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Sozialpsychiatrische Pläne - Synopsis

 

Motivation 

Die SpDi's gingen mit unterschiedlicher Motivation an die Aufgabe der Gestaltung eines Sozial­psychiatrischen Verbundes heran. Meistens wurde diese neue Aufgabe als sinnvolle Herausforderung begriffen, der es sich zu stellen galt. Der Verantwortung, bei der weiteren Umsetzung der Psychiatriereform mit der Geschäftsführung des Verbundes eine Motorfunktion zu übernehmen, wurde in der Regel positiv begegnet.

Dass die personelle Ausstattung der SpD's für die Erfüllung der gestellten Aufgabe kaum ausreichend sei, wurde häufiger moniert, insbesondere von denen, die der ihnen vom PsychKG zugedachten Rolle im Verbund grundsätzlich positiv gegenüber standen. In seltenen Fällen wurde die Gründung des Sozialpsychiatrischen Verbundes einfach als logische Fortsetzung der bisherigen Aktivitäten gesehen. In einem Plan war sogar die Rede davon, dass ein derartiger Verbund mit einem entsprechenden Gestaltungsfreiraum de facto längst bestünde und jetzt nur noch um einige wenige Mitglieder erweitert und formal gegründet werden müsse. Diese sehr selbstbewusste Sichtweise war jedoch eher eine Ausnahme. Die Gestaltungsmöglichkeiten wurden unter Verweis auf die derzeitig sehr schwierigen Finanzsituation der Kommunen als örtliche Sozialhilfeträger unterschiedlich eingeschätzt. Die Möglichkeit, die primären Kostenträger stärker als Korrektiv einzusetzen, wurde kaum angesprochen.

 

Grundsätze und Zielvorstellungen

Es gab kaum einen Sozialpsychiatrischen Plan, in dem nicht zur allgemeinen Entwicklung der Psychiatrie in Deutschland Position bezogen wird. Einige Pläne gaben einen geschichtlichen Abriss über die hiermit korrespondierende Entwicklung der psychiatrischen Versorgungslandschaft im Landkreis. Oft wurden wichtige Grundsätze der Psychiatrieenquete wie "ambulant vor stationär", "gemeindenahe Versorgung" und "Gleichstellung psychisch Kranker mit somatisch Kranken" explizit hervorgehoben. Neuere Ideen zur Qualitätssicherung, wie z.B. der personenzentrierte Hilfeansatz wurden  ebenso wie die Verbesserung der Kooperationsbeziehungen unterschiedlicher Institutionen und ihre Vernetzung wurde allerdings seltener erwähnt. Allenfalls in den größeren Städten mit gut entwickelten institutionellen Strukturen wurden solche neueren Ansätze berücksichtigt, während gerade in unterversorgten ländlichen Gebieten eher eine Fokussierung auf die Bemessung institutioneller Defizite festzustellen.

 

Bestandsaufnahme

Die Herangehensweisen der SpD's an die Aufgabe der Planerstellung war sehr unterschiedlich. In der Regel wurde davon ausgegangen, dass erst auf der Basis einer umfassenden Bestandsaufnahme eine Bedarfsanalyse erstellt werden kann. Aus diesem Grund beginnen die meisten Pläne mit Bestandsaufnahmen, die sich hinsichtlich ihrer  Ausführlichkeit stark unterscheiden. In manchen Plänen wurden die einzelnen Bausteine der Versorgung und ihre Funktion zu Beginn der Bestandsaufnahme explizit beschrieben. In einigen Fällen beschränken sie sich auf eine grobe Übersicht, in der die Versorgungssituation nur skizziert wird, in anderen Plänen sind genaue  Angaben über das von der jeweiligen Institution versorgte Klientel und die Platzzahlen enthalten und in seltenen Fällen war die Bestandsaufnahme mit einer Umfrage gekoppelt, in der die Einrichtungen zu einer Selbstbeschreibung aufgefordert wurden, z.B. durch Angabe von Platzzahlen, durchschnittlichen Verweildauern, Schnittstellen zu anderen Einrichtungen, Qualität der Kooperation zu anderen Einrichtungen, Eigenschaften der betreuten Klientel inklusive eventuell bestehender Ausschlusskriterien und Verbesserungsvorschläge. Bei einigen dieser Umfragen wurden Probleme mit dem Rücklauf angegeben, so dass sich die Bedarfsanalysen teilweise auf unvollständiges Datenmaterial stützten oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wurden.

In der Geschäftsstelle des Landesfachbeirats Psychiatrie Niedersachsen wurde der den Plänen entnehmbare institutionelle Versorgungsstand exzerpiert. Die aufgefundenen Informationen finden Sie auf den nachfolgenden Übersichten. Wir sind sehr an Rückmeldungen interessiert. Wenn Sie etwas zu ergänzen oder zu korrigieren haben, mailen Sie uns dies bitte.

 

Bedarfsanalyse: Herangehensweise

Bei der Einschätzung des Bedarfs beriefen sich viele Autoren der Pläne auf die Empfehlungen der Niedersächsischen Fachkommission Psychiatrie zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung in Niedersachsen von 1993. Einige Pläne orientierten sich sehr eng an den Planzahlen, die in den Empfehlungen der Fachkommission bezogen auf Einwohnerzahlen genannt werden und leiteten daraus einen für ihr Einzugsgebiet relevanten Bedarf ab. Andere benutzten solche Orientierungsvorgaben nur als Anhaltspunkt und ließen sie in die Überlegungen zur Bedarfsplanung mit einfließen. Wieder andere klammerten die Planzahlen völlig aus und stellten die Nachfragesituation bzw. die Belegungszahlen in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen, wobei wichtige Grundsätze wie z.B. "ambulant vor stationär" in der Regel mit berücksichtigt wurden.  

Es gab einige Pläne, die schon eine dezidierte Einschätzung der Versorgungssituation unter Ausweis der erkennbaren Lücken enthielten, auf die dann bei der Bedarfsplanung Bezug genommen werden konnte. Diese wurden aber nicht näher erläutert, so dass nicht klar wurde, auf welcher Grundlage die Bedarfseinschätzung vorgenommen wurde.

Im Folgenden werden die für uns erkennbaren Trends in der Absicht herausgearbeitet, um darüber einen Einstieg in mehr Transparenz bei einer Gesamtbewertung der Situation in Niedersachsen zu erreichen.

 

Bedarfsanalyse: Häufig festgestellte Defizite

Die aktuelle Versorgungssituation in den Landkreisen wurde unterschiedlich beurteilt. Die Einschätzungen reichten von "gut entwickelter Infrastruktur" bis zur "lückenhaften Versorgung". In den Städten war die Versorgung auf der institutionellen Ebene in der Regel gut. In ländlichen Regionen wurde durchweg eine ausgeprägte institutionelle Unterversorgung aufgezeigt.  Dabei  korrelierten die Einschätzung nicht notwendigerweise mit dem anhand der Bestandsaufnahme ersichtlichen Grad der Versorgung.

Im Folgenden wird dargestellt, welche Defizite in bestimmten Bereichen besonders häufig gesehen wurden und welche Lösungswege vorgeschlagen wurden.

 

Bereich Allgemeinpsychiatrie

Die Versorgung mit Haus- und Nervenärzten gilt in den städtischen Gebieten Landkreisen als gesichert,  dagegen wurde in einigen ländlichen Gebieten eine Unterversorgung konstatiert. In einigen Plänen wurde daher die Einrichtung Sozialpsychiatrischer Schwerpunktpraxen gefordert. Als problematisch wurde durchweg die psychotherapeutische Versorgungssituation eingeschätzt. Selbst in Landkreisen, in denen formal eine ausreichende psychotherapeutische Versorgung bestand, wurden sehr lange Wartezeiten von teilweise bis zu einem Jahr bemängelt. Die psychotherapeutische Versorgung schwer und chronisch psychisch erkrankter Menschen wurde als defizitär beurteilt, so von Patienten mit einer Schizophrenie und Patienten mit schweren Persönlichkeitsstörungen.

Eine der häufigsten Forderungen zur Verbesserung der allgemeinen psychiatrischen Versorgung  betraf einen Krisendienst, der nicht nur in der Woche, sondern auch am Wochenende rund um die Uhr verfügbar ist.

Zur Verbesserung der Wohnbetreuung wurde durchweg der Ausbau unterschiedlich intensiver Betreuungsangebote eingefordert. Fehlende Kapazitäten im Bereich von Wohnheimen und partiell auch Übergangswohnheimen wurden häufig gesehen. Die ambulante Versorgung wurde in mehreren Landkreisen durch das Fehlen geeigneter Kontaktangebote beeinträchtigt. In Reaktion darauf finden sich in einer Reihe von Plänen konkrete Planungen zur Beseitigung solcher Versorgungslücken.

In einigen Landkreisen wurde moniert, dass die Krankenhäuser nicht nahe genug am Wohnort der Betroffenen wären. Zum Teil fehlten auch verbindlichen Absprachen über die Zuständigkeitsbereiche, so dass bei Aufnahmen lange Wartezeiten entstehen würden. In einer größeren Zahl von Landkreisen wurden nicht zuletzt aus dieser unbefriedigenden Situation heraus Tageskliniken geplant, um so ein wohnortnahes Angebot zu schaffen und eine frühzeitige kriseninterventorische Aufnahme von Patienten zu ermöglichen.

 

Bereich Arbeit und Beschäftigung

Defizite im stationären Bereich, z.B. was die klinische Ergotherapie angeht, wurden nur selten angesprochen. Bei der Einschätzung der bestehenden Versorgungsstrukturen wurden insbesondere im ambulanten und teilstationären Bereich Defizite gesehen, wenn auch vielfach erwähnt wurde, dass sich die Situation in den letzten Jahren wesentlich verbessert habe. Häufigste konkret benannte Mängel betrafen Werkstätten für seelisch Behinderte bzw. RPK's (Rehabilitationseinrichtungen für Psychisch Kranke). In den meisten Fällen ging es hierbei weniger um Fragen des Konzeptes und des Einsatzes der Rehabilitanden, sondern primär um den nicht ausreichend gedeckten Bedarf an Plätzen in den Werkstätten. Hier gab es teilweise schon verbindliche Planungen für Erweiterungen. Den Initiatoren ging es nicht nur um eine Erhöhung der Platzzahl vor Ort, sondern auch um die Dezentralisierung solcher Angebote, um seelisch behinderten Menschen ein wohnortnahes Arbeiten zu ermöglichen.

Die Gründung von Selbsthilfe- und Integrationsfirmen war eine Forderung, die häufig gestellt wurde. In Reaktion darauf gab es allerdings nur wenige konkrete Planungen.

In einigen Plänen wurde außerdem festgestellt, dass Ausbildungsmöglichkeiten für psychisch Kranke fehlen und die Zahl von Praktikumsplätzen zu gering ist. Die Schwierigkeiten bei der Vermittlung durchaus arbeitsfähigen psychisch kranken Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wurden ebenfalls häufiger erwähnt.

 

Bereich Kinder- und Jugendpsychiatrie

Generell wurden hier im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich gleichermaßen große Defizite gesehen. Bei einer angemessenen medizinischen Versorgung bestand wegen des Mangels an Kinder- und Jugendpsychiatern in vielen Landkreisen eine Unterversorgung. Der Mangel wurde unter anderem auf die geringe Ausbildungskapazitäten zurückgeführt. Auch bei der psychotherapeutischen Versorgung wurde ebenso nachdrücklicher ein Mangel beklagt.

Generell sahen die SpD's sich außerstande, Einfluss zu nehmen, auch wenn mancherorts Kontakt mit der kassenärztlichen Vereinigung aufgenommen wurde. Die Forderung nach einem eigenen SpD für Kinder und Jugendliche wurde häufiger gestellt. Mancherorts, wo in einigen Gesundheitsämtern Stellen für Kinder- und Jugendpsychiatrische Fachleute geschaffen wurden, konnten diese jedoch aufgrund des Bewerbermangels nur zum Teil besetzt werden.

Das Angebot an Beratungsstellen für Kinder- und Jugendliche wurde häufig als unzureichend bezeichnet. Insbesondere im Bereich Suchterkrankungen wurde in einigen Sozialpsychiatrischen Plänen eine ansteigende Prävalenz unter Jugendlichen herausgestellt. Im Zusammenhang damit wurde aber auch dort die geringe Anzahl von Angeboten bemängelt, die sicherstellen würden, dass die Klientel überhaupt durch Beratung und Hilfen erreicht würde. Genau wie im Bereich der Suchterkrankungen von Erwachsenen wurde in einigen Plänen die Forderung nach einem aufsuchenden Dienst laut. Im stationären Bereich wurde in vielen Landkreisen die fehlende Möglichkeit zur wohnortnahen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen zur Entwöhnungsbehandlung und sozialen Rehabilitation moniert. Insbesondere bei geschlossene Unterbringungen wurden hier Defizite gesehen. Ebenso wurde die mangelnde Ausstattung der Landkreise mit Tageskliniken für psychisch kranke Kinder und Jugendlichen  kritisiert.

 

Bereich Gerontopsychiatrie

Die Brisanz der demografischen Entwicklung im Bereich gerontopsychiatrischer, und insbesondere dementieller Erkrankungen wurde bei einem großen Teil der Sozialpsychiatrischen Pläne aufgegriffen. Gerade weil der Bereich als unübersichtlich bezeichnet und der Bedarf als schwer einschätzbar beurteilt wurde, wurden in vielen Verbünden Fachgruppen für den Bereich Gerontopsychiatrie geschaffen, die die Versorgungssituation der gerontopsychiatrischen Klientel im jeweiligen Landkreis genauer durchleuchten sollten.

Insgesamt kommt in den meisten Sozialpsychiatrischen Plänen die Auffassung zum Ausdruck, dass Umfang und Qualität der Versorgung psychisch kranker alter Menschen im stationären, teilstationären und ambulanten Bereich defizitär sei. Die unverändert stark ausgeprägten qualitativen Defizite bei der Heimversorgung wurden ebenso häufig erwähnt wie das Fehlen eines gesicherten Finanzierungskonzeptes für ambulante psychiatrische Pflege. Bei der psychosozialen Versorgung wurde das Fehlen von Tagesstätten sowie Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen bemängelt. Gleichzeitig wurden Wohnheime gefordert, die den speziellen Bedürfnissen gerontopsychiatrischer Patienten insbesondere im rehabilitativen Bereich Rechnung tragen.

Der Bedarf an einer speziell auf die Bedürfnisse psychisch kranker alter Menschen ausgerichtete Beratungsstelle wurde in einigen Plänen angesprochen. Die Schaffung einer solchen Beratungsstelle wurde aber nicht vorgeschlagen, in zwei Plänen wurde die Option erwogen, den SpD personell aufzustocken, um eine trägerunabhängige Beratung zu gewährleisten, die die Patienten dann entweder an eine spezialisierte Institutsambulanz oder eine Nervenarztpraxis evtl. mit sozialpsychiatrischem Schwerpunkt weitervermitteln könnte. Defizite wurden auch im Bereich der Kooperation zwischen Haus- und Nervenärzten gesehen, aber auch bezüglich des Einsatzes des medizinischen Wissens auf dem Gebiet Diagnostik, Therapie und der patientenzentrierten Hilfeplanung bei gerontopsychiatrischen Erkrankungen. Als problematisch wurde insbesondere bei dieser Klientel erachtet, dass Nervenärzte in der Regel keine Hausbesuche machen. In einigen Plänen wurde das Fehlen von spezialisierten gerontopsychiatrischen Stationen in den psychiatrischen Krankenhäusern bemängelt.

  

Bereich Sucht

Bei der Versorgung suchtkranker Patienten wurden die Defizite unterschiedlich beurteilt. Die Erkenntnis, dass es sinnvoll ist, Suchtkranken einen niedrigschwelligen Zugang zu einer Entwöhnungsbehandlung zu gewähren, hat sich in vielen Landkreisen durchgesetzt. Die Möglichkeit, diese Erkenntnisse umzusetzen, scheiterte an diversen Faktoren. Problematisch wurde die mangelnde Erreichbarkeit des Klientels gesehen, insbesondere bei nicht ausreichender Ausstattung der Landkreise mit Kontaktstellen oder Patientencafés, über die der Kontakt zu Beratungsstellen hergestellt werden kann. Um diese Situation zu verbessern, waren einige Landkreise bestrebt und teilweise schon dabei, den Aufbau einer entsprechenden Infrastruktur voranzutreiben. In einigen Plänen wurde auch die Möglichkeit eines aufsuchenden Dienstes diskutiert, der in der Lage ist, Patienten mit häufigen Motivationseinbrüchen zuhause zu betreuen. In einem Plan wurde die Einrichtung von betrieblicher Suchtkrankenhilfe als ein hilfreicher Baustein genannt.

Die zu geringen Platzzahlen bei der stationären Entwöhnungstherapie wurden ebenfalls bemängelt. Diese Kritik bezog sich nicht nur auf psychiatrische Krankenhäuser sondern insbesondere auf das Fehlen von Tageskliniken. Die meisten Vorschläge in diesem Bereich bezogen sich auf eine diesbezügliche Aufstockung der stationären Kapazitäten. Es finden sich auch Überlegungen, Entgiftungsbehandlungen in Kooperation mit internistischen Krankenhäusern bei psychiatrischer Mitbetreuung durchzuführen, an dieser Stelle wurde jedoch auch das generelle Problem der Fließbandentgiftung in vielen internistischen Kliniken angesprochen, das eine konsiliar- oder liasionpsychiatrische Kooperation schon im Ansatz schwierig mache. Die Möglichkeit einer ambulanten Entwöhnungsbehandlung wurde nur in wenigen Plänen erwogen.

Bei den Wohnheimen wurden in vielen Landkreisen die zu geringen Platzzahlen für Psychosekranke angegeben, die gleichzeitig an einer Suchterkrankung litten. Hier gab es teilweise Bestrebungen zu einer Ausweitung des Angebotes oder zu einer Umwidmung bestimmter Wohnheimplätze speziell für diese Patientenklientel. Eine Ausweitung des ambulant betreuten Wohnens wurde in einzelnen Plänen als Option erwähnt.

 

Zusammenfassung

Eine zusammenfassende Würdigung der Pläne findet sich in dem Vortragstext von Gerhard Holler "Der niedersächsische Weg", den Sie auf dieser Website einsehen und herunterladen können. Der Vortrag wurde am 06.12.2001 bei der Tagung des Landesfachbeirats "Bilanz des Erreichten und des Möglichen" gehalten. Dort finden sich auch eine Reihe weiterführende Überlegungen, die für das Fortschreiben der Sozialpsychiatrischen Pläne genutzt werden können.