungen auch ablehnend gegenüberstehen. Mit der Erarbeitung der Sozialpsychiatrischen Pläne soll dokumentiert werden, auch welche Weise die für die Landkreise spezifischen Probleme gelöst werden sollen. Dabei geht es um die Formulierung von Problemfeldern und die Entwicklung von Zielvorstellungen und Lösungsansätzen.
Dabei sind eine Reihe von Stadien zu durchlaufen:
a) Überforderung: Wenn neue Aufgaben hinzukommen, nehmen in der Regel nicht die bislang durchgeführten Aufgaben mit der gleichen Intensität ab. Die Klientel Sozialpsychiatrischer Dienste sind chronisch psychisch Kranke, die traditionell viel zu wenig in der ambulanten medizinischen Versorgung integriert sind.
b) Defizitanalyse: Das Erkennen und Bewerten von Defiziten im Hinblick auf eine angemessene und umfassende medizinische und psychosoziale Versorgung chronisch psychisch kranker Menschen sollte von vornherein zum Gegenstand der sozialpsychiatrischen Verbundsarbeit gemacht werden. Dabei ist es wichtig nach den Maßgaben der Psychiatriereform Überlegungen zur Abhilfe am unmittelbaren , d.h. dem individuellen Hilfebedarf dieser Patientengruppe zu bemessen und damit die Frage nach hierfür den kompetenten Leistungsanbietern zu verknüpfen. Die daraus resultierenden Anforderungen an die örtliche Hilfeleistung müssen als personenzentriertes Hilfeprogramm definiert werden. Eine frühzeitige Abkehr vom gängigen institutionsbezogenen und damit tendenziell hospitalisierenden Hilfeansatz ist wichtig.
b) Casemanagment: Nach aller Erfahrung offenbaren sich im Stadium des Aufbaus Sozialpsychiatrischer Verbünde eher die Defizite als die schon weitgehend angemessen ausgestatteten Versorgungsfelder. Unterversorgte Patientengruppen, wie psychisch kranke alte Menschen oder Personen mit psychiatrischer Doppeldiagnose (z.B. Suchterkrankung und Depression) geraten ins Blickfeld. Dies sollte als Chance genutzt werden, um mit ersten Ansatzpunkten eines Casemanagments zu beginnen. Dabei ist es wichtig, vom defizitorientierten Denken zum kompetenzorientierten Handeln überzugehen. Dies bedeutet im Klartext: Bevor die erkannten Defizite sich als chronische Schmälerung der Versorgungsmöglichkeiten im Bewusstsein der Beteiligten festgesetzt haben, sollte durch Abklärung der bei den verschiedenen Leistungsanbietern vorhandenen Kompetenzen an Strategien zu deren Beseitigung gearbeitet werden.
c) Ressourcenbündelung und -vernetzung: Da die Schaffung zusätzlicher Angebote nur dann gerechtfertigt ist, wenn die schon jetzt vorhandenen Möglichkeiten ausgereizt sind, empfiehlt es sich, Kooperationsbeziehungen zwischen den relevanten Leistungsanbietern zur Beseitigung von allgemein anerkannten Defiziten herzustellen und diese in den Sozialpsychiatrischen Verbund so zu integrieren, dass die Kooperationspartner in Bedarfssituationen so niedrigschwellig wie möglich in Anspruch genommen werden können. Dem Vorrang der ambulanten vor der stationären Versorgung entsprechend sollte auf ambulante Komplexleistungen hingearbeitet werden. Solche Kooperationsbeziehungen können durch die Bildung von Arbeits- und Projektgruppen oder durch die Einrichtung von Hilfekonferenzen sukzessive zu einem Regelwerk gestaltet werden.